
Änderungen der Vereinbarung zur Strahlendiagnostik und –therapie ab 01.01.2020
Die Qualitätssicherungsvereinbarung zur Strahlendiagnostik und -therapie wird zum 1. Januar 2020 geändert (QS-Vereinbarung nach § 135 Absatz 2 SGB V).
Die Änderungen betreffen insbesondere die technische Qualitätssicherung im Bereich der Strahlentherapie und sollen das Genehmigungsverfahren vereinfachen.