
Ukraine
tausende Menschen fliehen aktuell täglich aus der Ukraine nach Deutschland. Die meisten von ihnen sind Frauen und Kinder jeden Alters. Dies stellt uns alle vor große Herausforderungen. Der Vorstandsvorsitzende der KBV Andreas Gassen versicherte, die Praxen stünden bereit, sich um diese Menschen zu kümmern.
Bei öffentlichen Stellen wie der Hamburger Sozialbehörde und der KV Hamburg besteht in Zusammenarbeit mit Hilfsorganisationen und der Zivilgesellschaft eine große Bereitschaft, geflüchteten Menschen aus der Ukraine zu helfen. Auch wir wollen die Hamburger Ärzteschaft dabei unterstützen, auf die gesundheitlichen Risiken und Bedürfnisse der Flüchtlinge einzugehen und die Ankommenden bestmöglich zu versorgen.
In den Hamburger Erstaufnahmeeinrichtungen wird eine von Übersetzenden begleitete ärztliche Primärversorgung mit einem Impfangebot gewährleistet. Wir wollen auch Menschen erreichen, die entweder privat oder bei Bekannten und Verwandten unterkommen und eine haus- bzw. kinderärztliche Beratung benötigen, um je nach Impfstatus ein Angebot zu Nachholimpfungen zu erhalten.
Daher haben wir für Sie aktuelle Informationen und Empfehlungen zur Nachimpfung von Geflüchteten, den COVID-19-Impfraten in der Ukraine, Krankheitsausbrüchen und Standardimpfungen zusammengetragen.
Wir hoffen, dass Hamburg in diesen Tagen wie schon im Jahr 2015 beweist, dass es zusammensteht und sich für die Gesundheit aller Menschen einsetzt.
Cornelius Rau für das Autorenteam des KVH Corona Impf-Newsletters
- 06.04.2022 – Corona-Warn-App jetzt auf Ukrainisch
Mit dem Update hat das Projektteam (Robert Koch-Institut, Deutsche Telekom und SAP) die Version 2.20 der Corona-Warn-App komplett ins Ukrainische übersetzt, die Anzeige des erhöhten Risikos (rote Kachel) verkürzt sowie Benachrichtigungen bei Risikobegegnungen und Status-Änderungen verbessert.
Außerdem wurde die Risikoanzeige nach positivem Testergebnis angepasst. Für Genesenenzertifikate werden zudem künftig keine Gültigkeitsdaten mehr angezeigt, da die Gültigkeit der Zertifikate von lokalen Regeln abhängig ist. Seit dem 29. März 2022 können Nutzerinnen und Nutzer außerdem Impfzertifikate direkt über die App neu ausstellen lassen. Mit Version 2.20 gibt es die CWA auch in ukrainischer Sprache. Nutzerinnen und Nutzer können sie bereits seit Anfang März aus dem ukrainischen App-/Play Store herunterladen.
- 05.04.2022 – RKI: Empfehlungen zu Nachholimpfungen bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit unvollständigem oder unbekanntem Impfstatus
Grundsätzlich gilt, dass Impfungen, die nicht dokumentiert sind, den STIKO-Empfehlungen entsprechend nachgeholt werden sollen. Anamnestische Angaben zu bisherigen Impfungen oder durchgemachten Krankheiten (z. B. Masern, Mumps, Röteln) sind mit Ausnahme von Varizellen (s. u.) oft unzuverlässig und sollten bei der Planung von Nachholimpfungen nicht berücksichtigt werden. In Einzelfällen ist ein hiervon abweichendes Vorgehen vertretbar.
Ist der Impfausweis nicht auffindbar, sollte versucht werden, die Informationen zu früher durchgeführten Impfungen aus ärztlichen Unterlagen zu ermitteln. Gegebenenfalls kann auf Basis der dokumentierten Impfanamnese ein neuer Impfausweis ausgestellt werden.
Ersatzbescheinigung zur Impfdokumentation (ukrainisch)
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Stichwortliste/F/Ersatzbescheinigung_ukrainisch.pdf?__blob=publicationFileGrundsätzlich gibt es keine unzulässig großen Abstände zwischen den Impfungen. In der Regel muss auch bei einer für viele Jahre unterbrochenen Grundimmunisierung – z. B. gegen Diphtherie, FSME, Tetanus, Poliomyelitis, Hepatitis B – die Impfserie nicht neu begonnen werden. Auch eine nicht rechtzeitig gegebene Auffrischimpfung kann zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Bei Impfungen, die nur bis zu einem bestimmten Alter empfohlen werden (Pneumokokken für Säuglinge/Kinder, Hib, Rotavirus), wird eine unvollständige Grundimmunisierung dann nicht fortgesetzt, wenn die zu impfende Person dieses Alter inzwischen überschritten hat. Eine unvollständige HPV- Impfserie soll hingegen auch nach dem 18. Geburtstag komplettiert werden (Kostenübernahme klären).
