Rhythmusimplantat-Kontrolle
- Ansprechpartner
Wir beraten Sie gerne
Name Telefon E-Mail Susanne Keller Di - Do 040 / 22 802 - 494 susanne.keller@kvhh.de Martina Witt 040 / 22 802 - 605 martina.witt@kvhh.de Für allgemeine Anfragen nutzen Sie gerne folgende E-Mail Adresse:
genehmigung@kvhh.de- Antragsformular
Hinweis
Bitte beachten Sie:
- dass Sie die beantragte Leistung erst ab dem Tag erbringen und abrechnen dürfen, an dem Ihnen der Genehmigungsbescheid zugegangen ist.
- dass wir Ihnen diese Genehmigung in der Regel binnen eines Monats nach Antragseingang erteilen können, wenn uns die erforderlichen Nachweise vollständig vorliegen und vor Genehmigungserteilung nicht noch zusätzlich eine fachliche Prüfung (Kolloquium) erfolgreich absolviert werden muss.
- dass Sie zur persönlichen Leistungserbringung verpflichtet sind.
- Antragsberechtigt
- Fachärzte mit der Facharztbezeichnung „Kinder- und Jugendmedizin“ mit der Urkunde zum Führen der Schwerpunktbezeichnung „Kinderkardiologie“
oder
- Fachärzte mit der Facharztbezeichnung „Innere Medizin und Kardiologie“
- EBM Kapitel / GOP
Fachärzt Kinder- und Jugendmedizin SP Kardiologie - 04411, 04413, 04414, 04415, 04416
Fachärzte für Innere Medizin und Kardiologie - 13571, 13573, 13574, 13575, 13576
- Fachliche Anforderung
Herzschrittmacherkontrolle:
Nachweis über die selbständige Indikationsstellung bzw. Sicherung der Indikation, Durchführung und Dokumentation von mindestens 200 Herzschrittmacherkontrollen unter Anleitung innerhalb von 36 Monaten vor Antragstellung
Herzschrittmacher- und ICD-Kontrolle:
Nachweis über die selbständige Indikationsstellung bzw. Sicherung der Indikation, Durchführung und Dokumentation von mindestens 150 Herzschrittmacherkontrollen und 50 ICD-Kontrollen unter Anleitung innerhalb von 36 Monaten vor Antragstellung
Herzschrittmacher-, ICD- und CRT-Kontrolle:
Nachweis über die selbständige Indikationsstellung bzw. Sicherung der Indikation, Durchführung und Dokumentation von mindestens 150 Herzschrittmacherkontrollen, 50 ICD-Kontrollen und 30 CRT-Kontrollen unter Anleitung innerhalb von 36 Monaten vor Antragstellung
Diese Anforderungen gelten aufgrund der geringen Patientenzahlen nicht für Kinderkardiologen
- zusätzliche Anforderungen
Die apparative Ausstattung ist bei Antragstellung gegenüber der KV Hamburg nachzuweisen