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08.07.2016

Wichtige Information für die Facharztgruppen der Fachärztlichen Internisten, Rheumatologen, Gynäkologen und Urologen

Die individuellen Leistungsbudgets (ILB) einiger Ärzte in den Fachgruppen der fachärztlichen Internisten, Gynäkologen und Urologen haben sich vermindert. Dies bedeutet nicht, dass auch Ihr Honorar vermindert sein wird: Nach der ab 2016 geltenden Honorarvereinbarung wurden einige Leistungen aus der Budgetierung herausgenommen und extrabudgetär gestellt. Bei den fachärztlichen Internisten betrifft dies die Grundpauschalen der internistischen Rheumatologen (GOP 13690 bis 13692 EBM). Diese GOP wurden aus dem ILB herausgenommen und werden extrabudgetär zu den vollen Preisen des EBM vergütet, was zur Folge hat, dass das ILB kleiner wird. Bei den Gynäkologen und Urologen werden die neuen Zuschläge für Leistungen nach der Onkologie-Vereinbarung (GOP 99345 und 99315) neben den GOP 86510 und 86512 extrabudgetär zu den vollen Preisen des EBM vergütet. Aus diesem Grund sieht der Verteilungsmaßstab (VM) eine arztbezogene Bereinigung des ILB vor, so dass sich die ILB der betroffenen Ärzte entsprechend reduzieren. Im Ergebnis haben Sie dadurch – bei einer grundsätzlich gleichbleibenden Abrechnung – ein höheres Honorar zu erwarten. Gleichzeitig wird der Anteil der budgetierten Leistungen am Gesamtumsatz kleiner. Die o. g. Maßnahmen treten rückwirkend zum 01.01.2016 in Kraft. Weitere Informationen können Sie der Honorarvereinbarung 2016 Ziffer 3.2. Abs. 2 Nummer 2 und Ziffer 4.38, dem Verteilungsmaßstab (VM) § 20 Abs. 3 sowie dem KVH Telegramm Ausgabe 35 vom 15.06.2016 entnehmen.