Serologische Kontrollen zur Klärung der Notwendigkeit von Nachholimpfungen sind nur in Ausnahmefällen sinnvoll, da die in klinischen Laboratorien verwendeten Testmethoden häufig keine ausreichende Sensitivität und Spezifität aufweisen. Grundsätzlich gilt, dass routinemäßige Antikörperbestimmungen vor oder nach Standardimpfungen nicht angebracht sind. Ausnahmen bilden die Überprüfung des Impferfolges bei Personen mit Immundefizienz sowie zum Nachweis des Schutzes gegen Hepatitis B bei Personen mit einer Impfindikation. Empfohlen werden Antikörperkontrollen außerdem zum Nachweis eines Varizellen-Schutzes bei Frauen mit Kinderwunsch und unklarer Varizellen-Anamnese
Für manche impfpräventablen Krankheiten (z. B. Pertussis) existiert kein sicheres serologisches Korrelat, das als Surrogatmarker für Immunität geeignet wäre. Ferner lässt die Antikörperkonzentration keinen Rückschluss auf eine möglicherweise bestehende zelluläre Immunität zu.
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2022/Ausgaben/04_22.pdf?__blob=publicationFile
Zur Erinnerung: Welche Impfungen sollten Geflüchtete (z.B. aus der Ukraine) jetzt erhalten, um ihre Gesundheit zu schützen und Ausbrüche zu verhindern? (RKI, Stand 31.03.2022)
- 23.03.2022 – RKI: Übersicht über prioritär empfohlene Impfungen („Mindest-Impfangebot“) für Geflüchtete
Die aktualisierte Handreichung des RKI beinhaltet Informationen zu relevanten Impfungen für Geflüchtete und ist für impfende sowie für die Versorgung verantwortliche Stellen gedacht.
Welche Impfungen sollten Geflüchtete (z.B. aus der Ukraine) jetzt erhalten, um ihre Gesundheit zu schützen und Ausbrüche zu verhindern? https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Stichwortliste/F/Flucht_empfohlene_Impfungen.pdf?__blob=publicationFile
Die STIKO bereitet derzeit eine Empfehlung zur COVID-19-Impfung mit mRNA-Impfstoffen von Personen vor, die mit einem der in der EU nicht zugelassenen a) Ganzvirusimpfstoffen (CoronaVac, Covilo und Covaxin) oder
b) dem Vektorbasierten Impfstoff Sputnik V vorgeimpft sind.- 16.03.2022 – RKI bietet ausführliche Informationen zum Thema Flucht und Gesundheit/Impfen
Das RKI stellt mehrere Informationen zum Thema Flucht und Gesundheit/Impfen zur Verfügung um geflüchteten Menschen aus Kriegs- oder Krisengebieten wie der Ukraine, die nach Deutschland kommen, Präventionsangebote und Gesundheitsversorgung zu ermöglichen. Unter anderem sollten frühzeitig alle Impfungen angeboten werden, welche die Ständige Impfkommission (STIKO) für die in Deutschland lebende Bevölkerung empfiehlt. Zusätzlich sollten noch vor der Unterbringung in Gemeinschaftseinrichtungen Impflücken vor allem in Hinblick auf die Impfungen gegen COVID-19, Masern und Polio geschlossen werden.
Eine Übersicht bieten die RKI-Webseiten zu „Flucht und Gesundheit“ sowie „Flucht und Impfen“:
https://www.rki.de/DE/Content/GesundAZ/F/Flucht/Flucht_node.html
u.a. mit Empfehlungen zu Impfungen, Ausbruchsmanagement und Screenings. Zugänglich auch über die STIKO App.Tuberkulose bei Geflüchteten
Die Ukraine zählt zu den Ländern mit der höchsten Tuberkulose-Inzidenz in Europa und besitzt einen der höchsten Anteile an multiresistenter Tuberkulose weltweit („MDR-TB“). Gemäß den Modellierungen der WHO wird für die Ukraine ein relevanter Einfluss der COVID-19 Pandemie, insbesondere auf eine kurzfristige Zunahme der Tuberkulose-Mortalität (die im europäischen Vergleich bereits zu den höchsten zählt), aber auch der Tuberkulose-Inzidenz angenommen.
Das RKI hat im Rahmen der aktuell hohen Zahlen an Geflüchteten aus der Ukraine ein Merkblatt zum Thema „Tuberkulose und Geflüchtete“ herausgegeben:
https://www.rki.de/DE/Content/GesundAZ/F/Flucht/Merkblatt_Tuberkulose_Gefluechtete.html?nn=13263868
RKI-Ratgeber Tuberkulose
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2022/11/Tabelle.html
- 11.03.2022 - Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) stellt Praxis-Flyer und Wandplakate auf Ukrainisch zur Verfügung
Die BZgA veröffentlicht Tipps für die Zeit in häuslicher Quarantäne oder Isolierung, Merkblätter und Infografiken in ukrainischer Sprache, u.a. Materialien zur Corona-Schutzimpfung und Materialien zur Corona-Pandemie.
https://www.infektionsschutz.de/mediathek/materialien-auf-ukrainisch/#c16662
- 10.03.2020 - RKI: Impfungen für Geflüchtete zum Schutz der Gesundheit und Verhinderung von Ausbrüchen
Wenn geflüchtete Menschen aus Kriegs- oder Krisengebieten, wie der Ukraine, nach Deutschland kommen, sollten ihnen frühzeitig alle Impfungen angeboten werden, welche die Ständige Impfkommission (STIKO) für die in Deutschland lebende Bevölkerung empfiehlt.
