09.01.2012
KVH und Kassen haben sich auf Fortschreibung der Arznei- und Heilmittelvereinbarung für 2012 geeinigt
Die Richtgrößen für Arznei- und Heilmittel wurden linear entsprechend den vereinbarten Ausgabevolumina erhöht. Im Übrigen gelten die bundesweiten Vorgaben, insbesondere hinsichtlich der Zielvereinbarung.
Die aktuellen Vereinbarungen:
Arznei- und
Heilmittelvereinbarung 2012
Richtgrößen
2012 (als Anlage
1a und b zur Prüfungsvereinbarung)
30.06.2011
HZV: AOK Rheinland/Hamburg und KVH aktivieren Vergütungsmodul "Arzneimittelcheck" und sind damit deutschlandweit Vorreiter
Mit Wirkung zum 01. Juli 2011 setzen die Vertragspartner die
Vereinbarungen zum Arzneimittelcheck im Rahmen des HZV-Vertrages um.
Teilnehmenden Ärzten wird die Leistungserbringung im Sinne von Anhang 1, Anlage 8 wie folgt vergütet:
- Fundierter Check (GOP 93317) 80 EUR
- Fachübergreifender u./o. sektorenübergreifender Check (GOP 93318) 160 EUR
08.06.2011
Alle Kassen bezahlen PCR-Tests bei EHEC-Verdacht - Knappschaft nun auch dabei
Alle Kassen (-verbände) übernehmen die Kosten für den PCR-Test unter Berücksichtigung der betreffenden Indikationshinweise des RKI.
07.06.2011
PCR-Tests bei EHEC-Verdacht
Weitere Kassen übernehmen die Kosten außerhalb der Gesamtvergütung
Neben der AOK Rheinland/Hamburg und den BKK'n übernehmen nun
auch alle Ersatzkassen und die IKK classic die Finanzierung. Bitte
berücksichtigen Sie bei der Diagnostik die aktuellen
Indikationshinweise des Robert-Koch-Instituts.
31.05.2011
AOK Rheinland/Hamburg und BKK'n bezahlen PCR-Tests bei EHEC-Verdacht
Entscheidungen der anderen Kassen stehen noch aus
Die AOK Rheinland/Hamburg und die BKK'n bezahlen ab sofort die Abklärung eines EHEC-Verdachts mittels PCR-Test. Die Honorierung erfolgt außerhalb der Gesamtvergütung und auf Krankenschein. Die Pseudoziffer für die Abrechnung lautet 90005. Der Preis beträgt 20,50 EUR.
In der Regel veranlassen Vertragsärzte bei den Patienten, die mit
einem auf eine EHEC-Infektion hinweisenden Beschwerdebild vorstellig
werden, Laboraufträge mit dem Ziel, die Infektion zu bestätigen. Der zur
Diagnostik der EHEC-Infektion verfügbare ELISA-Test weist nach den
Erfahrungen unserer Labormediziner keine hinreichende Spezifität und
Sensibilität hinsichtlich der Erreger auf. Dadurch kommt es zu falsch
positiven, wie auch falsch negativen Befunden. Eine gesicherte Diagnose
der EHEC-Infektion ist nur über die Laboruntersuchung mittels eines
PCR-Tests möglich. Deshalb wird die Durchführung des PCR-Tests von den
Laboren mit Blick auf die besondere Gefährlichkeit der EHEC-Infektion
dringend empfohlen.
02.05.2011
Leistungsvergütung bei Schwangerschaftsabbruch
Neuregelung zum 01. April 2011
Mit Wirkung zum 01. April 2011 (ab dem 2. Quartal) gelten für die Leistungen bei Schwangerschaftsabbruch neue Vergütungspauschalen. Die insgesamt verbesserte Vergütung wird durch neue gesamtvertragliche Vereinbarungen mit den Hamburger Krankenkassen/-verbänden ermöglicht, die auch die Freie- und Hansestadt Hamburg (FHH) anerkennt. Deshalb können Sie die neuen Vergütungen gemäß des Gesetzes zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten (Schwangerschaftskonfliktgesetz – SchKG)) auch bei der direkten Abrechnung über die Krankenkassen in Ansatz bringen. Die neuen Vergütungsregelungen können Sie hier einsehen.
10.04.2011
Nicht ohne meinen Datenschutzbeauftragten ?
Die staatliche Aufsichtsbehörde für den Datenschutz befragte vor kurzem 50 größere Arztpraxen in Hamburg zu ihrem Datenschutzmanagement. Dr. Hans-Joachim Menzel, Datenschutzbeauftragter der Stadt Hamburg, resumiert die Ergebnisse der Bestandsaufnahme. Mehr
15.11.2010
Qualität statt Schema F: Hausarztvertrag von AOK und KVH
„Eigentlich müssten wir von einem ‚Patientorientierten Hausarztvertrag’ sprechen.“ Mit diesen Worten kommentierte Cornelia Prüfer-Storcks, Vorstand der AOK Rheinland/Hamburg, die Weiterentwicklung des „Vertrages zur Hausarztzentrierten Versorgung“ zwischen der AOK und der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg. Der bereits seit zweieinhalb Jahren bestehende Vertrag wurde nun deutlich erweitert. Mehr
21.04.2010
Neuregelung zu Sonderverträgen
Die Vereinbarungen zu Sozialpsychiatrie, Onkologie und zur Versorgung HIV-infizierter Patienten wurden neu geregelt. Zu ausführlichen Informationen gelangen Sie hier.

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