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14.10.2010

Übernahme Diamorphingestützter Behandlung Opiatabhängiger durch Krankenkassen in Hamburg geregelt

Die Behandlung schwerstkranker opiatabhängiger Patienten mit Diamorphin (synthetisches Heroin), wenn sie mit herkömmlichen Methoden nicht therapierbar sind, ist als Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen in den Leistungskatalog aufgenommen worden. Für Hamburg haben Verbände der gesetzlichen Krankenkassen mit der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KVH) eine entsprechende Honorarvereinbarung geschlossen.

 

Zuvor hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) diese Behandlung geprüft und insbesondere die Erfahrungen in den Modellversuchen unter anderem in Hamburg ausgewertet. Für diese Behandlung kommen laut G-BA-Beschluss ausschließlich
schwerstabhängige Patientinnen und Patienten in Frage. Diese müssen seit mindestens fünf Jahren abhängig sein, zwei erfolglos beendete beziehungsweise abgebrochene Suchtbehandlungen hinter sich und das 23. Lebensjahr vollendet haben. Die Regelung sieht zudem vor, dass eine begleitende psychosoziale Betreuung mit einer Dauer von mehr als sechs Monaten stattfindet. Die Behandlung mit Diamorphin darf nur in speziell dafür geeigneten Einrichtungen vorgenommen werden. In Hamburg ist dies die Ambulanz Altona der Abteilung für
Abhängigkeitserkrankungen der Asklepios Klinik Nord.


Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner:

  • AOK Rheinland/Hamburg: Tanja Schilling, 040 20 23 49 35, kommunikation.hh@rh.aok.d
  • BKK-Landesverband NORDWEST: Thomas Fritsch, 040 25 15 05 258, presse@bkk-nord.de
  • IKK classic: Michael Förstermann, 040 54 00 33 45, michael.foerstermann@ikk-classic.de
  • Knappschaft: Holger Siegmann, 040 303885401, holger.siegmann@kbs.de
  • vdek–Landesvertretung Hamburg: Kathrin Herbst, 040 41 32 98 20, kathrin.herbst@vdek.com
  • Kassenärztliche Vereinigung Hamburg

: Barbara Heidenreich, 040 22 80 25 34, barbara.heidenreich@kvhh.de