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Qualität - Für einen hohen Standard

Die KVH erfüllt seit Jahrzehnten neben dem Auftrag die medizinische Versorgung sicherzustellen auch den Auftrag, medizinische Qualitätsstandards zu gewährleisten. Das heißt, die KVH sorgt für ärztliche Versorgung auf einem hohen Qualitätsniveau. Dies kann nur funktionieren, wenn Probleme identifiziert, analysiert und praktikable Verbesserungsvorschläge erarbeitet werden.

So dürfen u.a. neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden laut Gesetz nur dann erbracht werden, wenn die Ärzte die notwendigen Qualifikationen nachweisen.

 

 

 

Information


Mai 2012

Hörgeräteversorgung

 

Elektonische Ergänzungsdokumentation ab 01. Januar 2013

 

Ab dem 1. Januar 2013 müssen bestimmte Angaben im Zusammenhang mit
der Hörgeräteversorgung zusätzlich dokumentiert werden. Weiterhin ist der
Einsatz eines speziellen Patientenfragebogens vorgeschrieben. Die Übermittlung
dieser Dokumentationsdaten erfolgt ausschließlich elektronisch.

 

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April 2012

Qualitätssicherungsvereinbarung Molekulargenetik

 

Jahresstatistik zur Dokumentation

 

Um die hohe Qualität molekulargenetischer Untersuchungen bei monogenen Erkrankungen zu sichern und weiter zu fördern, ist die Erhebung bestimmter Daten erforderlich. Dazu erstellen die Labore eine Jahresstatistik, in die alle Leistungen des EBM-Unterabschnitts 11.4.2 einfließen. Die Daten werden unter anderem für Rückmeldeberichte zur praxisinternen Qualitätssicherung ausgewertet.

Die Datenerfassung und -übertragung erfolgt elektronisch. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat die Softwareanbieter rechtzeitig vor Inkrafttreten der Vereinbarung informiert, so dass die erforderlichen Anpassungen in der Praxisverwaltungssoftware vorgenommen werden konnten. Zur elektronischen Übermittlung der Daten wird ein Online-Portal zur Verfügung gestellt. Auf diesem Portal können die Ärzte künftig auch ihre Daten eingeben.

 

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April 2012

Qualitätssicherungsvereinbarung Hörgeräteversorgung zum 01.04.2012 in Kraft getreten

 

Ziel der Vereinbarung ist die Sicherstellung einer dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechenden Steuerung und Durchführung der Betreuung von schwerhörigen Patienten, die mit Hörgeräten versorgt werden. Die Vereinbarung regelt die fachlichen und organisatorischen Voraussetzungen, den Umfang der Versorgung und die Anforderung an die Praxisausstattung, die ärztliche Dokumentation, Auflagen zur Aufrechterhaltung der Genehmigung für die Ausführung und Abrechnung von Leistungen der Versorgung schwerhöriger Patienten mit Hörgeräten in der vertragsärztlichen Versorgung.

 

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März 2012

Qualitätssicherungsvereinbarung Molekulargenetik liegt vor

Die neue Qualitätssicherungsvereinbarung Molekulargenetik tritt zum 01.04.2012 in Kraft und betrifft den EBM Unterabschnitt 11.4.2. Ab diesem Datum dürfen die molekulargenetischen Untersuchungen bei monogenen Erkrankungen nur noch von Ärzten erbracht werden, die eine Genehmigung von der Kassenärztlichen Vereinigung erhalten haben.

Folgende wesentliche Regelungen gibt die Vereinbarung vor:

 

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