
Sonderausgabe Ukraine
tausende Menschen fliehen aktuell täglich aus der Ukraine nach Deutschland. Die meisten von ihnen sind Frauen und Kinder jeden Alters. Dies stellt uns alle vor große Herausforderungen. Der Vorstandsvorsitzende der KBV Andreas Gassen versicherte, die Praxen stünden bereit, sich um diese Menschen zu kümmern.
Bei öffentlichen Stellen wie der Hamburger Sozialbehörde und der KV Hamburg besteht in Zusammenarbeit mit Hilfsorganisationen und der Zivilgesellschaft eine große Bereitschaft, geflüchteten Menschen aus der Ukraine zu helfen. Auch wir wollen die Hamburger Ärzteschaft dabei unterstützen, auf die gesundheitlichen Risiken und Bedürfnisse der Flüchtlinge einzugehen und die Ankommenden bestmöglich zu versorgen.
In den Hamburger Erstaufnahmeeinrichtungen wird eine von Übersetzenden begleitete ärztliche Primärversorgung mit einem Impfangebot gewährleistet. Wir wollen auch Menschen erreichen, die entweder privat oder bei Bekannten und Verwandten unterkommen und eine haus- bzw. kinderärztliche Beratung benötigen, um je nach Impfstatus ein Angebot zu Nachholimpfungen zu erhalten.
Daher haben wir für Sie aktuelle Informationen und Empfehlungen zur Nachimpfung von Geflüchteten, den COVID-19-Impfraten in der Ukraine, Krankheitsausbrüchen und Standardimpfungen zusammengetragen.
Wir hoffen, dass Hamburg in diesen Tagen wie schon im Jahr 2015 beweist, dass es zusammensteht und sich für die Gesundheit aller Menschen einsetzt.
Cornelius Rau für das Autorenteam des KVH Corona Impf-Newsletters
- 05.03.2022 – RKI: Deutscher Impfkalender auf Ukrainisch und 20 weiteren Sprachen
Das RKI veröffentlicht den aktuellen Impfkalender basierend auf den Empfehlungen der ständigen Impfkommission (STIKO) jedes Jahr in 21 Sprachen, darunter auch Ukrainisch.
Zurzeit ist der Impfkalender auf Albanisch, Arabisch, Bulgarisch, Dari, Deutsch, Englisch, Französisch, Kroatisch, Kurdisch, Pashto, Persisch/Farsi, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Serbisch, Spanisch, Tigrinya, Türkisch, Ukrainisch, Urdu und Vietnamesisch auf der Website des RKI abrufbar.
RKI-Übersicht zu den verschiedenen Sprachen:
Direkter Link zur ukrainischen Version:
- 05.03.2022 – WHO Europa: Weniger als 35 % der Bevölkerung in der Ukraine vollständig gegen COVID-19 geimpft, erst 1,5 % geboostert
Laut dem Regionalbüro für Europa der Weltgesundheitsorganisation (WHO) in Kopenhagen sind derzeit erst 35,9 % der Ukrainer einfach und 34,4 % zweifach gegen COVID-19 geimpft (Stand: 20.02.2022). Noch geringer ist der Anteil der Geboosterten an der Gesamtbevölkerung. Dieser betrug am 20. Februar 2022 erst 1,5 %. Diese Zahlen wurden vom ukrainischen Gesundheitsministerium offiziell an die WHO gemeldet.
Damit besitzt die Ukraine derzeit eine der geringsten COVID-19-Impfraten aller 54 Länder in der WHO-Region Europa. Lediglich Armenien (29,5 %), Bulgarien (29,2 %), Georgien (28,4 %), Bosnien und Herzegowina (25,8 %), die Republik Moldau (25,5 %) und Kirgisistan (17 %) hatten zwischen Januar und Februar 2022 noch geringere Impfquoten zu vollständig Geimpften an die WHO berichtet.
Laut der WHO Zentrale in Genf wurden in der Ukraine die meisten Personen mit Comirnaty (BioNTech/Pfizer) und Coronavac (Sinovac) geimpft, dahinter folgten Vaxzevria (AstraZeneca) und Spikevax (Moderna). Deutliche weniger Personen erhielten Covishield (Serum Institute of India als Lizenznehmer von AstraZeneca) oder Janssen (Johnson&Johnson).
Bei dem Coronavac-Impfstoff der chinesischen Firma Sinovac handelt es sich um einen in der EU derzeit noch nicht zugelassenen, inaktivierten Ganzzell-Impfstoff. Das Produkt befindet sich seit dem 4. Mai 2021 im Rolling Review Verfahren der Europäischen Arzneimittelagentur EMA (Stand: 05.03.2022). Eine Notfallzulassung der WHO erfolgte am 1. Juni 2021.
