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Recht und Verträge


 

 

Informationen


31.01.2012

 

Datenschutz:  Berichtspflicht - schriftliche Einwilligung des Versicherten nötig

Im EBM ist seit Mitte 2011 ausdrücklich geregelt, dass die Übermittlung der Behandlungsdaten und Befunde eine schriftliche Einwilligung des Versicherten voraussetzt. Diese Einwilligung kann vom Versicherten widerrufen werden. Hintergrund für die Änderung war ein Schreiben des Bundesdatenschutzbeauftragten, der monierte, im EBM werde die geltende Rechtslage nicht eindeutig wiedergegeben. Daraufhin änderte der Bewertungsauschuss die Formulierung der Nr. 2.1.4 der Allgemeinen Bestimmungen des EBM und übernahm insbesondere die datenschutzrechtliche Terminologie („schriftliche Einwilligung“ statt „Genehmigung“)

 

 

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