Zur Startseite
Klicken, um zum Anfang der Seite zu springen
Haben Sie Fragen?
Schreiben Sie uns!
Kontakt
Abstraktes Bild
09.01.2020 Amtliche Bekanntmachungen

2012

19.12.2012Übergangsregelung zur Vereinbarung zur Bereinigung des Behandlungsbedarfs für das I. Quartal 2013  bei Beitritt von Versicherten zu Verträgen nach §§ 73 b, 73c 140a ff. SGB V für den KV-Bereich Hamburg mit der Techniker Krankenkasse
19.12.2012Übergangsregelung zur Vereinbarung zur Bereinigung des Behandlungsbedarfs für das I. Quartal 2013  bei Beitritt von Versicherten zu Verträgen nach §§ 73 b, 73c 140a ff. SGB V für den KV-Bereich Hamburg mit dem BKK-Landesverband NORDWEST
19.12.2012Übergangsregelung zur Vereinbarung zur Bereinigung des Behandlungsbedarfs für das I. Quartal 2013 bei Beitritt von Versicherten zu Verträgen nach §§ 73 b, 73c 140a ff. SGB V im Falle KV-bereichsübergreifender Inanspruchnahme
19.12.2012

Hinweis: Kündigung von Verträgen

  • „BKK-Wahltarif-Vertrag“ zwischen dem BKK-Landesverband NORDWEST und der AG Vertragskoordinierung 

Der o. g. Vertrag wurde zum 31. Dezember 2012 gekündigt.

30.11.2012Vereinbarung über die gesonderte Vergütung der unparteiischen Vorsitzenden für die Vertretung des Beschwerdeausschusses vor Gericht gemäß § 2 Abs. 4 der Wirtschaftlichkeitsprüfungsverordnung - WiPrüfVO - für die Amtsperiode vom 01.01.2012 bis 31.12.2013 (Hinweis: Die Erklärungsfrist der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz war zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht abgelaufen)
30.11.20123. Nachtrag zur Vereinbarung zum Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung gem. § 73b SGB V zwischen der AG Vertragskoordinierung und der Knappschaft (Hinweis: Die Erklärungsfrist der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz war zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht abgelaufen)
30.11.2012Honorarvereinbarung für das Jahr 2012 vom 20. April 2012 mit Wirkung ab dem 1. Januar 2012 (Hinweis: Die Erklärungsfrist der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz war zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht abgelaufen)
26.11.20123. Nachtrag vom 22.11.2012 zur Geschäftsordnung für die Vertretersammlung vom 01.10.1968
26.11.20122. Nachtrag zum Verteilungsmaßstab gem. § 87b SGB V ab dem 1. Juli 2012 mit Wirkung zum 1. Januar 2013
31.10.2012Technische Anlage zum Vertrag zur Versorgung mit klassischer Homöopathie mit der SECURVITA BKK: Die BKK Alp plus, die dem Homöopathievertrag mit der SECURVITA BKK in diesem Jahr beigetreten ist, hat ihren Namen geändert. Seit 1. September 2012 heißt diese Krankenkasse „actimonda Krankenkasse“. 
28.09.20121. Nachtrag zum Vertrag nach § 73c SGB V über die Durchführung von zusätzlichen Früherkennungsuntersuchungen (U10 / U11) im Rahmen der Jugend- und Kindermedizin zwischen der AG Vertragskoordinierung und der Knappschaft
28.09.20121. Nachtrag zum Vertrag nach § 73c SGB V über die Durchführung von zusätzlichen Früherkennungsuntersuchungen (J2) im Rahmen der Jugend- und Kindermedizin zwischen der AG Vertragskoordinierung und der Knappschaft
28.09.2012Protokollnotiz zum Vertrag nach § 73c SGB V über die Durchführung von zusätzlichen Früherkennungsuntersuchungen (U10 / U11) im Rahmen der Jugend- und Kindermedizin zwischen der AG Vertragskoordinierung und der Techniker Krankenkasse
28.09.2012Protokollnotiz zum Vertrag nach § 73c SGB V über die Durchführung von zusätzlichen Früherkennungsuntersuchungen (J2) im Rahmen der Jugend- und Kindermedizin zwischen der AG Vertragskoordinierung und der Techniker Krankenkasse
28.09.2012

