Keine Anwendung der AKR zum 1. Juli 2011
Nach mehrfachem Appell an den GKV-Spitzenverband, eine
einvernehmliche Lösung zum weiteren Umgang mit den Ambulanten
Kodierrichtlinien (AKR) zu finden, hat die Kassenärztliche
Bundesvereinigung (KBV) entschieden, die Vereinbarung zum
Inkrafttreten der AKR nicht umzusetzen. Mit der Nichtumsetzung dieser
Vereinbarung kommt die KBV der Forderung der Vertreterversammlung nach,
die am 30. Mai in Kiel dafür votiert hatte, die AKR nicht anzuwenden.
Hintergrund dafür war der nunmehr vorliegende Referentenentwurf zum
Versorgungsstrukturgesetz der gesetzlichen Krankenversicherung
(GKV-VSG). Die Bundesregierung kündigt darin an, dass die Verpflichtung
der KBV und des GKV-Spitzenverbandes, auf Bundesebene Ambulante
Kodierrichtlinien zu vereinbaren, entfallen soll. Die KBV strebt daher
weiter eine Vereinbarung mit den Krankenkassen zur Aussetzung der
Vereinbarung der Partner der Bundesmantelverträge zur verpflichtenden
Anwendung der AKR mit Wirkung ab 1. Juli 2011 an.
30.05.2011
Kommendes Versorgungsstrukturgesetz plant Aufhebung der Kodierrichtlinien
Der Referentenentwurf zum geplanten Versorgungsstrukturgesetz sieht
vor, die Verpflichtung der Bundesmantelvertragspartner, ambulante
Kodierrichtlinien für die Dokumentation der vertragsärztlichen
Behandlungsdiagnosen zu
vereinbaren, aufzuheben.
Damit entfiele auch die Verpflichtung der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten die ambulanten Kodierrichtlinien anzuwenden.
24.05.2011
Erneute Verhandlungen zwischen KBV und Kassen sind ohne Ergebnis geblieben
Die Entscheidung zur Einführung und Umsetzung der "Ambulanten
Kodierrichtlinien" ist vertagt worden. Ein neuer Termin steht noch nicht
fest.
11.04.2011
Votum der Vertreterversammlung der KBV vom 8. April
Laut Beschluss der Vertreterversammlung der Kassenärtzlichen Bundesvereinigung (KBV) vom 08. April 2011, ist folgender Maßnahmenkatalog verabschiedet worden:
- Die seit Jahresbeginn laufende Einführungsphase soll um ein halbes Jahr verlängert werden (bis 31.12.2011)
- Ab Januar 2012 müssten nur ausgewählte Praxen die "Neuen AKR" verbindlich anwenden ("Stichprobenlösung"). In diesen Praxen würde die Erfassung der Morbidität zum Zwecke der Honoraranpassung erfolgen.
- Alle anderen können selbst entscheiden, ob über die gesetzliche Verpflichung zum Kodieren nach der ICD-10-GM hinaus auch die entsprechenden Kodierhilfen der Praxissoftware freigeschaltet und genutzt werden.
Der Beschluss bedarf nun der Gesetzesänderung, bzw. der Zustimmung der
Kassen:
- Die KBV wird das Konzept "Stichprobenlösung" bei
Gesundheitsminister Rösler vorstellen.
- Die KBV hat die Krankenkassen aufgefordert, eine Vereinbarung zur Verlängerung der Einführungsregelung zu unterzeichnen.
Ambulante Kodierrichtlinien (AKR)
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat mit Wirkung zum 01. Januar 2011 mit dem GKV-Spitzenverband eine Vereinbarung zu den Ambulanten Kodierrichtlinien (AKR) nach § 295 Abs. 3 SGB V abgeschlossen, die eine 6-momatige Übergangsfrist vorsieht. Eine noch nicht bzw. nur eingeschränkt mögliche Anwendung der AKR bleibt daher bis zum 30. Juni 2011 sanktionsfrei. Das heißt, Fehler beim Kodieren haben im 1. Halbjahr 2011 noch keine Auswirkungen auf die Abrechnung der Praxis. Die Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten haben damit die Möglichkeit, sich unter Praxisbedingungen allmählich mit dem "Neuen Kodieren" vertraut zu machen."Neues Kodieren", das bedeutet auch, "einfacher kodieren". Elektronische Kodierhilfen vereinfachen das Procedere – machen z.B. auf Fehler aufmerksam und geben nützliche Hinweise zur Korrektur.
Verlängerung der Erprobungsphase/ KV Hamburg ruft Ärzte zu Vorschlägen auf
Die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg begrüßt die beabsichtigte Verlängerung der Erprobungsphase für die Ambulanten Kodierrichtlinien (AKR). „Das ist ein vernünftiger Schritt", sagte der stellvertretende Vorsitzende der KV Hamburg, Walter Plassmann, „so gewinnen wir die dringend notwendige Zeit, die Richtlinien inhaltlich zu verbessern, sie von bürokratischem Ballast zu befreien und datenschutzrechtliche Bedenken aufzugreifen." Mehr
Fortbildungsveranstaltungen
In den Veranstaltungen, die die KV Hamburg anbietet, stehen Ihnen KBV-Referenten nicht nur Rede und Antwort zu Fragen: "Wie werden die AKR richtig angewendet?" oder "Was ist in der Übergangsphase zu beachten?" - sondern geben Ihnen praktische Hilfestellungen an die Hand, um Ihre ersten Codierschritte zu verbessern. Zudem werden Beispiele für das korrekte Kodieren nach der ICD angesprochen und konkrete Tipps für die Umsetzung der AKR in der Praxis gegeben. Mehr
KBV-Podcast: Richtig kodieren

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