Pädiatrische Versorgung
Ziel der Verträge über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen innerhalb der Kinder- und Jugendmedizin ist die Erhöhung der Präventionsqualität. Durch die Einführung eines erweiterten Präventionsangebotes für Kinder und Jugendliche will man nicht nur deren Entwicklung frühzeitig und nachhaltig fördern, sondern auch mögliche Entwicklungsstörungen vermeiden.
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Erweiterte Präventionsangebotsvereinbarung (U10 und U11) | ||
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Vertrag/Vereinbarung über ein erweitertes Präventionsangebot mit der KVH, dem BVKJ und der AOK Rheinland/ Hamburg vom 19.06.2008 |
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Anlage 1 |
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Anlage 2 |
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Anlage 3 |
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Anlage 4 |
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Merkblatt/Informationsblatt (Stand 07.04.2011) |
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Zusätzliche Früherkennungsuntersuchungen U10/U11 mit der TK | ||
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Vertrag über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchung (U10/U11) zwischen der TK und der AG Vertragskoordinierung und der bvkj.Service GmbH ab 01.07.2010 |
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Protokollnotiz zum Vertrag |
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Zusätzliche Früherkennungsuntersuchung U10/U11 mit der Knappschaft | ||
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Vertrag über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (U10/U11) zwischen der Knappschaft und der AG Vertragskoordinierung und der bvkj.Service GmbH ab 01.07.2010 |
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Protokollnotiz zum Vertrag: |
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Zusätzliche Früherkennungsuntersuchung J2 mit der Techniker Krankenkasse | ||
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Vertrag über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchung (J2) zwischen der TK, der AG Vertragskoordinierung un dder bvkj.Service GmbH ab 01.07.2010 |
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Zusätzliche Früherkennungsuntersuchung J2 mit der Knappschaft | ||
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Vertrag nach § 73c SGB V über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (J2) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin zwischen der Knappschaft und der AG Vertragskoordinierung, vertreten durch die KBV, sowie der bvkj.Service GmbH mit Wirkung zum 01.10.2010 |
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