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09.07.2013

KVH und Krankenkassen verabschieden neuen Bedarfsplan für die ambulante Versorgung in Hamburg

Die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg (KVH) hat im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und der Ersatzkassen auf der Basis der neuen G-BA-Bedarfsplanungsrichtlinie vom 31.12.2012 einen Bedarfsplan für die ambulante Versorgung in der Hansestadt vorgelegt. Dieser ist mit Genehmigung der Gesundheitsbehörde fristgerecht zum 1. Juli dieses Jahres in Kraft getreten und bestimmt, wie viele Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten sich in Hamburg niederlassen dürfen. Auch nach dem neuen Plan bleiben alle Arztgruppen in Hamburg, mit Ausnahme der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen, zulassungsbeschränkt. 

„Für Hamburg werden kurzfristig keine Veränderungen in der ambulanten Versorgung zu erwarten sein“, fasst Dieter Bollmann, stellvertretender Vorsitzender der KVH, die Auswirkungen des neuen Bedarfsplans zusammen. „Hamburg ist medizinisch hervorragend versorgt. Um dies auch in Zukunft zu gewährleisten, muss der Bedarfsplan, der in der jetzt konsentierten Fassung die Bedarfsplanungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses ohne Abweichungen umsetzt, kontinuierlich überprüft und ggfs. zur Berücksichtigung regionaler Besonderheiten angepasst werden.“ 

Kathrin Herbst, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hamburg, konstatiert: „Der Bedarfsplan ist in guter Kooperation zwischen Krankenkassen und Kassenärztlicher Vereinigung entstanden. Auch die Tatsache, dass die Hansestadt in hohem Maße von Patienten aus umliegenden Bundesländern aufgesucht wird,  ist bei der neuen Bedarfsplanung berücksichtigt worden.“ Mit dem verabschiedeten Bedarfsplan sei eine wesentliche Voraussetzung geschaffen, um die medizinische Versorgung in Hamburg auch künftig auf einem sehr hohen Niveau zu halten.