Telematikinfrastruktur und elektronische Gesundheitskarte
Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und die dafür ausgelegte Telematikinfrastruktur wurden durch den Gesetzgeber in § 291a SGB V vorgegeben.
Diese zwei Begriffe sollen hier erklärt werden. Zudem möchten wir darauf hinweisen, dass die Online Services der KV-Hamburg und die eGK zwei unterschiedliche Einsätze sind, die nicht verwechselt werden dürfen.
Telematikinfrastruktur
Die Telematikinfrastruktur im deutschen Gesundheitswesen bezeichnet die gesamte Informations- und Kommunikationskomponente. Zudem beschreibt dieser Begriff alle Anwendungen, die für die Vernetzung von IT-Systemen aller Leistungserbringer unseres Gesundheitswesens konzipiert wurden, um einen sicheren und zuverlässigen systemübergreifenden Informationsaustausch zwischen allen Akteuren zu gewährleisten. Das aufgebaute Netzwerk ist geschlossen und wird nur unter Benutzung einer sicheren Authentifizierung mittels elektronischer Gesundheitskarte oder elektronischen Heilberufausweises zugänglich.
elektronische Gesundheitskarte
Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist die „personalisierte Eintrittskarte“ der Bürger in die Telematikinfrastruktur. Diese Karte wird nicht nur für den sicheren Zugang zur Telematikinfrastruktur mit einer eindeutigen Identifikation eingesetzt, sondern auch für die Ver- und Entschlüsselung der gespeicherten medizinischen Daten sowie, wenn beantragt, die rechtsverbindliche Signierung von Dokumenten.
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weiterführene externe Links | ||
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Gematik - Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte gGmbH |
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Arbeitsgemeinschaft KV Telematik |
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Bundesärztekammer – eArztausweis und Telematik |
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Bundesministerium für Gesundheit / Gesundheitstelematik |
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Bundesministerium für Bildung und Forschung – Telematikplattform |
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