Ein aktueller Impfschutz ist entscheidend, um die Gesundheit von Menschen, die ggf. zeitweise auf engem Raum leben müssen, individuell zu schützen und Ausbrüche zu verhindern. Die Impfempfehlungen sind für die jeweilige Altersgruppe zu berücksichtigen.
Das RKI hat seine Empfehlungen mit Informationen zu relevanten Impfungen für Geflüchtete veröffentlicht, die für impfende Stellen sowie für die Versorgung verantwortliche Stellen gedacht sind.
Empfehlungen zum Download: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Stichwortliste/F/Flucht_empfohlene_Impfungen.pdf?__blob=publicationFile
- 08.03.2022 – European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC): Prävention und Bekämpfung von Infektionskrankheiten im Zusammenhang mit der russischen Aggression gegen die Ukraine
Das ECDC hat Überlegungen zur Prävention und Kontrolle von Infektionskrankheiten im Zusammenhang mit der russischen Aggression gegen die Ukraine veröffentlicht. Es wird erwartet, dass viele der Menschen, die derzeit aus der Ukraine fliehen, nicht vollständig gegen COVID-19 geimpft sind. Darüber hinaus ist die Durchimpfungsrate bei Kindern in der Ukraine Berichten zufolge suboptimal.
Die Sicherstellung der Kontinuität von Routineimpfungen und die Schließung von Lücken in der Impfhistorie ist ein wesentliches Element der öffentlichen Gesundheitsversorgung für Vertriebene. In diesem Zusammenhang sollte die Sicherstellung der Durchimpfung gegen Poliomyelitis, Masern und COVID-19 eine Priorität sein.
Darüber hinaus empfiehlt das ECDC, dass die Gesundheitsbehörden in den Aufnahmeländern das Bewusstsein dafür schärfen, dass ihre Gesundheitsdienstleister in der Lage sind, Infektionskrankheiten, einschließlich der oben genannten, zu erkennen und zu melden. Dies sollte ein integraler Bestandteil der allgemeinen Gesundheitsversorgung der Bevölkerung sein, die vor der Krise flieht, und gleichzeitig die Reaktion der öffentlichen Gesundheit erleichtern.
Operational public health considerations for the prevention and control of infectious diseases in the context of Russia’s aggression towards Ukraine - EN - [PDF-1.1 MB]
- 07.03.2022 – RKI: Aufklärungsmerkblätter zur COVID-19-Impfung auf Ukrainisch jetzt zum Download bereit
Aufklärungsbögen, Anamnese-und Einwilligung zu COVID-19-Impfungen
- COVID-19-Impfung mit mRNA-Impfstoff (BioNTech/Pfizer, Moderna)
- COVID-19-Impfung mit Vektor-Impfstoff (Janssen/Johnson & Johnson)
- COVID-19-Impfung mit proteinbasiertem Impfstoff (Nuvaxovid/Novavax)
Dort finden sich auch Übersetzungen in mehrere Sprachen, darunter u.a. auf Ukrainisch:
- 07.03.2022 – Hamburg: Corona-Regelungen bei der Einreise von Schutzsuchenden aus der Ukraine
Der Senat erwartet im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise, dass zeitnah viele Schutzsuchende auch in Hamburg ankommen und humanitärer Hilfe bedürfen werden.
Die Ukraine ist seit dem 27. Februar 2022 kein COVID-19-Hochrisikogebiet mehr. Das bedeutet, dass nur eine allgemeine Testpflicht vor der Einreise besteht, aber keine Quarantäne oder Einreiseanmeldung mehr erforderlich ist. Vor der Einquartierung in den Unterkünften der Stadt Hamburg erfolgt vor Ort ein Corona-PCR-Test. Das Ergebnis ist innerhalb von einer Stunde verfügbar.
Die Leistungsberechtigten erhalten eine vorläufige Bescheinigung über die Anmeldung bei der AOK Bremen/Bremerhaven, die sechs Wochen gültig ist, und können damit unmittelbar einen Arzt/ eine Ärztin beziehunsgweise ein Krankenhaus aufsuchen. Unabhängig davon können Ukraine-Flüchtlinge Coronaimpfungen in Anspruch nehmen. Diese sind direkt über das BAS abzurechnen (VKNR 48850). Zur Abrechnung ärztlicher Leistungen siehe KHV Telegramm vom 8.März 2022.
