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KV Journal


 

 

Fragen und

Antworten




 

Fachliche Fortbildung

Das Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) hat der Ärzteschaft in verschiedenen Bereichen neue Pflichten ins Heft geschrieben. Ein sehr gewichtiger Punkt ist die im § 95d SGB V neu geregelte Pflicht zur fachlichen Fortbildung, die neben der Fortbildungsordnung der Ärztekammer seit dem 1. Januar 2004 verbindlich ist.

Auch vor Einführung des GMG war der Vertragsarzt zur fachlichen Fortbildung verpflichtet und musste dies seiner Ärztekammer nachweisen. Seit 1. Januar 2004 besteht die Nachweispflicht auch gegenüber der KV.

Das GMG gibt vor, dass der Vertragsarzt sein "Punktekonto für die fachliche Fortbildung" in Fünfjahreszeiträumen mit je 250 Punkten zu füllen hat. Erfüllt er diese Vorgabe nicht, ist die KV gesetzlich dazu verpflichtet, den Vertragsarzt mit Honorarminderung bis hin zum Zulassungsentzug zu sanktionieren!

 

 

weiterführende Informationen

Fortbildungspflicht - Fakten auf einen Blick

 


Elektronische Erfassung und Verteilung von Fortbildungspunkten (EIV)


Fortbildungsakademie der Ärztekammer Hamburg

 

QÄF e.V. - Online-Fortbildung für Ärzte und Apotheker

 

Leitlinien- und evidenzbasierte Online-CME

 

Online-Fortbildung-Mammographie

 

 

 


Moderne Investitionsförderung

Rund ums Thema "Finanzierungsmöglichkeiten" informierte die KV Hamburg in der von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der KfW initiierten Fortbildungsveranstaltung „Niederlassung, Nachfolge, Neuanschaffung: Moderne Investitionsförderung für Arztpraxen“ am 28.04.2010 im Ärztehaus. Antworten zu Fragen wie  Welche Fördermöglichkeiten stehen Ihnen als Arzt zu? Wie finden Sie einen geeigneten Nachfolger für Ihre Praxis? Bekommen Sie auch Geld für neue medizinische Geräte? erhalten Sie mitunter hier.