SSB: Anforderung von Endoclips über den Sprechstundenbedarf nicht (mehr) möglich
Nachdem die Hersteller und Vertreiber von wiederverwendbaren endoskopischen Zusatzinstrumenten der Gruppe „kritisch B“ Ende 2019 bekannt gegeben hatten, dass sie einige bisher in wiederverwendbarer Form zur Verfügung stehende Endoskopieinstrumente spätestens zum 31. März 2020 auf Einwegprodukte umstellen werden, wurde zum 1. Juli 2020 einen neuen Abschnitt mit Kostenpauschalen für endoskopische Zusatzinstrumente als Einmalprodukte in den EBM aufgenommen.
Bitte beachten Sie, dass bei Abrechnung der Kostenpauschale 40462 (Clip inkl. Einmal-Endo-/Hämo-Clipapplikator; Abrechnung je Clip) die entsprechenden Produkte nicht (zusätzlich) als Sprechstundenbedarf zu Lasten der RPD angefordert werden dürfen!