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13.04.2023

Weitere Verordnungen unter Auflagen in Videosprechstunde sowie in Ausnahmefällen telefonisch möglich

Nachdem bereits seit März d.J. die Folgeverordnung zur Häuslichen Krankenpflege per Videosprechstunde möglich ist (siehe auch KVH-Telegramm vom 31.5.2023), können ab sofort auch Folgeverordnungen von Hilfsmitteln unter gleichen Bedingungen ausgestellt werden:

  • Die jeweiligen medizinischen Verordnungsvoraussetzungen, etwa die verordnungsrelevante Diagnose, müssen bereits durch eine unmittelbare persönliche Untersuchung festgestellt worden sein.
  • Ob die medizinischen Voraussetzungen für einen Leistungsanspruch zum Zeitpunkt der Verordnung (weiterhin) bestehen, muss per Videosprechstunde sicher beurteilt werden können. Bestehen Zweifel, ist nochmals eine unmittelbare körperliche Untersuchung notwendig.

Auch Folgeverordnung von Heilmitteln können ausnahmsweise nach telefonischen Kontakt ausgestellt werden, wenn der aktuelle Gesundheitszustand bereits in unmittelbar persönlicher Behandlung oder per Videosprechstunde erhoben wurde und keine weiteren verordnungsrelevanten Informationen zu ermitteln sind. Erstverordnungen können auch weiterhin nur im unmittelbar persönlichen Kontakt erfolgen.

Auch die Verordnung einer Rehabilitation kann in einer Videosprechstunde erfolgen. Voraussetzung dafür ist, dass im Vorwege eine persönliche Untersuchung in der Praxis oder während eines Hausbesuches erfolgt ist. Vor einer Reha-Verordnung müssen die konkreten Funktionseinschränkungen bekannt und die gegebenenfalls erforderlichen Funktionstests durchgeführt worden sein (z.B. bei einer geriatrischen Reha).