Offizielle Informationen für Geflüchtete, Bürger und freiwillige Helfer:
- 05.03.2022 – WHO: Epidemieanfälligkeit für Infektionskrankheiten in der Ukraine und aktuelle Risikobewertung
Mehr als 1 Million Flüchtlinge wurden aus der Ukraine in die Nachbarländer vertrieben, wobei das UNHCR schätzt, dass diese Zahl bis Juli 2022 auf 4 Millionen ansteigen könnte. Viele der mit der Vertreibung verbundenen Bedingungen (wie schlechte Unterkünfte, unzureichende sanitäre Einrichtungen, Überbelegung, fehlender Zugang zur Gesundheitsversorgung) sind Risikofaktoren für Krankheiten oder verschlimmern die bestehenden Bedingungen.
Vertriebene (einschließlich Binnenvertriebener und Flüchtlinge) sind einem erhöhten Risiko für übertragbare Krankheiten (z. B. COVID-19, Masern, Polio) sowie Tuberkulose und HIV ausgesetzt, vor allem aufgrund der engeren und intensiveren sozialen Durchmischung sowie der Lücken in der Durchimpfung, der unterbrochenen Surveillance-Systeme, des fehlenden Zugangs zur Gesundheitsversorgung, der schlechten Qualität der Unterkünfte und der WASH-Bedingungen (Wasser, Sanitäranlagen und Hygiene) und der stärkeren Exposition gegenüber den Elementen, einschließlich des kalten Winterwetters.
Für COVID-19 wurden in der Ukraine vom 21. bis 27. Februar wöchentlich über 240.000 Fälle und 1.300 Todesfälle gemeldet. Es handelt sich hierbei um einen Rückgang um 43 % im Vergleich zur Vorwoche, der auf den Beginn des Konflikts zurückzuführen ist, wobei die Übertragung wahrscheinlich in erheblichem Umfang unentdeckt weitergeht. Die anhaltend hohe Inzidenz von COVID-19 stellt ein erhebliches Risiko für schwere Erkrankungen und Todesfälle dar, insbesondere angesichts der geringen Durchimpfungsrate in gefährdeten Bevölkerungsgruppen.
Die jüngsten Ausbrüche von Kinderlähmung und Masern bedrohen die Gesundheit der Bevölkerung mit einer suboptimalen Durchimpfungsrate (80 % bzw. 82 % im Jahr 2021) und die Prävalenz von HIV und Tuberkulose, einschließlich multiresistenter Tuberkulose, gehört zu den höchsten in Europa.
Im Jahr 2021 wurde in dem Land ein Polio-Ausbruch (zirkulierendes impfstoffabgeleitetes Poliovirus Typ 2) bestätigt, mit zwei paralytischen Fällen (im Oktober und Dezember 2021) und 21 Personen in zwei Regionen (Rivne und Zakarpattya), bei denen eine positive Isolierung von cVDPV2 in Stuhlproben festgestellt wurde. Daraufhin wurde im Februar 2022 eine landesweite Impfkampagne gestartet, die sich an alle nicht ausreichend geimpften Kinder (d. h. Kinder, die nur eine oder gar keine Impfung erhalten haben) im Alter von 6 Monaten bis 6 Jahren richtet. Diese Kampagne wurde aufgrund des Konflikts ausgesetzt, was das Risiko einer weiteren Ausbreitung erhöht.
Dringende Maßnahmen sind die Wiederaufnahme bzw. Fortführung von Präventivmaßnahmen durch Impfung und fortgesetzte Behandlung von Tuberkulose und HIV sowie der Ausbau von Überwachungs-, Früherkennungs- und Reaktionssystemen für epidemieanfällige Krankheiten.
Aktuelle Risikobewertung vom 11.03.2922Die nach wie vor hohen Inzidenzraten von COVID-19 stellen ein erhebliches Risiko für schwere Erkrankungen und Todesfälle dar, insbesondere angesichts der geringen Durchimpfungsrate in den Risikogruppen sowohl unter den in der Ukraine verbliebenen Menschen als auch unter den Flüchtlingen in anderen Ländern und unter der einheimischen Bevölkerung in vielen umliegenden Ländern.
Im Rahmen der humanitären Aktion der WHO wurden am 5. März 1200 Dosen Tetanus-Immunglobulin, gespendet vom Statens Serum Institute, Dänemark, nach Lemberg geliefert. Weitere Lieferungen werden in den kommenden Wochen erfolgen.
- 05.03.2022 – RKI: Deutscher Impfkalender auf Ukrainisch und 20 weiteren Sprachen
Das RKI veröffentlicht den aktuellen Impfkalender basierend auf den Empfehlungen der ständigen Impfkommission (STIKO) jedes Jahr in 21 Sprachen, darunter auch Ukrainisch.
Zurzeit ist der Impfkalender auf Albanisch, Arabisch, Bulgarisch, Dari, Deutsch, Englisch, Französisch, Kroatisch, Kurdisch, Pashto, Persisch/Farsi, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Serbisch, Spanisch, Tigrinya, Türkisch, Ukrainisch, Urdu und Vietnamesisch auf der Website des RKI abrufbar.
