
Praxistipps für niedergelassene Impf-Ärztinnen und Impf-Ärzte
- 22.02.2022 – Risiko für postoperative Komplikationen bei elektiven Eingriffen nach COVID-19-Diagnose erhöht
Um das beobachtete Risiko postoperativer Komplikationen bei elektiven chirurgischen Eingriffen nach erfolgter Genesung zu verringern, sollte - je nach Dringlichkeit - ein Abstand von mehreren Wochen eingehalten werden.
Bei über 5.000 nicht geimpften Patienten nach einer leichten bis mittelschweren COVID-19-Infektion und geplanten größeren elektiven Operationen (z. B. Hysterektomie, Knie- oder Hüftgelenkersatz, Mastektomie, Kolorektalresektion, Koronararterien-Bypass) wurde ein Zusammenhang zwischen dem Zeitpunkt und dem Risiko für postoperative Komplikationen untersucht.
Patientinnen und Patienten, die 0 bis 4 Wochen nach der COVID-19-Diagnose operiert wurden, hatten ein deutlich erhöhtes Risiko für postoperative Lungenentzündung (aOR 6,46), Sepsis (aOR, 3,67), Atemversagen (aOR, 3,36) und Lungenembolie (aOR, 2,73) im Vergleich zu denen, die mindestens 30 Tage vor der COVID-19-Diagnose operiert wurden.
Erst Operationen, die etwa 8 Wochen oder später nach der Infektion durchgeführt wurden, waren nicht mit einem erhöhten Komplikationsrisiko verbunden.
The risk of postoperative complications after major elective surgery in active or resolved COVID-19 in the United States. Ann Surg 2022. February 22.
- 17.02.2022 – Vermeidung akzidentieller intravasaler Injektionen von mRNA-Impfstoffen
In der 18. Aktualisierung der STIKO-Impfempfehlung wird empfohlen, dass vor COVID-19-Impfungen zur weiteren Erhöhung der Impfstoffsicherheit eine Aspiration sinnvoll ist:
„Die Impfung ist strikt intramuskulär (i. m.) und keinesfalls intradermal, subkutan oder intravaskulär (i. v.) zu verabreichen. Im Tiermodell kam es nach direkter intravenöser Injektion eines mRNA-Impfstoffs zum Auftreten von Perimyokarditis (klinisch und histopathologisch). Wenngleich akzidentielle intravasale Injektionen bei einer i. m.-Impfstoffapplikation nur selten auftreten, ist bei COVID-19-Impfungen eine Aspiration bei i.m.-Applikation zur weiteren Erhöhung der Impfstoffsicherheit sinnvoll.“
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/ImpfungenAZ/COVID-19/Impfempfehlung-Zusfassung.html
Bislang wurde – auch unter Berücksichtigung der Instabilität der „Verpackung“ der mRNA Impfstoffe mit Nanopartikeln (Lipiden) – eine Aspiration vermieden.
Unter den FAQs auf der STIKO-Website findet sich unter: „Durchführung der COVID-19-Impfung (Stand 17.2.2022)“ ein kurzer Hinweis auf die Empfehlung zur Aspiration. In der wissenschaftlichen Begründung der Empfehlungen erfolgt dagegen keine Erläuterungen dazu.
In der STIKO-App: „Hintergrund ist, dass es im Tiermodell nach direkter intravenöser Injektion eines mRNA-Impfstoffes zum Auftreten von Perimyokarditis kam. Diese empfohlene Vorsichtsmaßnahme der Aspiration bei COVID-19-Impfungen stellt eine Ausnahme dar. Die allgemeine Empfehlung der STIKO, dass eine Aspiration vor der Injektion von Impfstoffen nicht notwendig ist und bei intramuskulären Injektionen vermieden werden soll, um Schmerzen zu reduzieren, bleibt davon unberührt.“
Dies kann so interpretiert werden, dass bei allen Impfungen grundsätzlich keine Aspiration, bei mRNA-Impfstoffen jedoch eine Aspiration „sinnvoll“ ist.