Gemäß Paul-Ehrlich-Institut gelten Personen, die Coronavac von Sinovac erhalten haben, derzeit in Deutschland als nicht geimpft (Stand: 05.03.2022).
Aktuell an die WHO gemeldete COVID-19 Impfquoten in Europa:
https://worldhealthorg.shinyapps.io/EURO_COVID-19_vaccine_monitor/WHO-Länderprofil zum COVID-19-Impfprogramm in 194 Ländern (bitte links "Ukraine" auswählen):
https://app.powerbi.com/view?r=eyJrIjoiMWNjNzZkNjctZTNiNy00YmMzLTkxZjQtNmJiZDM2MTYxNzEwIiwidCI6ImY2MTBjMGI3LWJkMjQtNGIzOS04MTBiLTNkYzI4MGFmYjU5MCIsImMiOjh9&pageName=ReportSection228bcf2420b3f98b2693Universität Oxford: COVID-19 Impfquoten weltweit:
https://ourworldindata.org/covid-vaccinationsWHO: COVID-19 Dashboard inkl. nationalen Impfraten:
https://covid19.who.intNB: Der inaktivierte Ganzzell-Impfstoff Coronavac der chinesischen Firma Sinovac ist aktuell der am zweithäufigsten verabreichte COVID-19-Impfstoff in der Ukraine. Da das Produkt jedoch bisher noch keine Zulassung durch die EMA erhalten hat, gelten hiermit geimpfte Personen laut Paul-Ehrlich-Institut aktuell in Deutschland als nicht geimpft und benötigen zunächst eine Grundimmunisierung gegen COVID-19. Anders hingegen sieht es beim Impfstoff Covishield des Serum Institute of India aus. Dieser wird in Indien mit Genehmigung von AstraZeneca hergestellt und in Deutschland anerkannt.
Paul-Ehrlich-Institut: Impfnachweis im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung und der Coronavirus-Einreiseverordnung
https://www.pei.de/DE/newsroom/dossier/coronavirus/coronavirus-inhalt.html;jsessionid=442976BC34B1512F691FC40050C887B1.intranet242?nn=170852&cms_pos=3- 05.03.2022 – WHO: Daten zu Kinderimpfquoten der Ukraine und 193 anderer Länder
Alle 194 WHO-Mitgliedsländer melden jährlich die erreichten Impfquoten für Kinderimpfungen and die WHO und UNICEF. Hieraus erstellt die WHO jedes Jahr im Juli die Schätzung der nationalen sowie der globalen Impfquoten.
Laut neuesten WHO-Schätzungen wurden im Jahr 2020 folgende Impfquoten in der Ukraine erreicht:
- Tuberkulose (BCG): 93 %
- Diphtherie-Tetanus-Pertussis, 1. Dosis: 93 %
- Diphtherie-Tetanus-Pertussis, 3. Dosis: 81 %
- Hepatitis B, zur Geburt: 6 9%
- Hepatitis B, 3. Dosis: 81 %
- Haemophilus influenzae Typ b, 3. Dosis: 85 %
- Masern, 1. Dosis: 85 %
- Masern, 2. Dosis: 82 %
- Röteln, 1. Dosis: 85 %
- Poliomyelitis, 3. Dosis: 84 %
Abkürzungen: BCG = Bacillus Calmette-Guérin.
Zum Vergleich wurden für Deutschland im selben Zeitraum folgende Impfquoten geschätzt:
- Tuberkulose (BCG): nicht empfohlen
- Diphtherie-Tetanus-Pertussis, 1. Dosis: 98 %
- Diphtherie-Tetanus-Pertussis, 3. Dosis: 93 %
- Hepatitis B, zur Geburt: nicht empfohlen
- Hepatitis B, 3. Dosis: 87 %
- Haemophilus influenzae Typ b, 3. Dosis: 91 %
- Masern, 1. Dosis: 97 %
- Masern, 2. Dosis: 93 %
- Röteln, 1. Dosis: 97 %
- Poliomyelitis, 1. Dosis: 98 %
- Poliomyelitis, 3. Dosis: 92 %
- Pneumokokken, letzte Impfung: 83 %
- Rotavirus, letzte Impfung: 65 %
Zahlen aus den einzelnen Regionen der Ukraine zeigen darüber hinaus große regionale Unterschiede bei den gemeldeten Impfquoten. Die Veröffentlichung der WHO-Schätzungen für 2021 wird für den 15.07.2022 erwartet.
