
Versorgung für Ukraine-Flüchtlinge
Flüchtlinge aus der Ukraine können ärztliche Leistungen in gleicher Weise in Anspruch nehmen wie Asylbewerber.
Abrechnung
Seit 01.06.2022 Aus der Ukraine geflüchtete Menschen, die aktuell in Deutschland Schutz suchen, erhalten seit 1. Juni 2022 eine Arbeitserlaubnis und dürfen Sozialhilfe (Grundsicherung) bei den zuständigen Jobcentern beantragen. Diese Regelung, die ausschließlich für ukrainische Flüchtlinge gilt, beinhaltet den sofortigen Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung und die freie Wahl einer Krankenkasse. Die Ausnahmeregelung für Ukraine-Flüchtlinge ersetzt die bislang geltende Praxis einer Wartezeit von 18 Monaten vor einer möglichen Anerkennung. Durch die Möglichkeit der freien Kassenwahl, wird den geflüchteten Menschen eine eGK der gewählten Krankenkasse zur Verfügung gestellt. Hierdurch bekommen die Personen einen umfänglichen Zugang zur vertragsärztlichen Versorgung analog zu allen GKV Versicherten.
Coronaimpfungen für Ukraine-Flüchtlinge
Unabhängig davon können Ukraine-Flüchtlinge Coronaimpfungen in Anspruch nehmen. Diese sind direkt über das BAS abzurechnen (VKNR 48850). Als Adresse kann die derzeitige Unterbringung angegeben werden. Erfolgt ausschließlich eine Coronaimpfung ist eine Vorlage der 24h-Bescheinigung nicht erforderlich.