Hintergrund: In einer Studie, welche die klinischen Manifestationen, die histopathologischen Veränderungen, die mRNA-Expression im Gewebe und die Serumspiegel von Zytokinen/Chemokinen bei Balb/c-Mäusen zu verschiedenen Zeitpunkten nach intravenöser (IV) oder intramuskulärer (IM) Impfstoffinjektion untersuchte, wurden die Tiere nach dem Zufallsprinzip in drei Gruppen eingeteilt, denen entweder intravenös oder IM COVID-19 mRNA-Impfstoff oder normale Kochsalzlösung (NS) als Kontrolle verabreicht wurde.
Der COVID-19 mRNA-Impfstoff BNT162b2 (BioNTech/Pfizer) wurde in einer Dosis von 0,25 μg pro Gramm Körpergewicht (ca. 5 μg in 50 μl pro Maus; Dosis gemäß einer Immunogenitätsstudie) über die Schwanzvene oder den Oberschenkelmuskel injiziert, wobei die Kontrollgruppe das gleiche Volumen an Kochsalzlösung erhielt. Im Ergebnis zeigte sich, dass die intravenöse Injektion von COVID-19 mRNA-Impfstoffen eine Myoperikarditis bei den Versuchstieren auslösen kann.Schlussfolgerung der Autoren: „Ein kurzes Zurückziehen des Spritzenkolbens, um eine Blutaspiration auszuschließen, könnte eine Möglichkeit sein, dieses Risiko zu verringern.“
Intravenous injection of COVID-19 mRNA vaccine can induce acute myopericarditis in mouse model” Clin Infect Dis, August 18 2021
(https://doi.org/10.1093/cid/ciab707)
NB. Eine rechtlich verbindliche Empfehlung enthält üblicherweise die Worte „soll“ (ist grundsätzlich zu befolgen) oder „sollte“ (davon kann in Einzelfällen abgewichen werden). Inwieweit das Unterlassen einer „sinnvollen“ Maßnahme eine Verletzung der Sorgfaltsplicht bedeutet und aus forensischer Sicht zur Nachweispflicht führt, müssen Juristen beurteilen. Bis entsprechende Stellungnahmen vorliegen, erscheint es ratsam, die Aspiration beim Impfen von mRNA-Impfstoffen in die Handlungsanweisungen für die Praxismitarbeiterinnen und -mitarbeiter aufzunehmen.
Die Perimyocarditis ist eine seltene schwerwiegende UAW nach der Impfung. Die beobachteten Raten der Myokarditis-Fälle waren nach der zweiten Impfdosis am höchsten bei männlichen Jugendlichen im Alter von 12 bis 15 Jahren (70,7 pro Million Dosen des BNT162b2-Impfstoffs), bei männlichen Jugendlichen im Alter von 16 bis 17 Jahren (105,9 pro Million Dosen des BNT162b2-Impfstoffs) und bei jungen Männern im Alter von 18 bis 24 Jahren (52,4 und 56,3 pro Million Dosen des BNT162b2-Impfstoffs bzw. des mRNA-1273-Impfstoffs).
Myocarditis Cases Reported After mRNA-Based COVID-19 Vaccination in the US From December 2020 to August 2021 JAMA. January 25, 2022.
https://jamanetwork.com/journals/jama/fullarticle/2788346
Die in der Impfempfehlung angegebene Publikation von Perez, Yalile, et al. “Myocarditis Following COVID-19 mRNA Vaccine: A Case Series and Incidence Rate Determination.” Clinical Infectious Diseases, Published: 03 November 2021 ( https://academic.oup.com/cid/advance-article/doi/10.1093/cid/ciab926/6420408?login=false ) enthält keinen Hinweis auf einen möglichen ursächlichen Zusammenhang zwischen intravenöser Injektion und Perimyokarditis.
Eine weitere Publikation im gleichen Journal vom 23.12.2021 hat sich mit dieser Frage beschäftigt: Acute Myopericarditis Post–Intravenous Injection of Coronavirus Disease 2019 (COVID-19) mRNA Vaccine Differs From Viral Myocarditis Clinical Infectious Diseases, https://doi.org/10.1093/cid/ciab980
In diesem Brief an die Herausgeber wird festgestellt: „Die beobachtete Pathologie weist nicht das diffuse entzündliche Infiltrat auf, das die gesamte Dicke des Herzmuskels einnimmt, wie bei einer typischen viralen Myokarditis, so wie es beispielsweise in einem kürzlich erschienenen Artikel im New England Journal of Medicine beschrieben wurde.