RKI-Übersicht zu den verschiedenen Sprachen:
Direkter Link zur ukrainischen Version:
- 05.03.2022 – WHO Europa: Weniger als 35 % der Bevölkerung in der Ukraine vollständig gegen COVID-19 geimpft, erst 1,5 % geboostert
Laut dem Regionalbüro für Europa der Weltgesundheitsorganisation (WHO) in Kopenhagen sind derzeit erst 35,9 % der Ukrainer einfach und 34,4 % zweifach gegen COVID-19 geimpft (Stand: 20.02.2022). Noch geringer ist der Anteil der Geboosterten an der Gesamtbevölkerung. Dieser betrug am 20. Februar 2022 erst 1,5 %. Diese Zahlen wurden vom ukrainischen Gesundheitsministerium offiziell an die WHO gemeldet.
Damit besitzt die Ukraine derzeit eine der geringsten COVID-19-Impfraten aller 54 Länder in der WHO-Region Europa. Lediglich Armenien (29,5 %), Bulgarien (29,2 %), Georgien (28,4 %), Bosnien und Herzegowina (25,8 %), die Republik Moldau (25,5 %) und Kirgisistan (17 %) hatten zwischen Januar und Februar 2022 noch geringere Impfquoten zu vollständig Geimpften an die WHO berichtet.
Laut der WHO Zentrale in Genf wurden in der Ukraine die meisten Personen mit Comirnaty (BioNTech/Pfizer) und Coronavac (Sinovac) geimpft, dahinter folgten Vaxzevria (AstraZeneca) und Spikevax (Moderna). Deutliche weniger Personen erhielten Covishield (Serum Institute of India als Lizenznehmer von AstraZeneca) oder Janssen (Johnson&Johnson).
Bei dem Coronavac-Impfstoff der chinesischen Firma Sinovac handelt es sich um einen in der EU derzeit noch nicht zugelassenen, inaktivierten Ganzzell-Impfstoff. Das Produkt befindet sich seit dem 4. Mai 2021 im Rolling Review Verfahren der Europäischen Arzneimittelagentur EMA (Stand: 05.03.2022). Eine Notfallzulassung der WHO erfolgte am 1. Juni 2021.
Gemäß Paul-Ehrlich-Institut gelten Personen, die Coronavac von Sinovac erhalten haben, derzeit in Deutschland als nicht geimpft (Stand: 05.03.2022).
Aktuell an die WHO gemeldete COVID-19 Impfquoten in Europa:
https://worldhealthorg.shinyapps.io/EURO_COVID-19_vaccine_monitor/WHO-Länderprofil zum COVID-19-Impfprogramm in 194 Ländern (bitte links "Ukraine" auswählen):
https://app.powerbi.com/view?r=eyJrIjoiMWNjNzZkNjctZTNiNy00YmMzLTkxZjQtNmJiZDM2MTYxNzEwIiwidCI6ImY2MTBjMGI3LWJkMjQtNGIzOS04MTBiLTNkYzI4MGFmYjU5MCIsImMiOjh9&pageName=ReportSection228bcf2420b3f98b2693Universität Oxford: COVID-19 Impfquoten weltweit:
https://ourworldindata.org/covid-vaccinationsWHO: COVID-19 Dashboard inkl. nationalen Impfraten:
https://covid19.who.intNB: Der inaktivierte Ganzzell-Impfstoff Coronavac der chinesischen Firma Sinovac ist aktuell der am zweithäufigsten verabreichte COVID-19-Impfstoff in der Ukraine. Da das Produkt jedoch bisher noch keine Zulassung durch die EMA erhalten hat, gelten hiermit geimpfte Personen laut Paul-Ehrlich-Institut aktuell in Deutschland als nicht geimpft und benötigen zunächst eine Grundimmunisierung gegen COVID-19. Anders hingegen sieht es beim Impfstoff Covishield des Serum Institute of India aus. Dieser wird in Indien mit Genehmigung von AstraZeneca hergestellt und in Deutschland anerkannt.
Paul-Ehrlich-Institut: Impfnachweis im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung und der Coronavirus-Einreiseverordnung
https://www.pei.de/DE/newsroom/dossier/coronavirus/coronavirus-inhalt.html;jsessionid=442976BC34B1512F691FC40050C887B1.intranet242?nn=170852&cms_pos=3- 05.03.2022 – WHO: Daten zu Kinderimpfquoten der Ukraine und 193 anderer Länder
Alle 194 WHO-Mitgliedsländer melden jährlich die erreichten Impfquoten für Kinderimpfungen and die WHO und UNICEF. Hieraus erstellt die WHO jedes Jahr im Juli die Schätzung der nationalen sowie der globalen Impfquoten.
