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Arztbewertungsportale: Wie kann man sich wehren?

Viele der kommerziellen Arztbewertungsportale haben Freitextfelder, in denen die Patienten mit eigenen Worten von ihren Erfahrungen berichten können. Hier wird gelobt und geschimpft, gejubelt und gehetzt. Was kann ein Arzt tun, wenn er mit einem der Einträge nicht einverstanden ist?

Gegen reine Werturteile („Praxis ist scheußlich eingerichtet“, „Arzt war herablassend und unfreundlich“) kann man nicht vorgehen. Allerdings bieten die Bewertungsportale meist die Möglichkeit an, auf Einträge zu antworten. Ein Hamburger Arzt beispielsweise nutzte diese Form der Gegendarstellung, um dem Bewertungsschreiber zu erklären, er reagiere nun mal genervt auf Patienten, die so sehr auf selbstgestellte Diagnosen fixiert sind, dass sie nicht zuhören. Voraussetzung für eine Antwort ist, dass der unter Pseudonym (Username) auftretende Patient für den Arzt identifizierbar ist. Allerdings ist wegen der ärztlichen Schweigepflicht Vorsicht geboten.

Wo sind die Grenzen der Meinungsfreiheit? Schmähkritik („Kurpfuscher“) und unwahre Tatsachenbehauptungen („die Instrumente waren schmutzig“) muss man sich nicht gefallen lassen. Oft genügt es, sich direkt an das Portal wenden und eine schnelle Löschung des Eintrags zu verlangen. „Die Betreiber der Portale sind meiner Erfahrung nach recht konziliant“, berichtet der Hamburger Rechtsanwalt Jascha Alleyne. „Die wollen Streit aus dem Weg gehen.“

Weigert sich das Portal, einen als problematisch empfundenen Eintrag schnell zu löschen, sollte man einen auf Medienrecht spezialisierten Anwalt hinzuziehen. „Anwaltsschreiben landen erfahrungsgemäß eine Etage höher“, so Alleyne.

Unabhängig von der Schwere des Falls – auch nach der Löschung eines Eintrags ist die Sache oftmals noch nicht erledigt: “Wir haben pro Monat ein bis zwei Fälle, in denen Ärzte einen User verklagen“, berichtet Mareike Berger vom Arztbewertungsportal Docinsider.de. Allerdings gelingt es nicht immer, den Autor des betreffenden Eintrags zu identifizieren. Die User müssen lediglich eine gültige E-Mail-Adresse angeben; die Angabe des richtigen Namens ist freiwillig. Im Falle einer juristischen Auseinandersetzung gibt das Portal alle ihm bekannten Daten an Polizei oder Staatsanwaltschaft heraus. Eine Klage kann teuer werden. Das voraussichtliche Kosten-Nutzen-Verhältnis eines solchen Verfahrens sollte der Arzt gut abwägen.