
Berufsbedingte Impfungen und berufsbedingte Reiseimpfungen - Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie in Kraft
Berufsbedingte Impfungen und berufsbedingte Reiseimpfungen - Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie in Kraft.
Seit dem 28.12.2019 haben Versicherte Anspruch auf Leistungen für Schutzimpfungen zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung, unabhängig davon, ob die Versicherten auch entsprechende Ansprüche gegenüber anderen Kostenträgern, beispielsweise dem Arbeitgeber aufgrund eines erhöhten beruflichen Risikos, haben.