Erratum zur amtlichen Veröffentlichung vom 30.01.2012 des Vertrages über den Einbehalt eines Kostenanteils im Rahmen des Vertrages zur Integrierten Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit Neurodermitis in Hamburg zwischen der KV Hamburg und der BVKJ-Service GmbH (Hinweis im KVH-Journal Ausgabe 3/2012 vom 1. März 2012):

In § 1 des Vertrages ist fälschlich die Rehabilitationsfachklinik für Mutter und Kind, die AOK-Nordseeklinik auf Amrum, als Vertragspartnerin aufgelistet. Diese ist nicht Vertragspartnerin des Vertrages. 

28.09.2012

Hinweis: Kündigung von Verträgen

  • Ergänzungsvereinbarung nach § 35 des Vertrages über die Durchführung eines strukturierten Behandlungsprogramms (DMP) zur Verbesserung der Versorgung der Qualität der ambulanten Versorgung von Typ 2-Diabetikern nach § 137 SGB V auf der Grundlage von § 73a SGB V vom 1. Juli 2003 zwischen der KV Hamburg und dem BKK-Landesverband NORDWEST:

Der Vertrag wurde mit Wirkung zum 30. September 2012 vom BKK-Landesverband NORDWEST gekündigt. 

24.09.20121. Nachtrag zum Verteilungsmaßstab gem. § 87b SGB V ab dem 1. Juli 2012 mit Wirkung zum 1. Oktober 2012
31.08.2012

Hinweis: Austausch von Anlagen 

  • Vertrag über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens mit der BKK-VAG NORD vom 4. September 2009:

Die Anlage 1 (beigetretene BKKn) wurde ausgetauscht (Stand: 16. Juli 2012)

31.08.2012BIGPREVENT - Vertrag zur präventionsorientierten Hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V  i. d. F. des 3. Nachtrages zwischen der BIG direkt gesund und der AG Vertragskoordinierung
31.08.20123. Nachtrag zum Datenstellenvertrag
31.08.2012Ergänzungsvereinbarung zur Vereinbarung auf der Grundlage von § 132e SGB V über die Durchführung und Abrechnung von Schutzimpfungen gegen übertragbare Krankheiten bei privaten Auslandsreisen (Impfvereinbarung - Ausland) und Impfung zur Prävention von Gebärmutterhalskrebs mit Humanem Papillomvirus-Impfstoff (HPV) nach § 20d Abs. 2 SGB V mit der Deutsche BKK
31.08.2012

Hinweis: Das Unterschriftenverfahren für folgenden Vertrag ist nun abgeschlossen:

  • Sprechstundenbedarfsvereinbarung i. d. F. des 5. Nachtrages
10.08.2012

Erratum zur amtlichen Veröffentlichung des 5. Nachtrags zur Vereinbarung über die vertragsärztliche Verordnung von Sprechstundenbedarf im KVH-Telegramm Ausgabe 10 vom 12. Juni 2012:

  • In der Anlage 2 Nr. 5 entfällt bei dem Unterpunkt Einmal-Biopsie-Nadeln der Zusatz in Klammern „(Jamshidi-Nadeln)“.
10.08.2012

Hinweis: Die Erklärungsfrist der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz für folgende Verträge ist nun abgelaufen:

  • Umsetzungsvereinbarung zur Onkologie-Vereinbarung (Anlage 7 zu den Bundesmantelverträgen) vom 26. März 2012  mit Wirkung ab 1. April 2012.
29.06.2012Technische Anlage zur Anlage 10 (Medikationscheck) des Vertrages zur hausarztzentrierten Versorgung gem. § 73b SGB V mit der Knappschaft  
29.06.20121. Nachtrag zum Vertrag nach § 73c SGB V über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens mit der HEK ab 1. Mai 2012
29.06.2012

Hinweis: Das Unterschriftenverfahren für folgende Verträge ist nun abgeschlossen: 

