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16.12.2014

Auf ihrer Sitzung vom 11. Dezember 2014 hat die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg folgende Resolution einstimmig verabschiedet

Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg unterstützt die einstimmig angenommene Resolution der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Kritik am Referentenentwurf des „Versorgungsstärkungsgesetz“ (VSG). Sie fordert insbesondere die Senatorin für Gesundheit und Verbraucherschutz, Frau Cornelia Prüfer-Storcks und die Bundestagsabgeordneten aus Hamburg auf, im Gesetzgebungsprozess die Interessen der Patienten der Hansestadt zu vertreten.

Hierzu zählen vor allem:

  • Keine Verschärfung der „Aufkauf-Klausel“!
  • Keine Verlängerung der alten Genehmigungen nach § 116 b SGB V!
  • Keine kommunalen MVZ in Hamburg!
  • Wiederherstellung der regionalen Verhandlungskompetenz bei Honorarverträgen!

Die VV der KVH stimmt ihren Kolleginnen und Kollegen der Bundes-VV darin zu, dass die Vorhaben im VSG ein weiterer Schritt zur Schwächung der ärztlichen und psychotherapeutischen Selbstverwaltung sind. Unsinnige, ja kontraproduktive Vorgaben und eine massive Bevorzugung der Krankenhäuser bei ambulanter ärztlicher und psychotherapeutischer Betätigung bedrohen die ambulante Medizin und werden die Versorgung der Patienten spürbar verschlechtern

Diese Auswirkungen werden besonders in Hamburg zu spüren sein, weil die Ärzte und Psychotherapeuten in den vergangenen Jahrzehnten eine einzigartige ambulante Versorgungsstruktur aufgebaut haben, die der Bevölkerung ein umfassendes und komfortables Angebot bereit stellt, das nicht nur in Deutschland seinesgleichen sucht. Ein verschärfter Zwang zum Praxisaufkauf oder eine in Hamburg völlig unnötige Stärkung der ambulanten Tätigkeit durch Krankenhäuser werden diese Struktur irreparabel beschädigen.

Aus diesem Grund sind gerade die Gesundheitssenatorin und die Hamburger Bundestagsabgeordneten aufgerufen, diese besondere Situation Hamburgs in die parlamentarischen Beratungen des VSG einzubringen.