WHO and UNICEF estimates of immunization coverage: 2020 revision - Ukraine
https://immunizationdata.who.int/pages/profiles/ukr.htmlWHO and UNICEF estimates of immunization coverage: 2020 revision - Germany
https://immunizationdata.who.int/pages/profiles/deu.htmlNB: In der Ukraine kam es in den letzten Jahren zu großen Masernausbrüchen. Allein in den Jahren 2018 bzw. 2019 wurden der WHO 53.219 bzw. 57.282 Fälle von Masern in der Ukraine gemeldet. Zum Vergleich: In Deutschland kam es im selben Zeitraum zu 543 bzw. 514 Masernfällen. Gleichzeitig nahm die Masernimpfquote in der Ukraine (erste Dosis) zwischen 2019 und 2020 von 93 % auf 85 % ab. Es ist daher weiterhin mit Ausbrüchen, vor allem bei ungeimpften Kindern zu rechnen. Als Voraussetzung für eine dauerhafte Herdenimmunität wird im Allgemeinen eine Mindestimpfquote von 95 % mit zwei Impfdosen angesehen. Daher sollte auf die Nachholimpfungen gegen Mumps-Masern-Röteln (MMR) bzw. Mumps-Masern-Röteln-Varizellen (MMR-V) bei Geflüchteten aus der Ukraine besonderes Augenmerk gerichtet werden.
- 05.03.2022 – WHO: Nationaler Impfkalender der Ukraine und 193 anderer Länder online abrufbar
Alle 194 WHO-Mitgliedsländer melden jährlich ihren aktuell gültigen nationalen Impfkalender an die WHO.
Laut der aktuellen WHO-Daten wurden im Jahr 2020 folgende Impfungen in der Ukraine offiziell empfohlen:
- Hepatitis B
Erster Lebenstag, 2 Monate, 6 Monate - Tuberkulose (BCG)
Dritter Lebenstag - Masern, Mumps, Röteln
12 Monate, 6 Jahre - Diphtherie, Tetanus
2 Monate, 4 Monate, 6 Monate, 18 Monate, 6 Jahre, dann alle 10 Jahre - Pertussis (Ganzzellimpfstoff)
2 Monate, 4 Monate, 6 Monate, 18 Monate - Poliomyelitis
2 Monate (inaktiviert), 4 Monate (inaktiviert), 6 Monate (oral), 18 Monate (oral), 6 Jahre (oral), 14 Jahre (oral) - Haemophilus influenzae Typ b
2 Monate, 4 Monate, 12 Monate
Abkürzungen: BCG = Bacillus Calmette-Guérin.
WHO: National Immunization Schedule Database – Ukraine (Stand: 2020):
https://immunizationdata.who.int/pages/schedule-by-country/ukr.htmlUkraine Ministry of Health, National Vaccination Schedule (Englisch, Stand: 2018):
https://en.moz.gov.ua/vaccinations?__cf_chl_tk=x32Qxy.043MOcItCfO_Nig2i79eVmiWDs7vldU2YCdM-1646497129-0-gaNycGzNCH0NB: In der Ukraine kam es in den letzten Jahren zu großen Masernausbrüchen. Allein in den Jahren 2018 bzw. 2019 wurden der WHO 53.219 bzw. 57.282 Fälle von Masern gemeldet. Gleichzeitig nahm die Masernimpfquote in der Ukraine (erste Dosis) zwischen 2019 und 2020 von 93 % auf 85 % ab. Es ist damit weiterhin mit Ausbrüchen, vor allem bei ungeimpften Kindern zu rechnen. Als Voraussetzung für eine dauerhafte Herdenimmunität wird im Allgemeinen eine Mindestimpfquote von 95% mit zwei Impfdosen angesehen. Daher sollte auf die Nachholimpfungen gegen Mumps-Masern-Röteln (MMR) bzw. Mumps-Masern-Röteln-Varizellen (MMR-V) bei Geflüchteten aus der Ukraine besonderes Augenmerk gerichtet werden.
Bildquelle: https://en.moz.gov.ua/vaccinations?__cf_chl_tk=x32Qxy.043MOcItCfO_Nig2i79eVmiWDs7vldU2YCdM-1646497129-0-gaNycGzNCH0 - Hepatitis B
- 04.03.2022 – RKI: Aufklärungsbogen und Anamnese- und Einwilligungsbogen zur COVID-19-Impfung bald in ukrainischer Sprache verfügbar
Seit Beginn der Impfkampagne gegen COVID-19 in Deutschland bietet das RKI den Aufklärungsbogen und Anamnese- und Einwilligungsbogen in mehreren Sprachen an.
