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Qualität - Für einen hohen Standard

Die KVH erfüllt seit Jahrzehnten neben dem Auftrag die medizinische Versorgung sicherzustellen auch den Auftrag, medizinische Qualitätsstandards zu gewährleisten. Das heißt, die KVH sorgt für ärztliche Versorgung auf einem hohen Qualitätsniveau. Dies kann nur funktionieren, wenn Probleme identifiziert, analysiert und praktikable Verbesserungsvorschläge erarbeitet werden.

So dürfen u.a. neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden laut Gesetz nur dann erbracht werden, wenn die Ärzte die notwendigen Qualifikationen nachweisen.

 

 

 

Information


06.12.2011

ambulantes Operieren:

Neue Qualitätssicherungsvereinbarung ambulantes Operieren trat am 01. Dezember 2011 in Kraft 

Die Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen zum ambulanten Operieren nach § 135 Abs. 2 SGB V ist am 1. Dezember 2011 in Kraft getreten. Diese Vereinbarung übernimmt inhaltsgleich die Anforderungen an die Strukturqualität aus der Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen bei ambulanten Operationen und stationsersetzenden Eingriffen einschl. der notwendigen Anästhesien gemäß § 115b Abs. 1 SGB V, welche durch das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) entfallen ist.

 

Die neue Vereinbarung regelt auch die fachlichen, organisatorischen, hygienischen, räumlichen und apparativ-technischen Voraussetzungen für die Ausführung und Abrechnung von ambulanten Operationen.

 

Wichtig

Vertragsärzte mit einer Berechtigung zur Durchführung und Abrechnung von Eingriffen nach § 115b SGB V behalten diese und gelten als Genehmigung im Sinne der neuen Qualitätssicherungsvereinbarung nach § 135 Abs. 2 SGB V.

 

Die Veröffentlichung im Deutschen Ärzteblatt erfolgt im Heft 49 am 9. Dezember 2011

 

Ansprechpartner:

Cornelia Wehner 22 802-602

Monika Zieminski 22 802-781                      

 

 


 

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