
Abrechnung von Abstrichen bei symptomlosen Personen im fahrenden Notdienst
Die Abrechnung von Corona-Abstrichen bei symptomlosen Personen im fahrenden Notdienst hat sich rückwirkend zum 15.10.2020 geändert. So wurde der mit der Stadt Hamburg geschlossene Vertrag zur Durchführung von Testungen auf das Coronavirus (SARS-CoV-2) aufgehoben.