
PoC-Antigen-Tests: Abrechnung durch KVH-Mitglieder
- Bürgertest (Paragraf 4a TestV)
Das Angebot gilt für alle asymptomatischen Personen. Sie können sich seit dem 8. März regelmäßig präventiv testen lassen.
Abstrich
- Haus- und Fachärzte erhalten für den Abstrich pauschal 15 Euro (GOP 88310). In den 15 Euro enthalten sind auch die Beratung und das Ausstellen eines ärztlichen Zeugnisses über das Testergebnis.
- Die Sachkosten für PoC-Antigentests werden in Höhe der Beschaffungskosten erstattet: maximal 6 Euro (GOP 88312) je Test. Der Betrag ist in der Quartalsabrechnung in Cent in dem dafür vorgesehenen Feld (Feldkennung 5012) einzutragen. Sollten Sie das Feld in Ihrem Praxisverwaltungssystem nicht finden, kontaktieren Sie bitte Ihr Softwarehaus.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass psychologische Psychotherapeuten laut Testverordnung ausschließlich dazu berechtigt sind, sich selbst sowie ihr Praxispersonal zu testen. Die Abrechnung von PoC-Antigentests, die bei Patienten durchgeführt werden, ist entsprechend ausgeschlossen.
Testverfahren
- PoC-Antigentest
- Es dürfen nur PoC-Antigen-Tests verwendet werden, die das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte auf seiner Internetseite ausweist. Homepage des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte.
Hinweise: Bei einem positiven Antigentest hat der Bürger Anspruch auf eine bestätigende Testung mittels eines PCR-Tests nach der Testverordnung.
Die Beauftragung des PCR-Tests im Labor kann durch dieselbe Einrichtung erfolgen, die den Schnelltest durchgeführt hat – also durch das Testzentrum, die Arztpraxis oder die Apotheke. Sie verwendet dazu das Formular OEGD.
Bei einem positiven PCR-Test besteht Anspruch auf eine variantenspezifische PCR, um eine Virusvariante frühzeitig zu erfassen. Die Beauftragung erfolgt auf Muster OEGD und kann zeitgleich mit der Bestätigungs-PCR beim Labor beauftragt werden oder im Nachgang, wenn ein positives PCR-Ergebnis vorliegt formlos nach der Vorgabe des Labors.
Meldepflichten
Der direkte Erregernachweis von SARS-CoV-2 mittels PoC-Antigentest unterliegt ebenso wie der direkte Erregernachweis mittels Nukleinsäurenachweis der gesetzlichen Meldepflicht.
- Testung von Personal in Praxen und anderen Gesundheitseinrichtungen (Paragraf 4 Absatz 1 Nr. 2 TestV)
Das Personal in Arzt- und Psychotherapeutenpraxen kann ebenfalls regelhaft präventiv getestet werden. Eine Abstimmung mit dem ÖGD ist nicht erforderlich.
Abstrich
- Die Sachkosten für PoC-Antigentests werden in Höhe der Beschaffungskosten erstattet: maximal 6 Euro (GOP 88312) je Test. Der Betrag ist in der Quartalsabrechnung in Cent in dem dafür vorgesehenen Feld (Feldkennung 5012) einzutragen. Sollten Sie das Feld in Ihrem Praxisverwaltungssystem nicht finden, kontaktieren Sie bitte Ihr Softwarehaus.
Höchstmengen: Pro Monat können je Tätigem in Arztpraxen- und Psychotherapeutenpraxis, Zahnarztpraxen, Rettungsdiensten und anderen humanmedizinischen Praxen höchstens zehn PoC-Antigentests beschafft und genutzt werden.
Hinweis: Es werden nur die Kosten für den Antigentest übernommen. So können Ärzte, die sich und ihr Personal oder Personal aus Praxen anderer humanmedizinischer Heilberufe regelmäßig testen, einen Labor-Antigentest veranlassen oder die Kosten für den PoC-Antigentest abrechnen, nicht aber den Abstrich. Das gilt auch, wenn sie symptomfreie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Pflegeheimen vorsorglich testen. Pflegeheime gehören zu den Einrichtungen, die nach einer Schulung durch einen Arzt Personal, Bewohner und Besucher selbst testen dürfen.
Testverfahren
- Antigentest (Labor und PoC-Schnelltest)
- Es dürfen nur PoC-Antigen-Tests verwendet werden, die das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte auf seiner Internetseite ausweist. Homepage des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte.
Hinweis: Bei einem positiven Antigentest besteht Anspruch auf eine bestätigende Testung mittels eines PCR-Tests nach der Testverordnung. Die Beauftragung des PCR-Tests im Labor erfolgt auf Formular OEGD.
Bei einem positiven PCR-Test besteht Anspruch auf eine variantenspezifische PCR, um eine Virusvariante frühzeitig zu erfassen. Die Beauftragung erfolgt auf Muster OEGD oder formlos nach der Vorgabe des Labors. Eine Untersuchung auf eine Virusvariante kann zeitgleich mit der Bestätigungs-PCR beim Labor beauftragt werden oder im Nachgang, wenn ein positives Ergebnis vorliegt.
Meldepflichten
Der direkte Erregernachweis von SARS-CoV-2 mittels PoC-Antigentest oder Labor-Antigentest unterliegt ebenso wie der direkte Erregernachweis mittels Nukleinsäurenachweis der gesetzlichen Meldepflicht. Meldung aller klinisch-epidemiologischen Verdachtsfälle und aller Krankheits- und Todesfälle sowie Meldung nach Genesung eines COVID-19-Patienten – innerhalb von 24 Stunden an das jeweilige Gesundheitsamt.