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04.04.2023

Ab 1. April 2023 gelten neue Preise für ärztlich veranlasste Heilmittel der Ergotherapie

Die neue Preisliste, als Anlage 2 zum Vertrag nach § 125 SGB V für die Ergotherapie finden Sie auf der Seite des GKV-Spitzenverbandes.

Danach sind die Preise für ergotherapeutische Leistungen ab dem 1. April 2023 durchschnittlich um 9,48% gestiegen. Pauschalen/Zuschläge für Hausbesuche (X9932, X9933, X9934) sind um 18,96% erhöht worden. Außerdem wurde der Schwellenwert für die ergotherapeutische Schiene von 200 auf 400 Euro erhöht, ab dem ein Kostenvoranschlag der Krankenkasse eingereicht werden muss.