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Sprechstundenbedarf

Maßgebend für die Verordnung über Sprechstundenbedarf ist die Sprechstundenbedarfsvereinbarung (SSB-Vereinbarung). Aus der Vereinbarung und deren Anlagen erfahren Sie, welche Mittel als Sprechstundenbedarf angefordert werden können (Anlage 2), welche Präparate für organisierten  KV-Notdienst (Ausstattungsliste Notdienstkoffer, Anlage 4) verordnet werden dürfen, aber auch welche Materialien und Artikel nicht über Sprechstundebedarf bezogen werden können können (Anlage 3; Achtung: diese Liste ist nicht abschließend). Verordnungen von Sprechstundenbedarf erfolgen zu Lasten der BARMER-GEK und müssen auf dem Verordnungsblatt (Kassenrezept, Muster 16) auf dem  Feld 9 durch Eintragen der Ziffer 9 gekennzeichnet werden. Wie Sie Sprechstundenbedarfsanforderungen korrekt und vollständig erfahren Sie in unserer Ausfüllanleitung.

 

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Infomation zum Thema

Vereinbarung zur vertragsärztlichen Verordnung von Sprechstundenbedarf

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