
Erinnerung: TI: Eigenerklärung zur Erstattung der TI-Pauschalen bis 13. November (Mittag) ausfüllen
Damit die KV Hamburg die Telematik-Infrastrukturpauschalen auszahlen kann, müssen Praxen
eine sog. TI-Eigenerklärung abgeben.
Dafür stellt die KV Hamburg in ihrem Online-Portal (Einwahl mit Benutzername / Passwort) unter dem Menüpunkt „Datenübermittlung >> NEU Nachweis TI-Anwendungen / TI- Komponenten“ ein entsprechendes Online-Formular bereit. Praxen sind angehalten, das Online-Formular bis zum 10. November auszufüllen, da sonst die Pauschalen nicht in voller Höhe ausbezahlt werden können.
Die KV Hamburg kann nur Eigenerklärungen akzeptieren, die über das Online-Portal der KV Hamburg ausgefüllt und elektronisch an uns übermittelt werden (wie bei der Abrechnung).
Eigenerklärungen, die per Fax oder Post an die KV Hamburg eingeschickt werden, können wir leider nicht bearbeiten. Das gleiche gilt für die "Eigenerklärungen" von Fremdanbietern (Hersteller von Praxisverwaltungssoftware).
Geht die Eigenerklärung für das dritte Quartal bis Montagmittag, 13.11.23, nicht wie beschrieben ein, kann die TI-Pauschale für das dritte Quartal auf Grundlage einer Eigenerklärung erst mit dem vierten Quartal ausbezahlt werden. Praxen, die die Eigenerklärung für das dritte Quartal nicht fristgerecht einreichen, werden von der KV Hamburg postalisch über das weitere Vorgehen informiert.