
Dokumentation für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme
Übermittlung der Daten bis 28. Februar 2022, sofern aus technischen Gründen nicht fristgerecht möglich
Trotz der Verlängerung der Lieferfristen sind alle Praxen auch weiterhin grundsätzlich verpflichtet, ihre Dokumentationen für die oKFE-Programme regelmäßig quartalsweise an die zuständige Datenannahmestelle zu übermitteln, sofern innerhalb ihres Praxisverwaltungssystems keine technischen Umsetzungsprobleme bei der Erfassung und Übertragung der Dokumentationen bestehen. Nur für den Fall, dass eine fristgerechte Datenübermittlung für die Quartale eins bis vier 2021 aus technischen Gründen nicht möglich ist, kann eine Übermittlung bis spätestens 28. Februar 2022 erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass die Dokumentationsverpflichtung weiterhin bestehen bleibt und die Sonderregelung befristet vom 1. Oktober 2020 bis 31. Dezember 2021 gilt.