
Computertomographie-Koronarangiographie (CCTA)
- Ansprechpartner
Wir beraten Sie gerne
Name Erreichbarkeit Telefon E-Mail Güler Aykac Mo. - Fr. 040 / 22 802 - 895 gueler.aykac@kvhh.de Ricarda Petersen
(in Einarbeitung)Mo. - Fr. 040 / 22 802 - 305 ricarda.petersen@kvhh.de Für allgemeine Anfragen nutzen Sie gerne folgende E-Mail Adresse: qualitaetssicherung@kvhh.de
- Stichprobenprüfung
Was wird überprüft?
Die schriftliche und bildliche Patientendokumentation bei CCTA-Leistungen.
Umfang der Überprüfung
Es werden jährlich von mindestens 4 % der CCTA-abrechnenden Ärzte zu 12 Fällen Dokumentationen angefordert. Die Auswahl der Fälle erfolgt nach dem Zufallsprinzip.
Überprüfung
Die Stichprobenprüfung erfolgt auf der Grundlage der Dokumentationen, die sich insbesondere auf folgende Aspekte bezieht:
- Indikationsstellung
- Befund und Bildqualität
- Diagnose sowie Therapie- oder Abklärungsempfehlung
Ergebnisse
Für die Dokumentation jedes Patienten wird eine Einzelbewertung durchgeführt. Auf der Grundlage der Einzelbewertungen wird eine Gesamtbewertung aller eingereichten Dokumentationen anhand der Beurteilungskategorien gebildet.
Die Anforderungen an eine sachgerechte Dokumentation werden ausschließlich dann erfüllt, wenn
- weniger als 3 Fälle als „eingeschränkt nachvollziehbar“ bewertet wurden und
- keiner der Fälle als „nicht nachvollziehbar“ eingestuft wurde
Die Prüfung gilt als nicht bestanden, wenn
- mindestens 2 Fälle als „nicht nachvollziehbar“ oder
- mindestens 3 Fälle als „eingeschränkt nachvollziehbar“ eingestuft wurden.
Beurteilungskategorien
- Nachvollziehbar
- Eingeschränkt nachvollziehbar
- Nicht nachvollziehbar
Kolloquium bei Nichtbestehen
Bei Nichtbestehen besteht die Möglichkeit, innerhalb von sechs Wochen an einem Kolloquium teilzunehmen.
Wird dies versäumt oder nicht bestanden, erfolgt ein Widerruf der Genehmigung zur CCTA-Abrechnung.
Zeitraum
Erstmalige Prüfung ab 1. Januar 2026, befristet bis 31. Dezember 2030 (Rechtsgrundlage: § 20 Abs. 3 und Protokollnotiz 1 zur CCTA-Vereinbarung)