Myocarditis after Covid-19 mRNA Vaccination. N Engl J Med. 2021 September 30. https://www.nejm.org/doi/full/10.1056/NEJMc2109975- 25.01.2022 – Antikörpertiter zur Bestimmung der natürlichen Immunität nach SARS-CoV-2-Infektion
Das American College of Physicians hat eine Stellungnahme zur Antikörperbestimmung bei Personen mit nachgewiesener COVID-19 Infektion veröffentlicht.
Praxis-Punkt 1:
Verwenden Sie keine SARS-CoV-2-Antikörpertests für die Diagnose einer SARS-CoV-2-Infektion.
Praxis-Punkt 2:
Verwenden Sie keine SARS-CoV-2-Antikörpertests zur Vorhersage des Grades oder der Dauer der natürlichen Immunität, die durch Antikörper gegen eine Reinfektion verliehen wird, einschließlich der natürlichen Immunität gegen verschiedene Varianten.
Obwohl die natürliche Immunität nach wie vor ein Thema von wissenschaftlichem Interesse ist, wird dieses Thema angesichts der Verfügbarkeit wirksamer Impfstoffe gegen SARS-CoV-2 und der weit verbreiteten Empfehlungen für deren Einsatz und deren Häufigkeit nicht mehr als klinisch relevant angesehen.
NB. Unter Omikron ist derzeit die dreimalige Impfung, bzw. die Auffrischimpfung bei Genesenen die beste klinische Empfehlung zur Verhinderung von Infektionen, Reinfektionen und schweren Erkrankungen durch SARS-CoV-2 und seine Varianten unabhängig vom Antikörperstatus.
What Is the Antibody Response and Role in Conferring Natural Immunity After SARS-CoV-2 Infection? Rapid, Living Practice Points From the American College of Physicians (Version 2). Annals of Internal Medicine. 25 January 2022
- 20.01.2022 – KBV: Comirnaty® Fertiglösung und mehr Impfstoff von BioNTech/Pfizer verfügbar
Mit der Impfstofflieferung für die Woche vom 31. Januar bis 6. Februar werden erste Dosen der Fertiglösung des BioNTech/Pfizer-Impfstoffs für die Personengruppe ab zwölf Jahre bereitgestellt. Die Durchstechflasche der Comirnaty-Fertiglösung hat eine graue Kunststoffkappe sowie ein graues Etikett und ist dadurch leicht vom Impfstoff-Konzentrat, das verdünnt werden muss (violette Kunststoffkappe, violettes Etikett), zu unterscheiden.
https://www.kbv.de/html/50986.php
BioNTech informierte am 21.01.2022 über Farbabweichungen bei Kappen von Comirnaty® 30 µg 12+ Jahre
Bei Durchstechflaschen von COMIRNATY® 30 µg 12+ Jahre (Konzentrat und Fertiglösung) kann es produktionsbedingt zu Abweichungen bei der Farbe der Kappen kommen. Bitte beachten Sie: Die Farbe der Kappen von COMIRNATY® 30 µg 12+ Jahre Konzentrat kann aktuell leicht vom gewohnten Violett abweichen. Aufgrund der hohen Produktionsauflagen kam es zu Farbvarianzen bei den Kappenfarben. Diese Abweichungen haben keinen Einfluss auf die Qualität des Impfstoffs.
Ob Ihre Charge ein Originalprodukt ist, können Sie jederzeit mit der Chargenabfrage unter praxis.comirnaty.de überprüfen.Informationsmaterial zur neuen Darreichungsform kann bereits jetzt vorbestellt oder heruntergeladen werden.
- 14.01.2022 – RKI: Entisolierung von Bewohner/-innen in Alten- und Pflegeheimen mit COVID-19
Das RKI hat seine Infographik am 14.01.2022 aktualisiert und Änderungen gegenüber der Version vom 16.11.2021 vorgenommen. https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Entlassmanagement-Infografik.pdf?__blob=publicationFile
Den ausführlichen Text finden Sie hier: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Entlassmanagement.html;jsessionid=2A52DD77965E3D84C0EC523FC807D684.internet111?nn=13490888
- 12.01.2022 – RKI: Neue Hinweise zur Testung von Patienten auf Infektion mit SARS-CoV-2
Im Hinblick auf die vermehrte Inanspruchnahme zur Testung auf Corona-SARS-CoV-2 wurden vom RKI die Hinweise zur Testung aktualisiert.