  • Umsetzungsvereinbarung zur Onkologie-Vereinbarung (Anlage 7 zu den Bundesmantelverträgen) vom 26. März 2012 mit Wirkung ab dem 1. April 2012
27.06.2012Verteilungsmaßstab nach § 87b SGB V vom 07.06.2012 i. d. F. vom 15.06.2012 mit Wirkung ab dem 01.07.2012
12.06.20125. Nachtrag über die vertragsärztliche Verordnung von Sprechstundenbedarf (Hinweis: Bei Veröffentlichung war das Unterschriftenverfahren noch nicht abgeschlossen, so dass das Inkrafttreten des Vertrages unter dem Vorbehalt des Abschlusses steht)
12.06.2012Verteilungsmaßstab nach § 87b SGB V vom 07.06.2012 mit Wirkung ab dem 01.07.2012
11.06.2012

Hinweis: Die folgenden Verträge wurden am 30. März 2012 unter Vorbehalt bekannt gegeben. Die Erklärungsfrist der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz für diese folgenden Verträge ist nun abgelaufen:

  • Vereinbarung auf der Grundlage von § 132e SGB V zwischen der KV Hamburg und der BKK vor Ort über die Durchführung und Abrechnung von Schutzimpfungen bei Auslandsreisen nach § 20d Absatz 2 SGB V mit Wirkung ab dem 1. April 2012.
  • 2. Nachtrag zur Ergänzungsvereinbarung zwischen der KV Hamburg und derTechniker Krankenkasse über die Durchführung und Abrechnung von Schutzimpfungen für Auslandsreisen und Impfung zur Prävention von Gebärmutterhalskrebs mit Humanem Papillomvirus-Impfstoff (HPV) vom 14. September 2007 i. d. F. des 1. Nachtrages vom 21. Januar 2009 mit Wirkung ab dem 1. April 2012.
  • Vereinbarung auf der Grundlage von § 132e SGB V zwischen der KV Hamburg und der Novitas BKK über die Durchführung und Abrechnung von Schutzimpfungen bei Auslandsreisen nach § 20d Absatz 2 SGB V mit Wirkung ab dem 1. April 2012.
11.06.2012

Hinweis: Kündigung von Verträgen

  • „BKK-Wahltarif-Vertrag“ zwischen dem BKK-Landesverband NORDWEST und der AG Vertragskoordinierung 

Der o. g. Vertrag wurde zum 31. Dezember 2012 gekündigt.

31.05.2012

Hinweis: Das Unterschriftenverfahren für folgende Verträge ist nun abgeschlossen:  

  • Vereinbarung auf der Grundlage von § 132e SGB V zwischen der KV Hamburg und der BKK vor Ort über die Durchführung und Abrechnung von Schutzimpfungen bei Auslandsreisen nach § 20d Absatz 2 SGB V mit Wirkung ab dem 1. April 2012
  • 2. Nachtrag zur Ergänzungsvereinbarung zwischen der KV Hamburg und der Techniker Krankenkasse über die Durchführung und Abrechnung von Schutzimpfungen für Auslandsreisen und Impfung zur Prävention von Gebärmutterhalskrebs mit Humanem Papillomvirus-Impfstoff (HPV) vom 14.09.2007 in der Fassung des 1. Nachtrages vom 21. Januar 2009 mit Wirkung ab dem 1. April 2012
  • Vereinbarung auf der Grundlage von § 132e SGB V zwischen der KV Hamburg und der Novitas BKK über die Durchführung und Abrechnung von Schutzimpfungen bei Auslandsreisen nach § 20d Absatz 2 SGB V mit Wirkung ab dem 1. April 2012
31.05.20124. Nachtrag zum Vertrag zur Durchführung der strukturierten Behandlungsprogramme nach § 137f SGB V Asthma sowie COPD mit Wirkung ab 15. Januar 2012
08.05.2012Vertrag gem. § 73a SGB V über die Durchführung einer Auflichtmikroskopie im Rahmen einer Hautkrebsvorsorge-Untersuchung mit der HEK ab 1. April 2012
08.05.20123. Nachtrag (Schutzimpfung gegen Rotaviren) zum Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung gem. § 73b SGB V mit der AOK Rheinland/Hamburg mit Wirkung ab 1. Januar 2012
08.05.2012

Erratum zur amtlichen Veröffentlichung der 

Die Quartalsbezeichnung in den vorgenannten Listen wird vom 1. Quartal 2012 in [richtig] 2. Quartal 2012 geändert. 

