Sprechstundenbedarf
Maßgebend für die Verordnung über Sprechstundenbedarf ist die Sprechstundenbedarfsvereinbarung (SSB-Vereinbarung). Aus der Vereinbarung und deren Anlagen erfahren Sie, welche Mittel als Sprechstundenbedarf angefordert werden können (Anlage 2), welche Präparate für organisierten
KV-Notdienst (Ausstattungsliste Notdienstkoffer,
Anlage 4)
verordnet werden dürfen, aber auch welche Materialien und Artikel nicht über Sprechstundebedarf bezogen werden können
können (Anlage 3; Achtung: diese Liste ist nicht
abschließend). Verordnungen von Sprechstundenbedarf erfolgen zu Lasten der BARMER-GEK und müssen auf dem Verordnungsblatt (Kassenrezept, Muster 16) auf dem Feld 9 durch Eintragen der Ziffer 9 gekennzeichnet werden.
Wie Sie Sprechstundenbedarfsanforderungen korrekt
und vollständig erfahren Sie in unserer Ausfüllanleitung.
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040-22802-571 bzw. -572
(Sekretariat)
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| Vereinbarung zur vertragsärztlichen Verordnung von Sprechstundenbedarf |
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