Seit KW 45/2021 hat die Anzahl der wöchentlich durchgeführten PCR-Tests auf SARS-CoV-2 stark zugenommen; in einigen Regionen befinden sich Labore an den Grenzen ihrer Auslastung. Daher ist eine Priorisierung des Einsatzes von PCR-Tests gemäß der Nationalen Teststrategie aktuell geboten.
Die Anlässe zu einer PCR-Testung sollten unter dem Aspekt der regional verfügbaren PCR-Kapazitäten entsprechend kritisch geprüft werden. Dazu zählt z.B. auch eine Begrenzung der Anwendung von PCR-Tests im Rahmen einer ggf. angestrebten Verkürzung der Quarantänezeit von Kontaktpersonen und bei der Entisolierung.
Für depriorisierte Anlässe (gemäß Teststrategie) sollten bei gebotener Indikation hochwertige Antigenschnelltests eingesetzt werden.
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Vorl_Testung_nCoV.html
- 07.01.2022 – Neue Impfausweis-Etiketten für alle Formulierungen des BioNTech-Impfstoffs
Zusätzlich zu den bestehenden Etiketten für die Impfausweise sind ab 7.01.2022 Etiketten mit neuen Sicherheitsmerkmalen verfügbar.
Im Zuge der Produkteinführung von COMIRNATY® 10 µg 5–11 Jahre Konzentrat gibt es für alle Formulierungen des Impfstoffs neue Impfausweis-Etiketten.
Etiketten mit weißem Hintergrund sind weiterhin verfügbar und gültig. Sie werden zum Beispiel von den Instanzen der Bundesregierung, den Impfzentren und den mobilen Impfdiensten genutzt.
Zusätzlich können Sie alle Chargen unter http://praxis.comirnaty.de verifizieren.
- 30.12.2021 – KBV: Impfung von über 30-Jährigen möglichst mit Moderna
Die Knappheit des Impfstoffes von BioNTech/Pfizer führt zunehmend zu Problemen vor allem in Arztpraxen, die unter 30-Jährige impfen. Durch die vom BMG geschaffene Möglichkeit, dass auch Minderjährige (Caveat unter 16 Jahre) eine Auffrischimpfung erhalten können, hat sich diese Situation noch verschärft.
Erwachsene über 30 Jahren sollten deshalb vorrangig mit dem Impfstoff von Moderna geimpft werden. Von diesem Vakzin stünden auch in der Woche vom 10. bis 16. Januar 2022 ausreichend Dosen bereit, betonte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Die Höchstbestellmenge beim Impfstoff von BioNTech/Pfizer beträgt unverändert 30 Dosen je Arzt.
https://www.kbv.de/html/1150_56211.php
Notabene: Derzeit prüft die STIKO auf Antrag des BMG, ob aufgrund neuerer Ergebnisse zur postvakzinellen Myokarditis die Indikationseinschränkung des Moderna-Boosters aufrecht zu erhalten ist.
Myocarditis after BNT162b2 mRNA Vaccine against Covid-19 in Israel
N Engl J Med. December 2, 2021
https://www.nejm.org/doi/full/10.1056/NEJMoa2109730
SARS-CoV-2 vaccination and myocarditis or myopericarditis: population based cohort study
BMJ 2021. 16 December 2021
https://www.bmj.com/content/375/bmj-2021-068665
Clinically Suspected Myocarditis Temporally Related to COVID-19 Vaccination in Adolescents and Young Adults
Circulation.December 2021
https://www.ahajournals.org/doi/10.1161/CIRCULATIONAHA.121.056583
- 22.12.2021 – KBV: Hinweise zur Abrechnung der einzelnen Impfleistungen
Die Coronavirus-Impfverordnung regelt nicht nur die Höhe der Vergütung, sondern auch die Abrechnung. Sämtliche COVID-19-Schutzimpfungen, ob für Kassen- oder Privatpatienten oder für nichtversicherte Personen, rechnen Ärztinnen und Ärzte über ihre KV ab. Dafür gibt es bundesweit einheitliche Pseudo-Gebührenordnungspositionen. Auch die offiziellen Impfzertifikate mit QR-Code werden über die KV abgerechnet.
