Die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg ist verpflichtet, eine elektronische Übersicht der teilnehmenden Ärzte zu erstellen und diese auf der Homepage zu veröffentlichen.
Der Vertrag nach § 140a SGB V zur Versorgung von Patienten mit Diabetischem Fußsyndrom in Hamburg mit der AOK Rheinland/Hamburg wurde zum 31. Dezember 2021 gekündigt.