Laut neuesten WHO-Schätzungen wurden im Jahr 2020 folgende Impfquoten in der Ukraine erreicht:
- Tuberkulose (BCG): 93 %
- Diphtherie-Tetanus-Pertussis, 1. Dosis: 93 %
- Diphtherie-Tetanus-Pertussis, 3. Dosis: 81 %
- Hepatitis B, zur Geburt: 6 9%
- Hepatitis B, 3. Dosis: 81 %
- Haemophilus influenzae Typ b, 3. Dosis: 85 %
- Masern, 1. Dosis: 85 %
- Masern, 2. Dosis: 82 %
- Röteln, 1. Dosis: 85 %
- Poliomyelitis, 3. Dosis: 84 %
Abkürzungen: BCG = Bacillus Calmette-Guérin.
Zum Vergleich wurden für Deutschland im selben Zeitraum folgende Impfquoten geschätzt:
- Tuberkulose (BCG): nicht empfohlen
- Diphtherie-Tetanus-Pertussis, 1. Dosis: 98 %
- Diphtherie-Tetanus-Pertussis, 3. Dosis: 93 %
- Hepatitis B, zur Geburt: nicht empfohlen
- Hepatitis B, 3. Dosis: 87 %
- Haemophilus influenzae Typ b, 3. Dosis: 91 %
- Masern, 1. Dosis: 97 %
- Masern, 2. Dosis: 93 %
- Röteln, 1. Dosis: 97 %
- Poliomyelitis, 1. Dosis: 98 %
- Poliomyelitis, 3. Dosis: 92 %
- Pneumokokken, letzte Impfung: 83 %
- Rotavirus, letzte Impfung: 65 %
Zahlen aus den einzelnen Regionen der Ukraine zeigen darüber hinaus große regionale Unterschiede bei den gemeldeten Impfquoten. Die Veröffentlichung der WHO-Schätzungen für 2021 wird für den 15.07.2022 erwartet.
WHO and UNICEF estimates of immunization coverage: 2020 revision - Ukraine
https://immunizationdata.who.int/pages/profiles/ukr.htmlWHO and UNICEF estimates of immunization coverage: 2020 revision - Germany
https://immunizationdata.who.int/pages/profiles/deu.htmlNB: In der Ukraine kam es in den letzten Jahren zu großen Masernausbrüchen. Allein in den Jahren 2018 bzw. 2019 wurden der WHO 53.219 bzw. 57.282 Fälle von Masern in der Ukraine gemeldet. Zum Vergleich: In Deutschland kam es im selben Zeitraum zu 543 bzw. 514 Masernfällen. Gleichzeitig nahm die Masernimpfquote in der Ukraine (erste Dosis) zwischen 2019 und 2020 von 93 % auf 85 % ab. Es ist daher weiterhin mit Ausbrüchen, vor allem bei ungeimpften Kindern zu rechnen. Als Voraussetzung für eine dauerhafte Herdenimmunität wird im Allgemeinen eine Mindestimpfquote von 95 % mit zwei Impfdosen angesehen. Daher sollte auf die Nachholimpfungen gegen Mumps-Masern-Röteln (MMR) bzw. Mumps-Masern-Röteln-Varizellen (MMR-V) bei Geflüchteten aus der Ukraine besonderes Augenmerk gerichtet werden.
- 05.03.2022 – WHO: Nationaler Impfkalender der Ukraine und 193 anderer Länder online abrufbar
Alle 194 WHO-Mitgliedsländer melden jährlich ihren aktuell gültigen nationalen Impfkalender an die WHO.
Laut der aktuellen WHO-Daten wurden im Jahr 2020 folgende Impfungen in der Ukraine offiziell empfohlen:
- Hepatitis B
Erster Lebenstag, 2 Monate, 6 Monate - Tuberkulose (BCG)
Dritter Lebenstag - Masern, Mumps, Röteln
12 Monate, 6 Jahre - Diphtherie, Tetanus
2 Monate, 4 Monate, 6 Monate, 18 Monate, 6 Jahre, dann alle 10 Jahre - Pertussis (Ganzzellimpfstoff)
2 Monate, 4 Monate, 6 Monate, 18 Monate - Poliomyelitis
2 Monate (inaktiviert), 4 Monate (inaktiviert), 6 Monate (oral), 18 Monate (oral), 6 Jahre (oral), 14 Jahre (oral) - Haemophilus influenzae Typ b
2 Monate, 4 Monate, 12 Monate
Abkürzungen: BCG = Bacillus Calmette-Guérin.
WHO: National Immunization Schedule Database – Ukraine (Stand: 2020):
https://immunizationdata.who.int/pages/schedule-by-country/ukr.htmlUkraine Ministry of Health, National Vaccination Schedule (Englisch, Stand: 2018):
https://en.moz.gov.ua/vaccinations?__cf_chl_tk=x32Qxy.043MOcItCfO_Nig2i79eVmiWDs7vldU2YCdM-1646497129-0-gaNycGzNCH0NB: In der Ukraine kam es in den letzten Jahren zu großen Masernausbrüchen. Allein in den Jahren 2018 bzw. 2019 wurden der WHO 53.219 bzw. 57.282 Fälle von Masern gemeldet. Gleichzeitig nahm die Masernimpfquote in der Ukraine (erste Dosis) zwischen 2019 und 2020 von 93 % auf 85 % ab. Es ist damit weiterhin mit Ausbrüchen, vor allem bei ungeimpften Kindern zu rechnen. Als Voraussetzung für eine dauerhafte Herdenimmunität wird im Allgemeinen eine Mindestimpfquote von 95% mit zwei Impfdosen angesehen. Daher sollte auf die Nachholimpfungen gegen Mumps-Masern-Röteln (MMR) bzw. Mumps-Masern-Röteln-Varizellen (MMR-V) bei Geflüchteten aus der Ukraine besonderes Augenmerk gerichtet werden.