Zurzeit sind Übersetzungen in 23 Sprachen verfügbar, darunter Albanisch, Amharisch, Arabisch, Bulgarisch, Dari, Englisch, Farsi, Französisch, Griechisch, Italienisch, Kroatisch, Kurdisch, Paschtu, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Serbisch, Somali, Spanisch, Tigrinisch, Türkisch, Urdu und Vietnamesisch.
Laut RKI wird der Aufklärungsbogen und Anamnese- und Einwilligungsbogen zur COVID-19-Impfung mit mRNA-Impfstoff (BioNTech/Pfizer, Moderna), Vektor-Impfstoff (Janssen/Johnson & Johnson) und mit proteinbasiertem Impfstoff (Nuvaxovid/Novavax) derzeit auch ins Ukrainische übersetzt.
Die Übersetzung wird – sobald verfügbar – auf folgenden Seiten abrufbar sein:
COVID-19-Impfung mit mRNA-Impfstoff (BioNTech/Pfizer, Moderna)
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.htmlCOVID-19-Impfung mit Vektor-Impfstoff (Janssen/Johnson & Johnson)
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Vektorimpfstoff-Tab.htmlCOVID-19-Impfung mit proteinbasiertem Impfstoff (Nuvaxovid/Novavax)
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Proteinimpfstoff-Tab.htmlNB: Wir werden Sie im Corona-Impf-Newsletter der KV Hamburg über die Verfügbarkeit informieren.
- 04.03.2022 – STIKO: Impfempfehlung für Asylsuchende aus der Ukraine und anderen Ländern nach Ankunft in Deutschland
Die STIKO rät in ihrer aktuellen Impfempfehlung vom 27.01.2022 dazu, den Impfstatus von Migrantinnen und Asylsuchenden nach Ankunft in Deutschland zu überprüfen und Impflücken zu schließen.
Aus pragmatischen Gründen rät die SITKO dazu, nicht dokumentierte Impfungen als nicht durchgeführt anzusehen. Glaubhafte mündliche Angaben zu früher erfolgten Impfungen sollten jedoch berücksichtigt werden. Die Empfehlung zu Nachholimpfungen richtet sich nach dem Alter.
Empfohlene Nachholimpfungen bei Kindern:
- COVID-19 (ab 12 Jahren; ab 5 Jahren bei Vorerkrankungen, Angehörigen oder anderen Kontaktpersonen mit hoher Gefährdung für einen schweren COVID-19-Verlauf oder bei individuellem Wunsch von Kindern und Eltern bzw. Sorgeberechtigten nach ärztlicher Aufklärung)
- Masern, Mumps, Röteln, Varizellen
- Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Poliomyelitis, Hepatitis B
- Haemophilus influenzae Typ b (bis < 5 Jahren)
- Rotaviren (bis zum Alter von 24 Wochen mit Rotarix® bzw. 32 Wochen mit RotaTeq®)
- Pneumokokken (bis zum Alter von 24 Monaten)
- Meningokokken C
- HPV (ab >= 9 Jahren)
- Influenza (siehe unten)
Empfohlene Nachholimpfungen bei Erwachsenen:
- COVID-19. Grundimmunisierung und Auffrischimpfungen
- Masern, Mumps, Röteln (nach 1970 Geborene; Frauen im gebärfähigen Alter, seronegative Frauen mit Kinderwunsch
- Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Poliomyelitis
- Pneumokokken (ab dem Alter ≥60 Jahren)
- Influenza (siehe unten)
Eine Influenza-Impfung ist bei Schwangeren ab dem 2. Trimenon, Personen ≥60 Jahren sowie Kindern und Erwachsenen mit chronischen Krankheiten indiziert.
In den Herbst- und Wintermonaten kann darüber hinaus durch die lokalen Gesundheitsbehörden erwogen werden, nicht nur den Risikogruppen, sondern allen BewohnerInnen eine Impfung gegen die saisonale Influenza anzubieten.
Bei der Unterbringung in Erstaufnahmeeinrichtungen bzw. in beengten Wohnverhältnissen sollten die ersten Impfungen je nach Alter gleichzeitig erfolgen.
