
KBV-Praxisinfo zum Zweitmeinungsverfahren
In der Praxisinfo weist die KBV auf das aktualisierte Zweitmeinungsverfahren hin.
Gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten haben seit Anfang vorigen Jahres einen Rechtsanspruch, vor bestimmten planbaren Operationen eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung einzuholen. Dies gilt bislang für die Gebärmutterentfernung und die Mandeloperation. Nunmehr besteht dieses Recht auch bei einer Schulterarthroskopie.