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Früherkennung

In Ergänzung zu den Kinderrichtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses hat die KVH gemeinsam mit dem Berufsverband für Kinder- u. Jugendärzte Vereinba-rungen über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen mit den Kassen getroffen. Die in der Kinder- und Jugendmedizin tätigen niedergelassenen Ärzte haben so die Möglichkeit, die Präventionsqualität im Rahmen der GKV maßgeblich zu erweitern. Durch eine erhöhte Frequenz der Vorsorgetermine können Entwicklungsstörungen noch rechtzeitiger erkannt und weitergehende Diagnostik und Therapie eingeleitet werden. Im Ergebnis steigen die Chancen auf eine vollständige Heilung des jungen Patienten enorm.  
 
   

U10 /  U11 _ AOK Rheinland / Hamburg

Vereinbarung mit Wirkung ab 01.07.2008

(68 KB)

Anlage 1
Teilnahmeerklärung des Vertragsarztes

(15 KB)

Anlage 2
Ärzteliste

(24 KB)

Anlage 3
Gesundheits-Checkheft-Einlage U10

(1,6 MB)

Anlage 4
Gesundheits-Checkheft-Einlage U11

(1,5 MB)

 Merkblatt  (Stand 07.04.2011)

(17 KB)

 

 

U10 /  U11 _ Techniker Krankenkasse

Vereinbarung mit Wirkung ab 01.07.2010

(711 KB)

Protokollnotiz

(59 KB)

 

 

U10 /  U11 _ Knappschaft

Vereinbarung mit Wirkung ab 01.07.2010

(545 KB)

Protokollnotiz

(59 KB)

 

 

 

J2 _ Techniker Krankenkasse

Vereinbarung mit Wirkung ab 01.07.2010

(712 KB)

 

 

J2_ Knappschaft

Vereinbarung mit Wirkung zum 01.10.2010

(1,5 MB)