Heilmittel
Maßgeblich für die Verordnung von Heilmitteln ist die Heilmittel-Richtlinie in der aktuell gültigen Fassung vom 1. Juli 2011 (§ 32 SGB V i.V. mit § 92 SGB V). Bestandteil der Richtlinie ist ein indikationsbezogener Katalog verordnungsfähiger Heilmittel (Heilmittelkatalog), der die Indikationen, Art und Menge der verordnungsfähigen Heilmittel je Diagnosengruppe und Besonderheiten bei Wiederholungs- (Folge-)Verordnungen regelt. Die Kostenverantwortung und damit das Risiko bei Missachtung der Heilmittel-Richtlinien einen Regressantrag der Krankenkassen zu erhalten, liegt ausschließlich beim verordnenden Vertragsarzt. Unvollständige oder falsch ausgestellte Heilmittel-verordnungen und Verstöße gegen die Heilmittel-Richtlinie führen zu vermehrten Prüfanträgen der Krankenkassen. Die Beurteilung der medizinischen Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit der Verordnung erfordern ständige Berücksichtigung und Anwendung der Richtlinien.
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040-22802-571 bzw. -572 (Sekretariat)
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Aktuelle Richtlinien und Vereinbarungen | |
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Heilmittelrichtlinie_Gemeinsamer Bundesausschuss |
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Heilmittelvereinbarung_KVH |
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Richtgrößenvereinbarung_KVH |
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Information zum Thema | |
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| Genehmigungsverzicht bei Heilmittelverordnungen außerhalb des Regelfalles_Liste der Krankenkassen | |
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Kostenliste Heilmittel_Ersatz- u. Primärkassen (Stand 05/2009) |
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Weiterführende Links | |
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Information zum Thema "Heilmittel"_KBV |
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FAQ "Heilmittelrichtlinien"_KBV (Stand 11/2005) |
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