
KVH-Telegramm Nr. 61 vom 25.03.2020
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
- Schutzausrüstung – bitte RKI-Empfehlungen beachten
- Testung nur bei klinischem Befund und therapeutischer Konsequenz
- Verspätete Abrechnung – Kontakt zur KV aufnehmen
- Vielfältige Ausnahmeregelungen für die Abrechnung