Recht und Verträge
Wo kein Kläger, da kein Richter. So lautet ein deutsches Sprichwort. Das komplexe System der kassenärztlichen Versorgung erfordert jedoch Gesetze und Verträge, um die ambulante Versorgung zu sichern und die vertragsärztliche Tätigkeit ordnungsgemäß durchzuführen.
Neuregelung zu Sonderverträgen
Die Vereinbarungen zur Sozialpsychiatrie, zur Onkologie sowie zur Versorgung HIV-infizierter Patienten wurden neu geregelt. Zu ausführlichen Informationen gelangen Sie hier.
Weiterhin keine Arznei- und Heilmittelvereinbarung
Trotz Drängens der KVH haben sich die Krankenkassen auch zum Jahresende nicht auf eine Arznei- und Heilmittelvereinbarung für 2009 und/oder 2010 einigen können. In 2009 gilt damit die Vereinbarung aus 2008 weiter; zunächst einmal trifft dies auch für 2010 zu. Die Krankenkassen haben aber zugesagt, dass sie sich noch Anfang 2010 mit der KVH zu weiteren Verhandlungen treffen wollen.