Hinweis zu Kinderimpfungen: Impfungen von 5- bis 11-Jährigen mit dem Kinderimpfstoff von BioNTech/Pfizer werden mit den gleichen Pseudoziffern abgerechnet wie BioNTech/Pfizer-Impfungen bei ab 12-Jährigen.
https://www.kbv.de/html/50987.php
Für die Kodierung von COVID-19 in der Abrechnung und auf Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen gibt es eigene Diagnoseschlüssel. (https://www.kbv.de/html/54367.php) mit Erläuterungen, wann welcher Schlüssel der richtige ist und welche Kodes in welchen Fällen zusätzlich anzugeben sind
Noch bis 9. Januar 2022 werden COVID-19-Schutzimpfung mit 36 Euro statt mit 28 Euro vergütet. Für den Zuschlag von acht Euro geben Praxen in der Abrechnung zusätzlich zur Impfziffer die Pseudoziffer 88325 an. Nach dem 9. Januar wird der Zuschlag wie zuvor nur an Wochenenden und Feiertagen gezahlt.- 12.12.2021 – DEGAM Leitlinie S2e: SARS-CoV-2/Covid-19 Handlungsempfehlungen für niedergelassene Hausärztinnen und Hausärzte
Da mittlerweile mehr Evidenz für die Versorgung bei COVID-19 Patienten auch im ambulanten Bereich vorliegt, wurde aus der hausärztlichen S1-Empfehlung ist eine S2e-Leitlinie. Auch die neuen Antikörper-Therapien kommen vor.
- 27.10.2021 - Arztpraxen, die Impfzertifikate direkt aus dem Patientenverwaltungssystem erstellen, können jetzt eine neue Möglichkeit zur Ausstellung nutzen.
Auf der Seite „Praxisnachrichten“ der KBV finden sich Hinweise u.a. zur Dokumentation von Auffrischimpfungen und einem PVS-Update für Impfzertifikate. Wie das BMG mitteilte, stellen inzwischen fast alle PVS-Hersteller, die an der entsprechenden BMG-Ausschreibung im Sommer 2021 teilgenommen haben, ein Update bereit, mit dem Zertifikate auch für Auffrischimpfungen ausgestellt werden können.
Mit dem sogenannten Desktop-Client erhalten Praxen außerdem eine weitere Möglichkeit, offizielle COVID-19-Zertifikate für geimpfte oder genesene Personen auszustellen. Ärzten, die keine Lösung über ihr Praxisverwaltungssystem haben, ermöglicht das Programm eine automatisierte Übernahme der Personendaten von der elektronischen Versichertenkarte. Mit der neuen Anwendung soll das Ausstellen der Impf- und Genesenzertifikate im Vergleich zur Webanwendung des Robert Koch-Instituts komfortabler möglich sein und eine manuelle Eingabe der Patientenstammdaten entfallen.
Der Desktop-Client (auch „Komfort-Client“) wurde im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) entwickelt und stellt diesen kostenfrei bereit. Voraussetzung für die Nutzung ist der Zugang zur Telematikinfrastruktur sowie eine Internetverbindung. Der Vorteil des Desktop-Clients gegenüber der herkömmlichen Webanwendung ist, dass die Personendaten automatisch durch die Integration des elektronischen Kartenterminals befüllt werden. Die Daten müssten so nicht mehr per Hand eingetragen werden.
Praxen können die Anwendung online herunterladen. Die Konfiguration muss durch einen IT-Techniker vorgenommen werden .
Weiteres auf: https://www.kbv.de/html/1150_55143.php
- 20.10.2021- Neue Behandlungsempfehlungen zur ambulanten Betreuung von COVID-19
Die DEGAM-S1-Handlungsempfehlung: SARS-CoV-2/Covid-19-Informationen und Praxishilfen für niedergelassene Hausärztinnen und Hausärzte wurden am 23.9.2021 aktualisiert.
Aktuell: Therapie bei COVID-19 mit Bewertung durch die Fachgruppe COVRIIN am Robert Koch-Institut. Redaktionelle Anpassung der Informationen zu monoklonalen Antikörpern, Anpassung und Aktualisierung der Literatur zu Colchicin und Ivermectin.