02.04.2012

Hinweis: Beitritt zu Verträgen

  • Vertrag zur Versorgung mit klassischer Homöopathie als besonderen Versorgungsauftrag gem. § 73c SGB zwischen der SECURVITA BKK und der AG Vertragskoordinierung:

Die BKK Alp ist diesem Vertrag mit Wirkung zum 1. April 2012 beigetreten.

02.04.2012

Hinweis: Die Verträge wurden am 14. Oktober 2011 unter Vorbehalt bekanntgegeben, um Sie rechtzeitig zu informieren. Das Unterschriftenverfahren ist nun abgeschlossen und der Vertrag somit gültig.

  • Vertrag nach § 132e SGB V über die Durchführung von Schutzimpfungen nach § 20d Abs. 1 i. V. m. § 92 Abs. 1 Nr. 15 SGB V (Schutzimpfungs-Vereinbarung) mit dem BKK-Landesverband NORDWEST mit Wirkung ab dem 1.1.2012
  • Vertrag nach § 132e SGB V über die Durchführung von Schutzimpfungen nach § 20d Abs. 1 i. V. m. § 92 Abs. 1 Nr. 15 SGB V (Schutzimpfungs-Vereinbarung) mit der IKK classic mit Wirkung ab dem 1. Januar 2012
  • Vertrag nach § 132e SGB V über die Durchführung von Schutzimpfungen nach § 20d Abs. 1 i. V. m. § 92 Abs. 1 Nr. 15 SGB V (Schutzimpfungs-Vereinbarung) mit der Knappschaft mit Wirkung ab dem 1.1.2012
  • 32. Nachtrag zum Gesamtvertrag vom 11. April 1996 mit dem vdek über die Durchführung von Schutzimpfungen nach § 20d Abs. 1 i. V. m. § 92 Abs. 1 Nr. 15 SGB V (Schutzimpfungs-Vereinbarung) mit Wirkung ab dem 1.1.2012
02.04.2012Umsetzungsvereinbarung zur Onkologie-Vereinbarung (Anlage 7 zu den Bundesmantelverträgen) vom 26. März 2012 mit Wirkung ab dem 1. April 2012 (Hinweis: Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung war das Unterschriftenverfahren noch nicht abgeschlossen. Die Erklärungsfrist der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht abgelaufen.)
02.04.20122. Nachtrag zum Datenstellenvertrag mit Wirkung ab dem 1. Januar 2012
02.04.2012

Hinweis: Der Verträge wurden am 14. Oktober 2011 unter Vorbehalt bekannt gegeben, um Sie rechtzeitig zu informieren. Das Unterschriftenverfahren ist nun abgeschlossen und die Verträge somit gültig.

  • Prüfungsvereinbarung mit Wirkung ab 2012
  • Arznei- und Heilmittelvereinbarung für das Jahr 2012:
30.03.2012RLV-Arztgruppenliste für das 2. Quartal 2012
30.03.2012QZV-Liste für das 2. Quartal 2012
30.03.2012

Hinweis: Die Erklärungsfrist der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz für o. g. Verträge ist nun abgelaufen.

