
DMP-Schulungen als Videosprechstunde - Verlängerung bis zum 30.09.2020
Vor dem Hintergrund der Coronavirus-Pandemie haben sich die Hamburger Krankenkassen/-verbände und die KV Hamburg auf die Verlängerung folgender Ausnahmeregelung zur Durchführung vertraglich vereinbarter DMP-Schulungen per Videosprechstunde befristet bis zum 30.09.2020 unter folgenden Voraussetzungen verständigt:
- Die Schulungen sind zwingend medizinisch erforderlich und dulden, nach Einschätzung des Arztes, keinen Aufschub.
- Es sind ausschließlich von der KBV zertifizierte Video-Systeme verwendungsfähig.
- Von den vertraglich vereinbarten Gruppengrößen kann abgewichen werden.
- Mit den vereinbarten Preisen je Unterrichtseinheit sind alle Kosten abgegolten.
- Die digitalen Techniken sind unter Beachtung des Datenschutzes zu nutzen. Eine rein telefonische Beratung stellt keine Schulung dar.
Bei einer technik-basierten Schulung ist die gleichzeitige Abrechnung als Videosprechstunde (gem. Anlage 31 b BMV-Ä) oder Telefonische Beratung EBM 01435 ausgeschlossen. Die Krankenkassen/-verbände behalten sich vor, die Mengenentwicklung und die Plausibilität der Abrechnung zur prüfen.