Qualitätsmanagement-Kommission
Auf Grundlage des § 7 der Qualitätsmanagement-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses hat die KVH eine Qualitätsmanagement-Kommission eingerichtet.Die Mitglieder der Qualitätsmanagement-Kommission verfügen über fundierte Kenntnisse im Bereich des Qualitätsmanagements. Sie sind im Rahmen ihrer Kommissionsarbeit zur Neutralität verpflichtet.
Die Qualitätsmanagement-Kommission besteht aus fünf Mitgliedern aus dem hausärztlichen, fachärztlichen und psychotherapeutischen Versorgungsbereich, deren Aufgabe die Bewertung des Einführungs- und Entwicklungsstandes des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements anhand der inhaltlichen Vorgaben der Qualitätsmanagement-Richtlinie ist.
Die Bewertung erfolgt unter Berücksichtigung von Praxisbesonderheiten. Die Ergebnisse dieser Bewertung werden in standardisierter Form von der Qualitätsmanagement-Kommission dokumentiert und einmal jährlich an die Kassenärztliche Bundesvereinigung übermittelt.
Die Qualitätsmanagement-Kommission hat, entsprechend den Vorgaben der Qualitätsmanagement-Richtlinie, ihre Tätigkeit im zweiten Quartal 2007 aufgenommen.
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Fragebögen und Linktipps | ||
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Fragebogen |
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Selbstbewertungsbogen |
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Qualitätsmanagement-Richtlinie |
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