- Säuglinge ≥2 bis <9 Monate: DTaP-IPV-Hib-HBV
- Kinder ≥9 Monate bis <5 Jahre: DTaP-IPV-Hib-HBV und MMR-V
- Kinder ≥5 Jahre bis <18 Jahre: Tdap-IPV und MMR-V
- Erwachsene, die nach 1970 geboren sind: Tdap-IPV und MMR
- Erwachsene, die vor 1971 geboren sind: Tdap-IPV
Abkürzungen: DTaP = Diphtherie, Tetanus (azellulär), Pertussis; IPV = Poliomyelitis (inaktiviert); HiB = Haemophilus influenzae Typ b; HBV = Hepatitis B Virus; MMR-V = Mumps, Masern, Röteln, Varizellen.
Gemäß Empfehlung der STIKO muss zwischen COVID-19-Impfungen und anderen Totimpfstoffen kein Impfabstand mehr eingehalten werden. Sie können simultan gegeben werden, wenn eine Indikation zur Impfung sowohl gegen andere Erkrankungen als auch gegen COVID-19 besteht (aktuell z. B. bei gleichzeitiger Indikation für eine Impfung gegen COVID-19 und Influenza).
Zu anderen Impfungen mit Lebendimpfstoffen soll ein Abstand von mindestens 14 Tagen vor und nach jeder COVID-19-Impfung eingehalten werden. Hierzu zählt beispielsweise die Mumps-Masern-Röteln-Impfung (MMR) bzw. Mumps-Masern-Röteln-Varizellen-Impfung (MMR-V).
Laut STIKO kann es sinnvoll sein, aufgrund der aktuellen Inzidenz neu ankommenden Bewohnerinnen und Bewohnern die COVID-19-Impfung noch vor der Masernimpfung anzubieten. Die Masernimpfung kann dann erst zwei Wochen nach der 2. Impfstoffdosis der COVID-19-Impfung verabreicht werden.
Die Kostenübernahme für öffentlich empfohlene Schutzimpfungen ist bei Asylsuchenden durch das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG § 4 Abs. 3) geregelt.
Falls in der Einrichtung Impfstoffe nicht in ausreichender Menge zur Verfügung stehen, sollten Kinder bevorzugt geimpft werden.
RKI-Webseite zu Flucht und Impfen (Stand: 04.03.2022):
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Stichwortliste/F/Flucht_und_Impfen.htmlEmpfehlungen der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut 2022 (Stand: 27.01.2022):
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2022/Ausgaben/04_22.pdf?__blob=publicationFile (ab Seite 38)Empfehlungen für Gesundheitsämter zu Prävention und Management von COVID-19-Erkrankungen in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften für Schutzsuchende (im Sinne von §§ 44, 53 AsylG) (Stand: 25.1.2022):
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/AE-GU/Aufnahmeeinrichtungen.html?nn=13490888#doc14256998bodyText13NB: Der inaktivierte Ganzzell-Impfstoff Coronavac der chinesischen Firma Sinovac ist aktuell der am zweithäufigsten verabreichte COVID-19-Impfstoff in der Ukraine. Da das Produkt jedoch bisher noch keine Zulassung durch die EMA erhalten hat, gelten hiermit geimpfte Personen laut Paul-Ehrlich-Institut aktuell in Deutschland als nicht geimpft und benötigen zunächst eine Grundimmunisierung gegen COVID-19. Anders hingegen sieht es beim Impfstoff Covishield des Serum Institute of India aus. Dieser wird in Indien mit Genehmigung von AstraZeneca hergestellt und in Deutschland anerkannt.
NB: In der Ukraine kam es in den letzten Jahren immer wieder zu großen Masernausbrüchen. Allein in den Jahren 2018 und 2019 wurden der WHO 53.219 bzw. 57.282 Fälle von Masern gemeldet. Gleichzeitig nahm die Masernimpfquote in der Ukraine (erste Dosis) zwischen 2019 und 2020 von 93 % auf 85 % ab. Es ist damit weiterhin mit Ausbrüchen, vor allem bei ungeimpften Kindern zu rechnen. Als Voraussetzung für eine dauerhafte Herdenimmunität wird im Allgemeinen eine Mindestimpfquote von 95 % mit zwei Impfdosen angesehen. Daher sollte auf die Nachholimpfungen gegen Masern bei Geflüchteten aus der Ukraine besonderes Augenmerk gerichtet werden.
Paul-Ehrlich-Institut: Impfnachweis im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung und der Coronavirus-Einreiseverordnung
https://www.pei.de/DE/newsroom/dossier/coronavirus/coronavirus-inhalt.html;jsessionid=442976BC34B1512F691FC40050C887B1.intranet242?nn=170852&cms_pos=3