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02.03.2017

VM-Änderung zu 2/2017: Keine ILB mehr für Humangenetikier, Strahlentherapeuten, MKG-Chirurgen und ermächtigte Einrichtungen

Ende März versendet die KV Hamburg, wie gewohnt, die Informationen über die Höhe der „Individuellen Leistungsbudgets“ (ILB) für das kommende Quartal 2/2017. Ausgenommen hiervon sind künftig vier Arztgruppen: Die Humangenetiker, Strahlentherapeuten, MKG-Chirurgen und Ermächtigte Einrichtungen.

Die Vertreterversammlung der KVH (VV) hat am 02.02.2017 beschlossen, für Ärzte, die den o. g. Gruppen angehören, keine ILB mehr zu errechnen. Der Grund ist, dass die ILB in Ihrer Arztgruppe aus strukturellen Gründen zu klein sind und damit zu starken Schwankungen unterliegen. Statt der ILB werden Arztgruppenkontingente ohne Vorwegabzüge gebildet. Daher werden Ärzte der o. g. Gruppen künftig in unserem Informationsschreiben über die Höhe der ILB nicht mehr enthalten sein und auch kein ILB mehr erhalten.

Die Vergütung der budgetierten Leistungen innerhalb Ihres Arztgruppenkontingentes erfolgt zu den Preisen des EBM, sofern hierfür ausreichende Mittel vorhanden sind. Andernfalls werden die Preise nach den verfügbaren Mitteln quotiert, sodass jeder Arzt innerhalb der entsprechenden Arztgruppe jede Leistung im Bereich der ILB nach dem Prinzip „Gleiches Geld für gleiche Leistung“, also mit der gleichen Auszahlungsquote vergütet bekommt. Werden die Mittel nicht ausgeschöpft, stehen sie für die Vergütung der Leistungen in Folgequartalen zur Verfügung.

Nach den Bestimmungen des § 87b Abs. 2 SGB V ist die KVH verpflichtet, dem Leistungserbringer eine Kalkulationssicherheit hinsichtlich der Höhe seines zu erwartenden Honorars zu ermöglichen. Da jedoch der Umsatz im Bereich der ILB in den betreffenden Arztgruppen eine untergeordnete Bedeutung in Relation zum Gesamtumsatz aufweist, kam es zu o. g. Beschluss der VV.