Erscheinungsdatum 20. Oktober 2021- 19.10.2021 - Der Lufthygiene-Check. Sichere Räume in einer Pandemie
Eine interdisziplinäre Expertengruppe (Virologe H. Streeck, Aerosol-Forscher G. Scheuch, Lungen-Mediziner Th. Voshaar und Dieter Köhler sowie Lüftungs- und Gebäude-Experten A. Keune und R. Külpmann) haben ein Papier namens "Der Lufthygiene-Check: Sichere Räume in einer Pandemie" herausgebracht. Der Lufthygienecheck soll weder die Basishygieneregeln noch die G-Regeln ersetzen, sondern Innenräume für den Herbst und Winter sicherer gestalten. Als wichtige Parameter nennt das Dokument die Personenzahl, die Aufenthaltsdauer, das Volumen bzw. die Höhe von Räumen, die Effektivität der Lüftung oder Luftreinigung, den Einsatz von Masken und die Atemfrequenz.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben für ärztliche Praxen einen bisher weithin verkannten zusätzlichen Nutzen: Sie reduzieren aerogen übertragene Infektionen auch jenseits der aktuellen Corona-Pandemie.
- 18.10.2021 - Vorsicht bei Attesten. Manche Menschen, die glauben sich nicht gegen COVID-19 impfen lassen zu können, ersuchen um die Ausstellung eines ärztlichen Attests. In seinen FAQs zu Impfungen nennt das RHI eine Reihe „falscher Kontraindikationen“.
Es gibt nur sehr wenige Gründe (Kontraindikationen), warum eine Person sich dauerhaft oder vorübergehend nicht gegen COVID-19 impfen lassen kann.
Zu solchen falschen Kontraindikationen gehören u.a.:
- Banale Infekte, auch wenn sie mit subfebrilen Temperaturen (≤ 38,5 °C) einhergehen
- Krebserkrankungen, rheumatologische Erkrankungen
- Allergien (die nicht spezifisch gegen Bestandteile der Impfung bestehen)
- Behandlung mit Antibiotika oder Kortikosteroiden oder lokal angewendeten steroidhaltigen Präparaten
- Blutungsneigung/ Einnahme von Gerinnungsmedikamenten
- Vorbestehende neurologische Erkrankungen wie bspw. Multiple Sklerose
- Chronische Erkrankungen wie Chronisch-Entzündliche Darmerkrankungen oder Nierenerkrankungen
Das RKI hat Ärzte und Patienten frühzeitig darüber informiert, dass Autoimmunerkrankungen keine generelle Kontraindikation gegen Impfungen darstellen. Totimpfstoffe können unabhängig von einer immunsuppressiven Therapie zum Einsatz kommen.
Quelle https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/FAQ_Liste_Allgemeines.html#FAQId16538992
Wer trotzdem derartige Bescheinigungen gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 Nummer 5 Coronavirus-Testverordnung ausstellt, verstößt gegen das Berufsrecht.
Personen sollten den Impfstoff von Pfizer und BioNTech nur dann nicht erhalten, wenn:
- eine schwere allergische Reaktion nach einer vorherigen Dosis dieses Impfstoffes auftrat
- eine schwere allergische Reaktion auf einen Inhaltsstoff des Impfstoffes auftrat
Im Einzelfall sollte der Impfanbieter den Gesundheitszustand erfragen und folgende Angaben bei der Impfempfehlung berücksichtigen:
- bestehende Allergien
- eine zuvor aufgetretene Myokarditis (Herzmuskelentzündung) oder Perikarditis (Herzbeutelentzündung)
- Fieber
- das Vorliegen einer Blutgerinnungsstörung oder die Einnahme von Blutverdünnungsmittel
- das Vorliegen einer Immunschwäche oder die Einnahme von immunschwächenden Medikamenten
- das Vorliegen einer Schwangerschaft, der Plan, demnächst schwanger zu werden, oder ob derzeit gestillt wird
- die vorherige Immunisierung mit einem anderen COVID-19-Impfstoff
- das Auftreten von Ohnmachtsanfällen in Verbindung mit einer Injektion.