  • 5. Nachtrag zum Verteilungsmaßstab vom 23. April 2010 zwischen der KV Hamburg und der AOK Rheinland/Hamburg, dem BKK- Landesverband NORDWEST, der IKK classic, der Knappschaft und dem vdek mit Wirkung ab dem 1. Januar 2012.
  • 1. Nachtrag zur Vereinbarung zur Bereinigung des Behandlungsbedarfes bei Beitritt von Versicherten zu Verträgen nach §§ 73b, 73c, 140a ff. SGB V im Falle KV-bereichsübergreifender Inanspruchnahme zwischen der KV Hamburg undder AOK Rheinland/Hamburg, dem BKK - Landesverband NORDWEST, die Krankenkasse für den Gartenbau, der IKK classic, der Knappschaft und dem vdek.
  • 24. Nachtrag zum Gesamtvertrag vom 18. April 1996 zwischen der KV Hamburg und dem BKK-Landesverband NORDWEST zur Bereinigung des Behandlungsbedarfs bei Beitritt von Versicherten zu Verträgen nach §§ 73b, 73c, 140a ff. SGB V in Verbindung mit § 87a Absatz 3 Satz 2 und § 83 SGB V mit Wirkung ab dem 1. Januar 2012.
  • 1. Nachtrag zur Vereinbarung zur Bereinigung des Behandlungsbedarfes bei Beitritt von Versicherten zu Verträgen nach §§ 73b, 73c, 140a ff. SGB V in Verbindung mit § 87a Absatz 3 Satz 2 und § 83 SGB V mit Wirkungab dem 1. Januar 2012 zwischen der KV Hamburg und der Techniker Krankenkasse.
  • 25. Nachtrag zum Gesamtvertrag vom 18. April 1996 über die Vereinbarung zur Bereinigung des Behandlungsbedarfes bei Beitritt von Versicherten zu Verträgen nach §§ 73b, 73c, 140a ff. SGB V in Verbindung mit § 87a Absatz 3 Satz 2 und § 83 SGB V mit Wirkung ab dem II. Quartal 2011 bis IV. Quartal 2012 zwischen der KV Hamburg und der AOK Rheinland/Hamburg.
30.03.2012Vereinbarung auf der Grundlage von § 132 e SGB V über die Durchführung und Abrechnung von Schutzimpfungen bei Auslandsreisen nach § 20d Absatz 2 SGB V mit Wirkung ab dem 1. April 2012 mit der BKK vor Ort. (Hinweis: Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung war das Unterschriftenverfahren  noch nicht abgeschlossen und die Erklärungsfrist der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz war f zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht abgelaufen.)
30.03.20122. Nachtrag zur Ergänzungsvereinbarung über die Durchführung und Abrechnung von Schutzimpfungen für Auslandsreisen und Impfung zur Prävention von Gebärmutterhalskrebs mit Humanem Papillomvirus-Impfstoff (HPV) vom 14.09.2007 in der Fassung des 1. Nachtrages vom 21. Januar 2009 mit Wirkung ab dem 1. April 2012 mit der Techniker Krankenkasse. (Hinweis: Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung war das Unterschriftenverfahren noch nicht abgeschlossen und die Erklärungsfrist der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz war zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht abgelaufen.)
30.03.2012Vereinbarung auf der Grundlage von § 132e SGB V über die Durchführung und Abrechnung von Schutzimpfungen bei Auslandsreisen nach § 20d Absatz 2 SGB V mit Wirkung ab dem 1. April 2012 mit der Novitas BKK (Hinweis: Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung war das Unterschriftenverfahren noch nicht abgeschlossen und die Erklärungsfrist der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz war  zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht abgelaufen.)
30.03.2012Vereinbarung auf der Grundlage von § 132e SGB V  i. V. m. § 20 d Abs. 2 SGB V über die Durchführung und Abrechnung von zusätzlichen Schutzimpfungen sowie von Impfungen im Rahmen von Auslandsreisen als Satzungsleistungen mit der Knappschaft. (Hinweis: Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung war das Unterschriftenverfahren noch nicht abgeschlossen und die Erklärungsfrist der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz war zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht abgelaufen.)
22.03.20122. Nachtrag zu den Ausführungsbestimmungen (zum Gebührenverzeichnis) vom 05.04.2011
22.03.20122. Nachtrag zum Gebührenverzeichnis vom 18.11.2010
06.02.2012Ergänzungsvereinbarung zur Vereinbarung zur Durchführung von Schutzimpfungen sowie Auslandsreisen und HPV mit der Deutsche BKK
30.01.2012

Austausch von Anlagen:

  • Vertrag über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens mit der BKK-VAG NORD vom 04.09.2009

Die Anlage 1  (Stand: 01.01.2012) wird ausgetauscht.

30.01.2012

Erratum im Gesamtvertrag mit der Knappschaft vom 25.11.2011

Durch einen technischen Umsetzungsfehler bedingt, sind folgende Ergänzungen zur Veröffentlichung am 20.12.2011 erforderlich: 