Bildquelle: https://en.moz.gov.ua/vaccinations?__cf_chl_tk=x32Qxy.043MOcItCfO_Nig2i79eVmiWDs7vldU2YCdM-1646497129-0-gaNycGzNCH0 - Hepatitis B
- 04.03.2022 – RKI: Aufklärungsbogen und Anamnese- und Einwilligungsbogen zur COVID-19-Impfung bald in ukrainischer Sprache verfügbar
Seit Beginn der Impfkampagne gegen COVID-19 in Deutschland bietet das RKI den Aufklärungsbogen und Anamnese- und Einwilligungsbogen in mehreren Sprachen an.
Zurzeit sind Übersetzungen in 23 Sprachen verfügbar, darunter Albanisch, Amharisch, Arabisch, Bulgarisch, Dari, Englisch, Farsi, Französisch, Griechisch, Italienisch, Kroatisch, Kurdisch, Paschtu, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Serbisch, Somali, Spanisch, Tigrinisch, Türkisch, Urdu und Vietnamesisch.
Laut RKI wird der Aufklärungsbogen und Anamnese- und Einwilligungsbogen zur COVID-19-Impfung mit mRNA-Impfstoff (BioNTech/Pfizer, Moderna), Vektor-Impfstoff (Janssen/Johnson & Johnson) und mit proteinbasiertem Impfstoff (Nuvaxovid/Novavax) derzeit auch ins Ukrainische übersetzt.
Die Übersetzung wird – sobald verfügbar – auf folgenden Seiten abrufbar sein:
COVID-19-Impfung mit mRNA-Impfstoff (BioNTech/Pfizer, Moderna)
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.htmlCOVID-19-Impfung mit Vektor-Impfstoff (Janssen/Johnson & Johnson)
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Vektorimpfstoff-Tab.htmlCOVID-19-Impfung mit proteinbasiertem Impfstoff (Nuvaxovid/Novavax)
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Proteinimpfstoff-Tab.htmlNB: Wir werden Sie im Corona-Impf-Newsletter der KV Hamburg über die Verfügbarkeit informieren.
- 04.03.2022 – STIKO: Impfempfehlung für Asylsuchende aus der Ukraine und anderen Ländern nach Ankunft in Deutschland
Die STIKO rät in ihrer aktuellen Impfempfehlung vom 27.01.2022 dazu, den Impfstatus von Migrantinnen und Asylsuchenden nach Ankunft in Deutschland zu überprüfen und Impflücken zu schließen.
Aus pragmatischen Gründen rät die SITKO dazu, nicht dokumentierte Impfungen als nicht durchgeführt anzusehen. Glaubhafte mündliche Angaben zu früher erfolgten Impfungen sollten jedoch berücksichtigt werden. Die Empfehlung zu Nachholimpfungen richtet sich nach dem Alter.
Empfohlene Nachholimpfungen bei Kindern:
- COVID-19 (ab 12 Jahren; ab 5 Jahren bei Vorerkrankungen, Angehörigen oder anderen Kontaktpersonen mit hoher Gefährdung für einen schweren COVID-19-Verlauf oder bei individuellem Wunsch von Kindern und Eltern bzw. Sorgeberechtigten nach ärztlicher Aufklärung)
- Masern, Mumps, Röteln, Varizellen
- Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Poliomyelitis, Hepatitis B
- Haemophilus influenzae Typ b (bis < 5 Jahren)
- Rotaviren (bis zum Alter von 24 Wochen mit Rotarix® bzw. 32 Wochen mit RotaTeq®)
- Pneumokokken (bis zum Alter von 24 Monaten)
- Meningokokken C
- HPV (ab >= 9 Jahren)
- Influenza (siehe unten)
Empfohlene Nachholimpfungen bei Erwachsenen:
- COVID-19. Grundimmunisierung und Auffrischimpfungen
- Masern, Mumps, Röteln (nach 1970 Geborene; Frauen im gebärfähigen Alter, seronegative Frauen mit Kinderwunsch
- Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Poliomyelitis
- Pneumokokken (ab dem Alter ≥60 Jahren)
- Influenza (siehe unten)
Eine Influenza-Impfung ist bei Schwangeren ab dem 2. Trimenon, Personen ≥60 Jahren sowie Kindern und Erwachsenen mit chronischen Krankheiten indiziert.
In den Herbst- und Wintermonaten kann darüber hinaus durch die lokalen Gesundheitsbehörden erwogen werden, nicht nur den Risikogruppen, sondern allen BewohnerInnen eine Impfung gegen die saisonale Influenza anzubieten.
