Abrechnung von Leistungen für Asylbewerber
Alles Wichtige zur Abrechnung von Asylberwerbern und Flüchtlingen finden Sie übersichtlich zusammengefasst in unserem Infoblatt: Infoblatt zur Abrechnung von Leistungen für Asylbewerber (Stand Januar 2018)
Information
18.12.2017
Hamburger Asylbewerber nur über AOK Bremen/Bremerhaven abrechnen
Aus gegebenen Anlass möchten wir hier nochmals auf die unterschiedlichen Abrechnungsmöglichkeiten für
Hamburger Asylbewerber hinweisen. Hamburger Asylbewerber können entweder
über die BASFI, VKNR: 02802 oder nur über die AOK Bremen/ Brhv., VKNR:
03101 abgerechnet werden. Die 4 verschiedenen Abrechnungsmöglichkeiten
entnehmen Sie bitte der folgenden Tabelle.
Info-Tabelle Abrechnung Asylbewerber |
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28.03.2017
Nachholuntersuchungen zur Statusfeststellung für unbegleitete Flüchtlingskinder
Kinderärzte und Hausärzte können bei minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen eine Nachholuntersuchung zur Statusfeststellung durchführen. Die neue Leistung wird über die KV abgerechnet (GOP 99501) und mit 60 Euro extrabudgetär vergütet. Kostenträger ist die Stadt Hamburg (Landesbetrieb Erziehung und Beratung: VKNR 02803).
Es gibt folgende Voraussetzungen für die Leistungserbringung:
- Der minderjährige unbegleitete Flüchtling kann einen Behandlungsschein vorlegen.
- Er hat keine Dokumentation über seinen Gesundheitsstatus bei sich (also kein gelbes Untersuchungsheft nach den Kinder-Richtlinien und kein „Gesundheitsheft für minderjährige Flüchtlinge“).
- Es ist bei ihm keine Untersuchung nach den Kinder-Richtlinien (U1, 2, 3 usw.) möglich - zum Beispiel weil er außerhalb der Toleranzzeiten die Praxis aufsucht.
Die Ergebnisse der strukturierten Untersuchung werden im "Hamburger Gesundheitsheft für minderjährige Flüchtlinge" dokumentiert. Das Heft wird den Kindern anschließend mitgegeben. Die Regelung gilt derzeit nicht für alle Flüchtlingskinder, sondern nur für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge mit Behandlungsschein.
Das „Hamburger Gesundheitsheft für minderjährige Flüchtlinge“ kann beim Infocenter bestellt werden. Die Stückzahl ist je Bestellung auf 30 begrenzt.
Infocenter, Tel: 040 / 22 802 – 900
E-Mail: infocenter@kvhh.de
Weitere Informationen zur Behandlung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen finden Sie im
Infoblatt zur Abrechnung von Leistungen für Asylbewerber (Stand April 2016)
04.08.2016
Hinweis aus aktuellem Anlass: Abrechnung von minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen
Die KV Hamburg hat in einem Vertrag mit dem „Landesbetrieb Erziehung und Beratung“ eine vereinfachte Abrechnung der Behandlung von „minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen“ vereinbart. Die minderjährigen Flüchtlinge erhalten einen vom LEB ausgestellten Behandlungsschein, der in der Arztpraxis abgegeben wird. Der Leistungsumfang richtet sich nach dem Sozialhilfeträgervertrag – entspricht also dem Leistungsanspruch eines normalen AOK-Rheinland/Hamburg-Versicherten. Die Leistungen werden extrabudgetär zu den Vergütungssätzen gezahlt, wie sie mit der AOK Rheinland/Hamburg vereinbart sind.
Die anhand des Behandlungsscheins erbrachten Leistungen werden über die
KV abgerechnet. Bitte legen Sie manuell eine Patienten-Stammdatendatei
in Ihrer PVS an und tragen Sie Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift
ein. Wählen Sie „Ersatzverfahren“ und geben Sie folgende Daten ein:
Kostenträger: VKNR 02803 (FHH LEB Kinder/Jugendnotdienst),
Kostenträgerabrechnungsbereich: Inhalt 06 (Sozialhilfe-
träger) und die Versichertennummer. Der Behandlungsschein wird im Original der Abrechnung beigefügt.
Eine Kopie des Originalscheines ist dem Überweisungsschein hinzuzufügen. Dieses ist zwingend zur Abrechnung der erbrachten Leistungen beim Kostenträger: VKNR: 02803 erforderlich!
Die Veranlassung von Leistungen (z.B. Arzneimittel, Heilmittel,
Hilfsmittel) erfolgt auf Privatrezept. Eine Ausstellung von
Überweisungsscheinen ist möglich. Geben Sie in diesen Fällen in das Feld
„Krankenkassen bzw. Kostenträger“ die Kennung „02803“ ein.
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Leistungseinschränkungen für Asylbewerber in Hamburg (Anlage zum Telegramm Nr. 31 des Vorstandes) |
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Leistungsumfang der Behandlung von Asylbewerbern aus angrenzenden Bundesländern |
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Beschluss der Vertreterversammlung zur Honorierung der Versorgung von Flüchtlingen vom 05.11.2015 |
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Anamnesebögen in 14 Sprachen für Erstgespräche mit ausländischen Patienten (Armut und Gesundheit in Deutschland e.V.) |
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KVH-Plakat "Diese Praxis hilft - Flüchtlinge willkommen!" A4 |
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KVH-Plakat "Diese Praxis hilft - Flüchtlinge willkommen!" A3 |