
PET/CT beim Hodgkin-Lymphom - Erweiterung des Leistungskatalogs
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 15.07.2021 beschlossen, den im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen bereits enthaltenen Anspruch auf Untersuchungen mittels Positronenemissionstomographie/Computertomographie (PET/CT) bei Hodgkin-Lymphomen zu erweitern. Durch diesen Beschluss kann die PET/CT zukünftig bei sämtlichen Untersuchungen zur Bestimmung des Stadiums (sog. Staging-Untersuchungen) des Hodgkin-Lymphom in der vertragsärztlichen Versorgung zur Anwendung kommen.
Nicht bei Routine-Nachsorge ohne begründeten Verdacht
Ausgenommen vom PET/CT-Einsatz bleibt die Routine-Nachsorge ohne begründeten Verdacht.
Kassenleistung nicht sofort
Im nächsten Schritt erfolgt die Überprüfung des Beschlusses durch das Bundesministerium für Gesundheit. Wird er nicht beanstandet, tritt er einen Tag nach seiner Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Anschließend hat der Bewertungsausschuss sechs Monate Zeit, eine Anpassung des EBM vorzunehmen.
Vereinbarung zur Qualitätssicherung wird angepasst
Zudem ist eine Ergänzung der Qualitätssicherungsvereinbarung PET/CT (nach § 135 Abs. 2 SGB V) erforderlich.
Information
Das Hodgkin-Lymphom ist eine bösartige Erkrankung des lymhpatischen Systems. Hodgkin- und Non-Hodgkin-Lymphome gehören zu den malignen Lymphomen, zu deren Hauptmerkmalen Lymphknotenschwellungen (Lymphome) gehören.
Kontakt
Frau Fischer | 040/22 80 2-447 |
Frau Gehrke-Vehrs | 040/22 80 2-384 |
Frau Richter | 040/22 80 2-551 |