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28.09.2017

Erneut gesteigerte ILB durch Sondereffekte – Besonderheit bei Psychotherapeuten

Auch im Quartal 4/2017 können die Ärzte von einer Erhöhung der Individuellen Leistungsbudgets profitieren. Sowohl im hausärztlichen als auch im fachärztlichen Versorgungsbereich liegt der Zuwachs bei 6 %. Die im Quartal 3/2017 eingetretenen Sondereffekte treffen teilweise auch wieder auf das Quartal 4/2017 zu. Im hausärztlichen Bereich wird weiterhin der „Honorarausgleichsfonds“ (HAF) abgeschmolzen. Den Fachärzten kommt zugute, dass keine Rückstellungen für das im Voraus verteilte Honorar mehr getätigt werden müssen. Die Entscheidung des Bundessozialgerichts über den „Hamburger Aufschlag“ auf den Punktwert für die Jahre 2014 bis 2017 steht noch aus, so dass in beiden Versorgungsbereichen keine Auflösung der Rücklagen erfolgen kann. Darüber hinaus müssen im fachärztlichen Bereich zusätzlich Rückstellungen für die Nachvergütungen aus der Anpassung der Honorarverteilungssystematik für die Quartale 2/2005 bis 4/2008 gebildet werden. Im hausärztlichen Bereich sind diese Rückstellungen aufgrund des ausreichenden Plus im HAF nicht notwendig. Die Steigerung im fachärztlichen Versorgungsbereich fließt auch den Psychotherapeuten zu. Dennoch sind die durchschnittlichen Leistungsbudgets der Psychotherapeuten gesunken. Grund hierfür ist, dass die bisher im ILB vergüteten Gesprächsleistungen (GOP 22220 und 23220 EBM) rückwirkend zum Quartal 2/2017 ausbudgetiert werden konnten, weshalb sich das Arztgruppenkontingent entsprechend reduziert.