
Corona- PoC Antigenschnelltests für das Praxispersonal
Anspruch §4 Abs. 1 TestV
- Gesamtes Praxispersonal (Praxisinhaber, Angestellte z.B. MFA, Reinigungspersonal)
- Pro Mitarbeiter 10 PoC Antigenschnelltests im Monat
Abrechnung und Dokumentation
Schritt für Schritt für gesetzlich Versicherte
Schritt für Schritt für gesetzlich Versicherte
- Einlesen der Versichertenkarte
- Sachkostenpauschale für PoC- Test GOP 88312, keine Vergütung des Abstriches
- Kodierung Z00.8
- Dokumentation der Testung und des Ergebnisses
Abrechnung und Dokumentation
Schritt für Schritt für nicht gesetzlich Versicherte
Schritt für Schritt für nicht gesetzlich Versicherte
Anlegen eines Abrechnungsscheins:
- VKNR 48850 Bundesamt für soziale Sicherung (BAS)
- IK Nr. 100 048 850
- Kostenträger-Abrechnungsbereich (KTAB) "Sozialhilfeträger, ohne Asylstellen (SHT) (06)" – Falls Eingabe nicht möglich: →Angabe KTAB "00"
- Name, Vorname, Geburtsdatum sowie Adresse der getesteten Person
- Sachkostenpauschale für PoC- Test GOP 88312, keine Vergütung des Abstriches
- Kodierung Z00.8
- Auf diesem Schein sind keine anderen Leistungen berechnungsfähig!
- Dokumentation der Testung und des Ergebnisses
Positive PoC-Antigentests sind mittels PCR-Test zu bestätigen!
Der PCR-Test wird über die Testverordnung abgerechnet (Bestätigender PCR-Test – GOP 88310),
Formular OEGD: §4b TestV „Bestätigungs-PCR nach § 4b…“