Die bisherigen Corona-Sonderregelungen zur telefonischen AU bei leichten Atemwegsinfekten und zur telefonischen „Ärztlichen Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes“ (Muster 21) laufen Ende März 2023 aus.

News zum Thema Corona
Das antivirale Medikament Lagevrio® zur Behandlung von COVID-19-Risikopatienten darf in Deutschland nicht mehr verordnet werden. Der Bund hat die Abgabe des zentral beschafften Arzneimittels gestoppt.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Die Hamburgische Corona-Eindämmungsverordnung tritt mit Ablauf des 31. Januar 2023 außer Kraft. Sie wird weder verlängert noch aktualisiert. Damit enden in Hamburg nicht nur die Maskenpflicht im Öffentlichen Nahverkehr, sondern auch die fünftägige Isolationspflicht.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
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Der Gesetzgeber hat die Ansprüche auf kostenfreie Bürgertests weiter eingeschränkt: Ab Montag den 16.01.2023 sind Bürgertests zum "Freitesten" nach einer Coronainfektion zur Aufhebung der Absonderung nicht mehr kostenfrei.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Die erste Auslieferung des an die Omikron-Subvarianten BA.4/BA.5 angepassten bivalenten mRNA-Impfstoffs Spikevax von Moderna erfolgt in der Woche ab 28. November. Es gibt keine Höchstbestellmenge für Vertragsärzte.
Für immungesunde Kinder unter fünf Jahren empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) derzeit keine COVID-19-Impfung. Geimpft werden sollten nur Kinder mit Vorerkrankungen im Alter von sechs Monaten bis vier Jahren, bei denen ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf von COVID besteht.
Eine Impfempfehlung der STIKO für diese Altersgruppe liegt aber noch nicht vor.
Im Telegramm Nr. 26 des Vorstandes finden Sie folgende Themen:
Im Telegramm Nr. 25 des Vorstandes finden Sie folgende Themen:
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Arztpraxen können bereits bis zum 20. September erstmals den an die Varianten BA.4 und BA.5 angepassten Impfstoff der Firma Biontech bestellen. Dafür sollen laut Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit mindestens 2 Millionen Dosen zur Verfügung stehen.
Der neue an die Omikron-Variante BA.1 angepasste COVID-19-Impfstoff wird nicht in dem vom Bundesgesundheitsministerium zugesagten Umfang ausgeliefert. Wie die KBV am Freitagabend (09.09.2022) mitteilte, erhalten Arztpraxen jetzt deutlich weniger Impfstoffdosen, als sie für die nächste Woche bestellt haben.
Die Unternehmen BioNTech/Pfizer und Moderna haben kurzfristig darüber informiert, dass sowohl die Faltschachteln als auch die Durchstechflaschen der neu zugelassenen variantenangepassten COVID-19-Impfstoffe Produktbezeichnungen tragen, die nicht mit den Bezeichnungen aus der Fachinformation übereinstimmen. Die Beschriftung ist außerdem durchgängig auf Englisch.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Arztpraxen können die an die Omikron-Variante BA.1 angepassten COVID-19-Impfstoffe von BioNTech/Pfizer und Moderna für Auffrischimpfungen bestellen. Die Europäische Arzneimittelagentur hat am Donnerstag den Weg für beide Impfstoffe freigemacht. Die EU-Kommission muss nun noch final über die Zulassung entscheiden, das gilt als Formsache.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Das oral anwendbare antivirale Medikament Paxlovid® zur Behandlung von COVID-19-Risikopatienten kann ab sofort (nur!) von hausärztlich tätigen Vertragsärztinnen und Vertragsärzten in der Praxis bevorratet und an Patientinnen und Patienten im Bedarfsfall direkt abgeben werden.
Die Ständige Impfkommission hat ihre Impfempfehlung aktualisiert und spricht sich nun auch für eine weitere COVID-19-Auffrischimpfung für alle Personen ab 60 Jahren aus. Zudem wird Menschen ab 5 Jahren mit erhöhtem Risiko für schwere COVID-19-Verläufe infolge einer Grunderkrankung wie Asthma, Diabetes oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen ein weiterer Booster empfohlen.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G‐BA) hat beschlossen, dass die Möglichkeit zur Bescheinigung einer Arbeitsunfähigkeit (AU) nach telefonischer Anamnese bei Erkrankungen der oberen Atemwege mit leichten Symptomen wiedereingeführt wird. Die Regelung soll ab 4. August befristet bis zum 30. November 2022 gelten. Auch die weiteren Sonderregelungen wie beispielsweise die Bescheinigung bei der Erkrankung eines Kindes sollen wieder aktiviert werden.
Der Bund hatte die Softwarehäuser nur bis zum 30. Juni 2022 bei der Integration der Impf- und Genesenenzertifikate in Ihr PVS-System finanziell unterstützt (Link zur KBV).
Der Vorstand hat ein nues Telegramm veröffentlicht.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Das im vorigen Jahr gestartete ambulante COVID-19-Register zur Erforschung der Erkrankung ist um das Thema Long-COVID erweitert worden. Für die Datenerhebung werden weiterhin bundesweit Arztpraxen gesucht.