Früherkennung
In Ergänzung zu den Kinderrichtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses hat die KVH gemeinsam mit dem Berufsverband für Kinder- u. Jugendärzte Vereinba-rungen über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen mit den Kassen getroffen. Die in der Kinder- und Jugendmedizin tätigen niedergelassenen Ärzte haben so die Möglichkeit, die Präventionsqualität im Rahmen der GKV maßgeblich zu erweitern. Durch eine erhöhte Frequenz der Vorsorgetermine können Entwicklungsstörungen noch rechtzeitiger erkannt und weitergehende Diagnostik und Therapie eingeleitet werden. Im Ergebnis steigen die Chancen auf eine vollständige Heilung des jungen Patienten enorm.|
U10 / U11 _ AOK Rheinland / Hamburg | |
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Vereinbarung mit Wirkung ab 01.07.2008 |
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Anlage 1 |
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Anlage 2 |
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Anlage 3 |
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Anlage 4 |
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Merkblatt (Stand 07.04.2011) |
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U10 / U11 _ Techniker Krankenkasse | |
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Vereinbarung mit Wirkung ab 01.07.2010 |
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Protokollnotiz |
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