
Heilmittel Podologie bei weiteren Indikationen möglich
Um Folgeschädigungen der Füße zu verhindern, kann ab 1. Juli 2020 eine Podologie auch für Patientinnen und Patienten mit krankhaften Schädigungen am Fuß infolge einer sensiblen oder sensomotorischen Neuropathie oder infolge eines Querschnittsyndroms verordnet werden.
Bislang war die Verordnung nur beim diabetischen Fußsyndrom möglich.