
Fortbildungsverpflichtung: Verlängerung des Nachweiszeitraums
Derzeit fallen aufgrund der Corona-Pandemie unter anderem Fortbildungsveranstaltungen, Kongresse und Qualitätszirkelsitzungen aus und ein kontinuierliches Sammeln der Fortbildungspunkte durch Präsentveranstaltungen ist nicht möglich.
Daher wird die Frist für den Nachweis der fachlichen Fortbildung für Ärzte und Psychotherapeuten zunächst um ein Quartal verlängert.