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08.07.2019

Quartal 3/2019 – Veränderungsraten der Vergütungsvolumina

Im Gegensatz zu den vergangenen Quartalen ist im Quartal 3/2019 in beiden  Versorgungsbereichen keine Steigerung der für die Arztgruppen- und Leistungskontingente zur Verfügung stehenden Vergütungsvolumina im Vergleich zur berechnungsrelevanten Honorarauszahlung zu verzeichnen. Dieser Effekt ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass die für den „Hamburger Aufschlag“ auf den Punktwert für die Jahre 2014 bis 2017 gebildeten Rückstellungen nunmehr abgeschmolzen sind. Die Minderung im hausärztlichen Versorgungsbereich beläuft sich auf 7,6 % und ist insbesondere dadurch bedingt, dass zum einen in diesem Quartal dem hausärztlichen „Honorarausgleichsfonds“ (HAF) kein Geld entnommen und dem Vergütungsvolumen hinzugefügt wurde. Zum anderen sind die in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung überführten Mittel im Vergleich zum Vorjahresquartal geringer. Im fachärztlichen Versorgungsbereich ist das Vergütungsvolumen nahezu unverändert – hier beträgt der Rückgang 0,3 %.