- 30.09.2021- Sicherheit und Effektivität bei einer gleichzeitigen Applikation der Covid-19- und Influenzaimpfstoffe
Die britische ComFluCOV-Gruppe („Combining Influenza and Covid-19 Vaccination“) hat jetzt die Sicherheit und Effektivität einer gleichzeitigen Impfung in einer placebokontrollierten doppelblinden Studie bei 679 Personen aus England und Wales untersucht. Bei allen stand die zweite Impfung mit dem Impfstoff von AstraZeneca (ChAdOx1) oder Pfizer/Biontech (ChAdOx1) sowie die jährliche Grippeimpfung an. Die eine Gruppe erhielt die 2. Dosis des Covid-19-Impfstoffs zusammen mit der Grippeimpfung (jeweils in den anderen Oberarm), bei der Vergleichsgruppe im zeitlichen Abstand von 3-4 Wochen. Die beobachteten systemischen Reaktionen bei der Simultanimpfung waren überwiegend leicht bis mittelschwer. Auch bei der Bestimmung der Antikörper gegen das Spikeprotein von SARS-CoV-2 zeigten sich keine Unterschiede zwischen der gleichzeitigen und der getrennten Applikation der Impfstoffe. Auch die Immunantwort auf den Grippeimpfstoff wurde nicht durch die gleichzeitige Covid-19-Impfung beeinträchtigt.
Quelle: The Safety and Immunogenicity of Concomitant Administration of COVID-19 Vaccines (ChAdOx1 or BNT162b2) with Seasonal Influenza Vaccines in Adults: A Phase IV, Multicentre Randomised Controlled Trial with Blinding (ComFluCOV). Preprints with The Lancet September 30, 2021. https://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=3931758- 24.9.2021 - Tele-COVID - Fernüberwachung von Patientinnen und Patienten mit COVID-19
Um bei Erkrankten mit häuslicher Überwachung von COVID-19 im Frühstadium eine Verschlechterung zu erkennen und sie zur notwendigen Behandlung in ein Krankenhaus einweisen zu können, nutzten Kolleginnen und Kollegen der TU München zur Fernüberwachung einen In-Ear-Sensor zur Messung und Übermittlung von Daten in nahezu Echtzeit an Ärzte, die dann beurteilen, wann Patienten ins Krankenhaus eingewiesen werden müssen. Dazu wurde ein handelsüblicher In-Ear-Sensor verwendet, der die Fernüberwachung von Vitalparametern ermöglicht.
Der Sensor ähnelt einem kleinen Hörgerät und kann die Herzfrequenz, die Körperkerntemperatur, die Sauerstoffsättigung des Blutes und die Atemfrequenz messen (https://www.cosinuss.com/de/). Das Gerät wird über Bluetooth mit einem Smartphone verbunden und misst alle 15 Minuten die Vitaldaten. Die Daten werden an ein telemedizinisches Zentrum übertragen und von einem medizinischen Team überwacht. Patientinnen und Patienten wurden ins Krankenhaus gerufen, wenn die Vitalparameter eine Verschlechterung ihres Zustands anzeigten.
Rund 150 Patienten wurden für die Studie rekrutiert. Das Durchschnittsalter der Gruppe lag bei 60 Jahren, und jeder Teilnehmer hatte mindestens eine Vorerkrankung wie Diabetes, Fettleibigkeit oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Im Verlauf der Studie wurden 20 Patienten mit sich verschlechternden Vitalwerten in ein Krankenhaus eingewiesen. Sieben dieser Patienten landeten auf der Intensivstation, und einer verstarb leider.
"Wir gehen davon aus, dass eine solche Fernüberwachung im Falle einer Pandemie zur Entlastung von Hausärzten und Amtsärzten beiträgt", schlagen die Autoren vor. "Patienten können durch Telemedizin gut betreut werden, ohne dass ein direkter Kontakt mit einem Arzt oder einer Krankenschwester notwendig ist. Das bedeutet, dass keine unnötigen Ressourcen gebunden werden und zudem das Infektionsrisiko für das ärztliche und pflegerische Personal reduziert werden kann. Gleichzeitig erhöhen sich die Überlebenschancen des Patienten, da sein Krankheitsverlauf kontinuierlich überwacht wird."
Quelle: PLOS ONE September, 24, 2021 Remote monitoring of COVID-19 positive high-risk patients in omestic isolation: A feasibility study. https://journals.plos.org/plosone/article?id=10.1371/journal.pone.0257095