  1. In der Präambel in Anlage 1 wird die “KBV“ durch die „KVH“ ersetzt.
  2. In Anlage 3 wird auf dem Deckblatt das Datum „28.09.2010“ durch „28.09.2011“ ersetzt und nach § 7 das Datum in „28.09.2011“ geändert.
  3. In Anlage 3 wird die Protokollnotiz wie folgt ergänzt: 
    „Protokollnotiz: Die Vertragspartner haben den RLV- Bereinigungsvertrag als Anlage zum Verteilungsmaßstab vereinbart. Für den Fall, dass der Verteilungsmaßstab nicht mehr gemeinsam und einheitlich vereinbart werden muss, findet § 3 keine Anwendung mehr.“
  4. In Anlage 4 wird auf dem Deckblatt das Datum „28.09.2010“ durch „28.09.2011“ ersetzt.
  5. In Anlage 4 wird die Nummerierung der Absätze in § 1 in Absätze 1 bis 3; in § 2 in Absätze 1 bis 12 und in § 6 in Absätze 1 bis 4 geändert.
  6. In Anlage 4 wird nach § 9 das Datum in „28.09.2011“ geändert.
30.01.2012Hautkrebsvorsorge ab 1. Januar 2012 mit der HEK
30.01.2012

Hinweis: Mit Wirkung zum 01.01.2012 wurde ein Fortführungsvertrag geschlossen.

30.01.2012

Hinweis: Mit Datum vom 04.11.2011 wurde die Abwicklungvereinbarung mit dem Hinweis, dass der IV-Vertrag zu dem Zeitpunkt noch nicht in Kraft getreten ist, veröffentlicht. Es wurde mitgeteilt, dass der IV-Vertrag mit Wirkung zun 01.012012 in Kraft getreten ist.

  • Vertrag über den Einbehalt eines Kostenanteils im Rahmen des Vertrages zur Integrierten Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit Neurodermitis vom 01.09.2011 mit der BVKJ-Service GmbH
30.01.2012

Hinweis: Die Vereinbarung wurde am 05.12.2011 unter Vorbehalt bekannt gegeben, um Sie rechtzeitig zu informieren. Das Unterschriftenverfahren ist nun abgeschlossen.

  • 5. Nachtrag zum Verteilungsmaßstab vom 23.04.2010
30.01.20121. Nachtrag zur Bereinigung des KV-übergreifenden Behandlungsbedarfs bei Beitritt von Versicherten zu Selektivverträgen vom 20.12.2010 (Hinweis: Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung war die Erklärungsfrist der Behörde für Gesundheit für und Verbraucherschutz noch nicht abgelaufen)
30.01.2012

Hinweis: Die Erklärungsfrist der Behörde für Gesundheit für und Verbraucherschutz für o.g. Verträge ist nun abgelaufen:

  • 23. Nachtrag zum Gesamtvertrag v. 18.04.1996 mit dem BKK-Landesverband NORDWEST
  • 23. Nachtrag zum Gesamtvertrag v. 18.04.1996 mit der IKK classic
  • 1. Nachtrag zur Vereinbarung zur Bereinigung des Behandlungsbedarfes v. 23.12.2010 mit der KNAPPSCHAFT
  • Gesamtvertrag vom 25.11.2011 mit der KNAPPSCHAFT
17.01.2012

Erratum zum 1. Nachtrag zur Prüfungsvereinbarung über das Verfahren zur Prüfung der Wirtschaftlichkeit durch die gemeinsame Prüfungsstelle und den Beschwerdeausschuss: 

Bei der Veröffentlichung am 21.12.2011 wurden wegen eines Übermittlungsfehlers folgende redaktionelle Änderungen vorgenommen:

1.  § 1 Abs. 2 S.1 Anlage 1 a lautet wie folgt:

Zur Ermittlung der Richtgrößen 2012 wurden die Richtgrößen des Jahres 2011 entsprechend dem vereinbarten Ausgabenvolumen für Arzneimittel um 2,4 % angehoben.

2.  § 1 Abs. 1 S. 1 Anlage 1 b lautet wie folgt:

Zur Ermittlung der Richtgrößen 2012 wurden die Richtgrößen des Jahres 2011 entsprechend dem vereinbarten Ausgabenvolumen Heilmittel um 6,43 % angehoben.

3.  In § 1 Abs. 2 Anlage 1 b wurde Satz 1 gestrichen,
Satz 2 ist jetzt Satz 1.

4.  In der Anlage A zur Heilmittel-Richtgrößenvereinbarung 2012 lautet die korrekte Richtgröße für

  • Innere Medizin - Fachärzte Schwerpunkt Gastroenterologie R 3,83 und nicht 2,83 Euro und für
  • Kinderheilkunde R 31,11 und nicht 21,87 Euro.