
KVH-Telegramm Nr. 65 vom 09.04.2020
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
- Eigenbeschaffte Schutzausrüstung: Details stehen
- Praxisbesuch vermeiden – Postversand nutzen!
- Antikörpertest ist nur im seltenen Ausnahmefall abrechnungsfähig
- Homepage beobachten!