Bei der Unterbringung in Erstaufnahmeeinrichtungen bzw. in beengten Wohnverhältnissen sollten die ersten Impfungen je nach Alter gleichzeitig erfolgen.
- Säuglinge ≥2 bis <9 Monate: DTaP-IPV-Hib-HBV
- Kinder ≥9 Monate bis <5 Jahre: DTaP-IPV-Hib-HBV und MMR-V
- Kinder ≥5 Jahre bis <18 Jahre: Tdap-IPV und MMR-V
- Erwachsene, die nach 1970 geboren sind: Tdap-IPV und MMR
- Erwachsene, die vor 1971 geboren sind: Tdap-IPV
Abkürzungen: DTaP = Diphtherie, Tetanus (azellulär), Pertussis; IPV = Poliomyelitis (inaktiviert); HiB = Haemophilus influenzae Typ b; HBV = Hepatitis B Virus; MMR-V = Mumps, Masern, Röteln, Varizellen.
Gemäß Empfehlung der STIKO muss zwischen COVID-19-Impfungen und anderen Totimpfstoffen kein Impfabstand mehr eingehalten werden. Sie können simultan gegeben werden, wenn eine Indikation zur Impfung sowohl gegen andere Erkrankungen als auch gegen COVID-19 besteht (aktuell z. B. bei gleichzeitiger Indikation für eine Impfung gegen COVID-19 und Influenza).
Zu anderen Impfungen mit Lebendimpfstoffen soll ein Abstand von mindestens 14 Tagen vor und nach jeder COVID-19-Impfung eingehalten werden. Hierzu zählt beispielsweise die Mumps-Masern-Röteln-Impfung (MMR) bzw. Mumps-Masern-Röteln-Varizellen-Impfung (MMR-V).
Laut STIKO kann es sinnvoll sein, aufgrund der aktuellen Inzidenz neu ankommenden Bewohnerinnen und Bewohnern die COVID-19-Impfung noch vor der Masernimpfung anzubieten. Die Masernimpfung kann dann erst zwei Wochen nach der 2. Impfstoffdosis der COVID-19-Impfung verabreicht werden.
Die Kostenübernahme für öffentlich empfohlene Schutzimpfungen ist bei Asylsuchenden durch das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG § 4 Abs. 3) geregelt.
Falls in der Einrichtung Impfstoffe nicht in ausreichender Menge zur Verfügung stehen, sollten Kinder bevorzugt geimpft werden.
RKI-Webseite zu Flucht und Impfen (Stand: 04.03.2022):
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Stichwortliste/F/Flucht_und_Impfen.htmlEmpfehlungen der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut 2022 (Stand: 27.01.2022):
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2022/Ausgaben/04_22.pdf?__blob=publicationFile (ab Seite 38)Empfehlungen für Gesundheitsämter zu Prävention und Management von COVID-19-Erkrankungen in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften für Schutzsuchende (im Sinne von §§ 44, 53 AsylG) (Stand: 25.1.2022):
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/AE-GU/Aufnahmeeinrichtungen.html?nn=13490888#doc14256998bodyText13NB: Der inaktivierte Ganzzell-Impfstoff Coronavac der chinesischen Firma Sinovac ist aktuell der am zweithäufigsten verabreichte COVID-19-Impfstoff in der Ukraine. Da das Produkt jedoch bisher noch keine Zulassung durch die EMA erhalten hat, gelten hiermit geimpfte Personen laut Paul-Ehrlich-Institut aktuell in Deutschland als nicht geimpft und benötigen zunächst eine Grundimmunisierung gegen COVID-19. Anders hingegen sieht es beim Impfstoff Covishield des Serum Institute of India aus. Dieser wird in Indien mit Genehmigung von AstraZeneca hergestellt und in Deutschland anerkannt.
NB: In der Ukraine kam es in den letzten Jahren immer wieder zu großen Masernausbrüchen. Allein in den Jahren 2018 und 2019 wurden der WHO 53.219 bzw. 57.282 Fälle von Masern gemeldet. Gleichzeitig nahm die Masernimpfquote in der Ukraine (erste Dosis) zwischen 2019 und 2020 von 93 % auf 85 % ab. Es ist damit weiterhin mit Ausbrüchen, vor allem bei ungeimpften Kindern zu rechnen. Als Voraussetzung für eine dauerhafte Herdenimmunität wird im Allgemeinen eine Mindestimpfquote von 95 % mit zwei Impfdosen angesehen. Daher sollte auf die Nachholimpfungen gegen Masern bei Geflüchteten aus der Ukraine besonderes Augenmerk gerichtet werden.
Paul-Ehrlich-Institut: Impfnachweis im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung und der Coronavirus-Einreiseverordnung
https://www.pei.de/DE/newsroom/dossier/coronavirus/coronavirus-inhalt.html;jsessionid=442976BC34B1512F691FC40050C887B1.intranet242?nn=170852&cms_pos=3