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14.06.2010

Schluss mit der Zentralisierung!

KV Hamburg fordert

Honorar- und Verteilungshoheit zurück / Klage gegen die KBV
 

Die in diesen Tagen zugewiesenen Regelleistungsvolumina für das 3. Quartal 2010 bringen entgegen anderer Erwartungen für die Hamburger Vertragsärztinnen und Vertragsärzte teilweise deutliche Rückgänge und vor allem massive Verschiebungen zwischen und innerhalb der Arztgruppen.

„Dies ist im Wesentlichen auf die Bundesvorgaben zurückzuführen“, erläuterte der Vorsitzende der KVH, Dieter Bollmann, die Entwicklung, „die strikten Vorgaben zur Budgetierung und zur Verteilungssystematik haben uns keine andere Wahl gelassen.“ Bollmann bedauerte in diesem Zusammenhang, dass die KV Hamburg keinen ausreichenden Gestaltungsspielraum hatte: „Vernünftige, auf die Versorgungssituation in Hamburg zugeschnittene Regelungen mussten wir gegen unseren Willen aufgeben, und die gesamte Verteilungsstruktur war unabänderlich.“ Bollmann erinnerte daran, dass die KV Hamburg – gemeinsam mit der KV Bayerns – gegen die Einführung der neuen Systematik gestimmt hatte: „Es wäre besser gewesen, wir hätten regional stimmige Lösungen finden dürfen.“


Aus diesem Grund fordert Bollmann eine möglichst rasche Rückübertragung der Honorar- und Verteilungshoheit in die Region: „Die medizinische Versorgung ist nun einmal regional.“ Bundesvorgaben würden auf eine so spezielle Versorgungslandschaft wie die Hamburger niemals passen: „Wir hatten in den vergangenen Jahren regelmäßig das Problem, dass wir die Bundesvorgaben irgendwie für Hamburg gängig machen mussten.“ Das müsse ein Ende haben. Bollmann erinnerte an entsprechende Zusagen von KBV und Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler.


Verschärft wurde die finanzielle Situation in Hamburg durch eine von der KBV rückwirkend in Kraft gesetzte Veränderung des „Fremdkassenzahlungsausgleichs“ (FKZ). Danach erhält die KV Hamburg von anderen KVen für die Behandlung von dort wohnenden Versicherten bei Hamburger Ärzten nicht mehr das angeforderte Honorar, sondern nur noch einen Teilbetrag, der sich aus einer von der betreffenden KV ermittelten Quote berechnet. „Eine solche Regelung belastet Hamburg, dessen Honorar zu mehr als einem Fünftel aus Mitteln des FKZ gespeist wird, massiv“, erläutert Bollmann, „diese empörende Benachteiligung hat wesentlich zu den RLV-Rückgängen in Hamburg beigetragen.“ Die Regelung insgesamt, insbesondere aber die rückwirkende Inkraftsetzung zum 1. Januar 2009, hat die KV Hamburg nicht hingenommen: Gegen die KBV, die die entsprechende Richtlinie erlassen hat, ist in Berlin Klage eingereicht worden.