Begrenztes Budget – unbegrenztes Leistungsversprechen
Wie sind die Probleme der ambulanten Versorgung zu lösen? Senator Dietrich Wersich (CDU) und Dr. Mathias Petersen (SPD) diskutierten eine Woche vor der Wahl mit Kollegen im Ärztehaus.
Eins wollte der Allgemeinmediziner und SPD-Bürgerschaftsabgeordnete Dr. Mathias Petersen gleich zu Beginn klarstellen: Mit dem Vorschlag der SPD-Bundestagsfraktion, kürzere Wartezeiten in Facharztpraxen mit Hilfe von Repressionen durchzusetzen, habe er nichts zu tun. Im Gegenteil: „Ich habe in Berlin interveniert – dann war der Vorschlag vom Tisch.“
Dass es der Gesundheitspolitik gut tun würde, wenn sich mehr Basisärzte engagieren und ihr Wissen um die Versorgungsnotwendigkeiten einbringen würden – darüber waren sich die Teilnehmer einer Veranstaltung einig, die am Abend des 9. Februar 2011 im Ärztehaus stattfand. Dr. Michael Späth, Vorsitzender der Vertreterversammlung der KV Hamburg, und Dr. Dirk Heinrich, Vorsitzender des NAV-Virchowbundes, hatten die ärztlichen Spitzenvertreter der beiden großen Parteien in Hamburg eine Woche vor der Wahl zur Diskussion eingeladen.
„Die niedergelassenen Ärzte leisten in Hamburg mehr als anderswo“, sagte Gesundheitssenator Dietrich Wersich, Facharzt für Allgemeinmedizin und CDU-Politiker. Dass die Häufigkeit und Dauer der Krankenhausaufenthalte in Hamburg die geringste im gesamten Bundesgebiet sei, habe natürlich auch mit der Qualität der ambulanten Versorgung zu tun. Die asymmetrische Verteilung der Honorarzuwächse im vertragsärztlichen Bereich zu Lasten Hamburgs sei deshalb ungerecht. „Bevor man Honorarvolumen für den Behandlungsbedarf festzurrt, sollte man sich das Versorgungsgeschehen im ambulanten und im stationären Bereich genauer ansehen“, so Wersich.
Dass einem begrenzten Budget ein unbegrenztes Leistungsversprechen gegenüberstehe, identifizierte Dr. Dirk Heinrich als eines der Grundprobleme der vertragsärztlichen Versorgung – und forderte die beiden Politiker zu klaren Stellungnahmen auf. „Die Ärzte müssen in den Praxen Tag für Tag Rationierungen vornehmen“, so Heinrich. „Doch diese verdeckte Rationierung ist ungerecht. Die starken und lautstarken Patienten, die alles einfordern, setzen sich durch.“
Eine offene Rationierung lehnten aber sowohl Petersen als auch Wersich ab. „Jeder Patient muss bekommen, was er braucht“, so Petersen. „Wir wollen keine britischen Verhältnisse.“ Wersich wies darauf hin, dass mit einer Rationierung auch eine Verdrängung von Akteuren auf dem Markt einhergehe. „Wir müssen versuchen, genügen Ressourcen für eine gute Versorgung aller zu besorgen.“
Auch Kostenerstattung und höhere Eigenbeteiligungen seien keine Lösung. „Damit würden die Probleme auf die Patienten abgewälzt“, so Petersen. „Honorare in der Kostenerstattung liegen 30 bis 40 Prozent über dem Satz der GKV.“ In seiner Praxis in Altona jedenfalls könne ein Großteil der Patienten die Differenz zum von der Kasse zurückerstatteten Betrag nicht tragen.
Ein Dauer-Reizthema ist die Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante Versorgung nach Paragraf 116b. Wersich betonte, er habe das Gesetz von Anfang an für misslungen gehalten, aber keine Möglichkeit gesehen, eine Umsetzung zu verweigern. „Eine Öffnung der Krankenhäuser macht in unterversorgten Gebieten Sinn, wo es keine ambulanten fachärztliche Versorgung gibt“, so Wersich. „Nicht aber in Hamburg, wo das Gesetz zu einem ungleichen und verzerrten Wettbewerb zwischen Krankenhäusern und Praxen führt.“
„Der Paragraf 116b muss weg!“, brachte Dr. Michael Späth die Debatte auf den Punkt. Die KV stelle fest, dass der Klinikkonzern Asklepios mit Macht in die ambulante Versorgung dränge, so Späth. „Der Konzern kauft Praxen auf. Das macht uns Sorgen.“
Wersich wehrte sich gegen den Vorwurf, die Politik stehe bei diesem Konflikt auf Seiten der Krankenhäuser. „Medizinische Versorgungszentren gehören in ärztliche Hand. Wir fordern außerdem schon lange eine monistische Finanzierung der Krankenhäuser. Gäbe es die Investitionsförderung durch die öffentliche Hand nicht, würde die Expansion schnell aufhören. In einem fairen Wettbewerb ist die Praxis dem Krankenhaus im ambulanten Bereich überlegen.“
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